Ahnenforschung Günter Ofner

 







 

 

 

 

 


 


Eigene Texte

 

 

 

KAISER, KÖNIG, EDELMANN…

Die sozialen Schichten im Mitteleuropa des 17. Jahrhunderts
von Günter Ofner, Dezember 2004

„Kaiser, König, Edelmann; Bürger, Bauer, Bettelmann; Straßenkehrer, Stiefelputzer, Dieb“ so lautete ein Kinder-Auszählreim noch in meiner Jugend in den 60er-Jahren des 20. Jahrhundert in Niederösterreich.
Ich weiß nicht wie alt dieser Reim ist, aber er gibt ziemlich genau die soziale Schichtung vor der Aufhebung der Grundherrschaften (1848) und vor der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 wieder.
(„Kaiser, König, Edelmann; Bürger, Bauer, Bettelmann, Kaufmannstochter, Leinenweber, Schuster, Schneider, Totengräber, Hausinspektor, Hausdirektor, du verflixter Zuckerbäcker“ war eine andere Version, deren Schluß sicher später angefügt worden war.)
In Wesentlichen waren es sieben vertikal angeordnete Schichten, vom Kaiser an der Spitze bis zum Fahrenden Volk an der Basis. Aber das war nicht überall gleich und es gab auch genügend Ausnahmen. So konnten die Bürger der Städte direkt unter dem Kaiser stehen (in den Reichsstädten) und damit auf der Ebene der Reichsfürsten. Aber sie konnten auch unter einem Reichsfürsten stehen (in den Landesfürstlichen Städten), also auf der Ebene der
Grundherrschaften. Und dann gab es noch die große Zahl der Städte, die weder Reichs- noch Landesfürstliche Städte waren und damit einer Grundherrschaft (oder mehreren) unterstanden.
Diese standen damit auf der Ebene der Bauern (Grundholden), waren aber meist besser gestellt als diese. Ich will aber dem Text nicht zu sehr vorgreifen.
Diese Darstellung ist als Übersicht gedacht und damit zwangsläufig vereinfachend. Man könnte darüber natürlich ganze Buchreihen verfassen. Trotz dieser Vereinfachung sowie aller regionalen Unterschiede, Ausnahmen und Grauzonen ist diese siebenschichtige Struktur eine brauchbare Basis der Darstellung und deshalb habe ich sie auch gewählt.

Der KAISER – Ebene 1
An der Spitze des ‚Heiligen Römischen Reiches’ (das ab etwa 1450 den Zusatz ‚deutscher Nation’ in der offiziellen Bezeichnung führte) und damit der Gesellschaft, stand unangefochten der römisch-deutsche (eigentlich fränkische) König, der von 800 – 1452 meist auch (vom Papst) zum römischen Kaiser gekrönt wurde. Ab 1508 war der gewählte ‚Rex Romanorum’ automatisch auch ‚Erwählter Römischer Kaiser’. Seit 1438 war das, mit der unbedeutenden Ausnahme des Wittelsbachers Karl Albrecht von Bayern (als Kaiser: Karl VII,
1742 – 1745), immer ein Habsburger, 1745 – 1806 ein Angehöriger des Hauses Habsburg - Lothringen.
Ihm gleichrangig war höchstens der Papst – was jahrhundertelange Rivalitäten bedingt hat.
Der Kaiser war der Inhaber der höchsten Gewalt und der oberste Lehensherr, nicht aber der unumschränkte Alleinherrscher des Hl. Röm. Reiches. Er durfte Standeserhöhungen (Adel) vornehmen, Gnaden zuteilen, die Reichsacht (Strafmaßnahme) aussprechen und hatte die oberste Reichsgerichtsbarkeit inne. Direkte Reichssteuern durfte er keine erheben. Die Reichsgüter (Reichsdomänen) und die Regalien der mittelalterlichen Kaiser waren im 17. Jht.
längst an die Landesherren und die Städte übergegangen, damit standen dem Reich kaum verläßliche Einkünfte zur Verfügung.
Auf unregelmäßig einberufenen Reichtagen mußte der Kaiser seine Anliegen wie z. B. alle Regierungsakte, die Reichsgesetzgebung, (indirekte) Reichssteuern (für konkrete Projekte wie z.B. Krieg), für Beschlüsse über Krieg und Frieden, Angelegenheiten des Reichsheeres usw. den Reichsständen unterbreiten. Das waren die (weltlichen und geistlichen) Landesherren
(Fürsten, Prälaten, Grafen und freie Herren) und die Reichsstädte mit ihren Vertretern. Die berieten dann seit 1489 in drei verschiedenen Kollegien, dem Kurfürstenkollegium, bestehend aus den Kurfürsten, dem Reichsfürstenkollegium, geschieden in eine geistliche und eine weltliche Band, und dem Reichsstädtekollegium. Die Beschlüsse eines Reichstags wurden
(seit 1497) ‚Reichsabschied’ genannt und waren oft vom Willen der einzelnen Reichsfürsten und Reichsstädte sie auch umzusetzen abhängig.
D.h. die Kaiser des 17. Jht. waren von den Beschlüssen der Reichstage abhängig und mußten sich deren Beschlüsse beugen. So gelang es etwa dem streng katholischen Kaiser Ferdinand I. 1555 nicht das Reich zu re-katholisieren, sondern er mußte den Kompromiß der Kurfürsten (‚Cuius regio, eius religio’ = ‚Wessen das Land, dessen der Glaube’), den sog. ‚Augsburger
Religionsfrieden’ akzeptieren.
Ab 1663 gab es in der Reichsstadt Regensburg den sog. ‚Immerwährenden Reichstag’, ein ständiges Parlament der Reichsfürsten und Reichsstädte. In der Praxis hatte er aber wenig zu sagen, da nach dem Ende des 30jährigen Krieges (1648) die Kaiser (und damit das Reich) bereits weitgehend entmachtet waren und die Macht nun bei den jeweiligen Landesfürsten lag.
Außerhalb seiner eigenen Hausmacht standen allenfalls noch die freien Reichsstädte, die (ausschließlich katholischen) geistlichen Fürstentümer und die kleinen Reichsritter hinter dem jeweiligen Kaiser, da er ihr Schutz vor den Expansionsgelüsten der benachbarten großen weltlichen Reichsfürsten und des Auslandes (Frankreich, Schweden, Dänemark) war.

Die REICHSFÜRSTEN – Ebene 2
Die nächste Schicht unter dem König/Kaiser waren die Reichsfürsten (Landesherrn). Sie regierten eigene Territorien. Die Vornehmsten waren die (ursprünglich sieben) Kurfürsten (Goldene Bulle 1356: Mainz, Trier und Köln – geistlich, sowie Kurpfalz, Sachsen, Brandenburg und Böhmen - weltlich), die den König (Kaiser) wählen durften. In der Regel war diese Wahl ein wüstes Feilschen, Handeln, Bestechen und Drohen. Ob nun so mächtig und reich wie beispielsweise die Herzöge von Sachsen und Bayern, oder einfache Reichsritter
mit einer Burg und einem Dorf – sie alle waren Reichsfürsten und standen ebenso wie die freien Reichsstädte direkt unter dem König (Kaiser). Seit dem Ende des 30jährigen Krieges war ihre Stellung sehr stark und die Großen wie Preußen, Sachsen, Bayern, Württemberg, Baden, beide Hessen, Hannover usw. ‚schluckten’ immer mehr der kleinen Reichsfürstentümer. Nach dem Wiener Kongreß (1815) war diese ‚Flurbereinigung’ praktisch abgeschlossen und nur eine Handvoll der kleinen Reichsfürsten (z. B. Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe) noch selbstständig.
Viele reiche und mächtige Adelsfamilien waren daher bestrebt mittels Kauf von kleinen Reichsterritorien zu Reichsfürsten aufzusteigen. Das beste Beispiel dafür ist die uralte niederösterreichische Adelsfamilie Liechtenstein. Sie waren über Jahrhunderte mächtige und einflußreiche Gefolgsleute der Babenberger und Habsburger. 1699 bzw. 1712 erwarben sie die kleinen reichsunmittelbaren Herrschaften Schellenberg und Vaduz und vereinigten sie 1719 zum Reichsfürstentum Liechtenstein. Damit waren sie endlich auch zu Reichsfürsten
geworden und durften im ‚immerwährenden Reichstag’ in Regensburg Platz nehmen. In Niederösterreich, der Steiermark und Mähren besaß die Familie riesige Ländereien und viele Burgen und Schlösser – aber eben ‚nur’ als habsburgische Lehensmänner. Flächenmäßig und finanziell war dieses Fleckchen Land im Rheintal völlig unbedeutend, aber durch seine
Erwerbung waren die Liechtenstein sozial aufgestiegen.
Diese regierenden Häuser bildeten, gemeinsam mit den ausländischen Fürstenfamilien, einen eigenen Heiratsmarkt, der sich vom Landesadel strikt abzugrenzen versuchte.
Neben den weltlichen Reichsfürsten, die alle bestrebt waren Dynastien zu erhalten oder zu begründen, gab es die geistlichen Reichsfürsten, die die geistlichen Territorien regierten.
Auch sie kamen meist aus den hochadeligen Familien und diese kämpften regelmäßig heftigst um die ‚Inthronisation’ ihrer Leute in den großen und wichtigen Bistümern. Dazu zählten die Kurfürstentümer Mainz, Trier und Köln, aber auch das Erzbistum Salzburg, die Bistümer Würzburg, Bamberg, Lüttich, Münster, Paderborn, Osnabrück, Hildesheim, Fulda, Freising, Augsburg, Passau, Eichstätt, Brixen usw.
Im eigentlichen Österreich und der Steiermark regierten (abgesehen von Kriegszeiten) von 1277 bis 1918 immer Habsburger, bzw. Habsburg-Lothringer. König (Kaiser) und Landesfürst waren also (fast) immer ident.
Kärnten und Krain kamen dann 1335 dazu, Tirol 1363, Triest 1382, Ungarn, Böhmen, Mähren, Schlesien und die Lausitz 1526, das oberösterreichische Innviertel erst 1779 und Salzburg 1815.

Der LANDESADEL – Ebene 3
Unter den jeweiligen Reichsfürsten (den größeren eben), gab es die Schicht der ‚normalen' Adeligen. Sie dienten ihren Landesfürsten als Statthalter, Diplomaten, Offiziere, Beamte und Ratgeber. Sie waren es auch, die den Großteil der Grundherrschaften (siehe dort) besaßen.
Auch hier gab es enorme Unterschiede. Von den (in den österreichischen Landen) bedeutendsten Fürsten- und Grafenfamilien der Schwarzenberg, Dietrichstein, Liechtenstein (ab 1719 auch Reichsfürsten), Jörger, Harrach, Starhemberg, Czernin, Lobkowitz, Esterhazy, Batthany, Palffy usw., die über gewaltige Ländereien, zahlreiche Burgen, Schlösser, Bergwerke und Fabriken verfügten, über Freiherrn (Barone), Ritter, bis zu den Edlen oder einfachen Herren ‚von und zu’, die oft überhaupt kein Vermögen besaßen, sondern sich als
Offiziere, Verwalter und Beamte durchs Leben schlugen.
Die Elite des Landesadels war der ‚Herrenstand’. Das waren Fürsten, Grafen, Freiherren und anderen Inhabern von weltlichen Herrschaften, die ein wichtiger Bestandteil der Landtage (siehe dort) waren. Auch viele Ritter, als Vertreter des niederen Landesadels (‚Ritterstand’), gehörten den Landtagen an.
Dieser Landesadel war eine unverzichtbare Stütze des Landesherrn. Aber sie waren auch oft ein Risikofaktor. Adelsrevolten waren für die Landesherrn meist noch gefährlicher als äußere Feinde und selbst als die gefürchteten Bauernaufstände. Denn der Landesadel war, im Unterschied zu äußeren Feinden, mit dem eigenen Land gut vertraut und darin verwurzelt.
Und, im Unterschied zu den Bauern, waren die Landesadeligen militärisch und logistisch gut ausgebildet.
Der Landesherr, in unserem Fall die Habsburger, hatten also immer ein wachsames Auge auf sie und gar nicht so wenige sind als wirkliche oder vermeintliche Hochverräter hingerichtet worden. Das Strafgericht gegen die Anführer des böhmischen Aufstandes 1621 auf dem Altstädter Ring in Prag und die Magnatenverschwörung von 1671 seien hier als Beispiele genannt.
Vögte waren eine Spezialform von adeligen Landesbeamten, die meist eine spezielle regionale Verteidigungsaufgabe (Stadtvogt bzw. Landvogt) hatten. Ihnen gebührten spezielle Abgaben zur Erfüllung ihrer Aufgaben, wie beispielsweise der Vogthafer (Vogthabern).

Adelserhebung und -verlust
Adelig war man von Geburt, Frauen auch durch Heirat oder durch die Adelserhebung. Der sog. ‚Uradel’ ist so alt, daß man nicht mehr genau weiß, wann im Hochmittelalter diese Familien adelig wurden, wer sie geadelt hat, bzw. ob sie überhaupt je formal geadelt worden sind. In den Adelsstand erheben durfte ursprünglich nur der König/Kaiser des Hl. Röm. Reiches (deshalb auch Reichsadel). Aber mit dessen Bedeutungsverminderung ab dem 17. Jht. gingen auch die großen und mächtigen Landesfürsten dazu über Adelserhebungen
durchzuführen. Das ergab natürlich ein buntes Durcheinander, das durch ausländische (französische, italienische, ungarische, spanische, polnische, skandinavische usw. Adelsfamilien noch vergrößert wurde.
Adeln konnte natürlich auch der Papst. Er war ja auch Staatsoberhaupt (des Kirchenstaates) und mit manchen seiner Orden (den Auszeichnungen) war automatisch auch die Adelswürde verbunden. Auch deshalb waren diese päpstlichen Orden hochbegehrt. Das hat dann ‚Kaiserin’ Maria Theresia (sie war ja eigentlich ‚nur’ die Frau des Kaisers Franz I.) ab 1757 nachgeahmt. Mit dem Maria-Theresienorden (der höchsten Tapferkeitsauszeichnung) war
automatisch auch die Adelswürde, bzw. eine Adelsverbesserung verbunden.
Adelserhebungen konnten an die Person gebunden - , oder auch erblich sein und da wieder entweder nur für alle männlichen, oder auch für die weiblichen Nachkommen. Das wurde alles fein säuberlich in den Adelsakten festgelegt und vermerkt.
Und der Adelsstand konnte vom Kaiser, bzw. später auch von den Reichsfürsten, auch wieder aberkannt werden. Das galt für den Uradel genauso wie für Neugeadelte, für machtvolle Fürsten, wie für kleine Herrn ‚von’. Besonders Friedrich II. von Preußen (der sog. Große) hat zahlreiche Adelige ‚entadelt’.
Natürlich gab es auch Rangerhöhungen (z.B. ein Graf wurde in den Fürstenstand erhoben) und auch Rangverschlechterungen. Das ganze System war also keineswegs statisch, wenn auch für Leute aus dem einfachen Volk der Aufstieg in den Adelsstand fast nie möglich war.

Wappen
Mit der Adelswürde war immer auch ein Wappen verbunden. Es gab Familienwappen, die über Jahrhunderte praktisch gleich blieben, aber es gab in den bedeutenden Adelsfamilien auch individuelle Wappen für jede Person. Wappen konnten auch an verdiente Bürger und Bauern verliehen werden – die sog. ‚bürgerlichen Wappen’.

Die LANDES – GEISTLICHKEIT - Ebene 3
Dem Landesadel gleichgestellt war die katholische Geistlichkeit. Sie unterstand nicht den Grundherrschaften oder Städten, sondern direkt den Bischöfen bzw. Ordensoberen. Ja die geistlichen Grundherrn: Bischöfe, Pröpste, Äbte und auch manche einfache Pfarrer waren selbst Grundherrn (siehe dort) und unterstanden damit direkt dem Landesfürst, in Österreich eben den Kaisern.
Die Bischöfe, Äbte und Pröpste bildeten den Prälatenstand, der bei den Landtagen eine wichtige Rolle spielte. Wie bei den geistlichen Reichsfürstentümern stammten die Erzbischöfe und Bischöfe, wie auch die Äbte und Pröpste der großen und mächtigen Stifte und Klöster meist aus dem Hochadel. Theologische Bildung spielte bei der Besetzung dieser
Schlüsselstellen weniger Rolle, als eben Herkunft und Beziehungen. Schließlich ging es dabei ja um Geld, Macht und Einfluß.
Die katholische Geistlichkeit war eine verläßliche Stütze der habsburgischen Landesherren.
Dafür stand das habsburgische Kaiserhaus in der Zeit der Gegenreformation meist einseitig auf der katholischen Seite und verbot von 1627 – 1781 (Toleranzpatent) in ihren Erblanden jegliche nichtkatholische Betätigung. Lediglich im Gebiet der ehemaligen Reichsstädte Eger und Asch in Böhmen und für Juden, gab es einige Ausnahmen. In Ungarn wurde kriegsbedingt die Gegenreformation nie voll verwirklicht. De facto war die katholische Kirche bis 1918 die Staatskirche der Habsburgermonarchie.

Die BÜRGER – Ebenen 2, 3 oder 4
Darunter verstand man im weiteren Sinn die Einwohner der Städte und Märkte, die über unterschiedlich ausgeprägte demokratische Selbstbestimmung verfügten.
Sie wurden in die Hauptgruppen der Bürger (cives) und Inwohner (incolae) unterschieden, wo es wiederum zahlreiche Feinabstufungen gab.
Das eigentliche Bürgerrecht mußte ererbt oder erworben werden und war äußerst begehrt. In der Praxis zählten zu den wahlberechtigten Bürgern Kaufleute (oft in Gilden organisiert), Händler, Handwerker (oft in Zünften organisiert, siehe dort), sowie Vertreter der gebildeten Berufe: Richter, Advokaten (Anwälte), Ärzte, Professoren und Magister (von Universitäten und Lateinschulen); weiters Lehrer, Beamte, Apotheker, manchmal auch Wundärzte, Chirurgen, Bader, sowie im Ruhestand befindliche Offiziere. Auch Adelige konnten das Bürgerrecht erwerben.
Diese eigentlichen Bürger machten zwar nur einen kleinen Teil der Stadtbevölkerung aus, stellten aber die Bürgermeister, alle Ratsmitglieder und Stadtbeamten und nur sie waren wahlberechtigt.
In den kleinen Städten und Märkten gab es auch viele ansässige Bauern, Ackerbürger genannt, die damit sozial über den Bauern in den Dörfern und auf den Einzelhöfen standen. Städte und Märkte (aber nicht alle) entsandten ebenfalls Vertreter zu den Landtagen, mischten also in der Legislative und bei den Landesfinanzen mit.

Fernkaufleute
Die Kaufleute in den Städten und Märkten, aber auch ein Teil der Juden, betrieben u. a. auch Fernhandel und importierten u. a. auch ausländische Luxusgüter für Kaiserhaus, Adel, Klöster und Stifte und in geringerem Maße auch für das Bürgertum. Dazu gehörte der Handel mit kostbaren Stoffen (Seide, Brokat, Tuche usw.), mit exotischen Gewürzen (Pfeffer, Safran usw), mit Metall-, Keramik- und Glaswaren und mit Schmuck jeder Art.
Natürlich wurden auch Lebensmittel gehandelt, vom begehrten Salz bis zum Stockfisch aus dem Nordatlantik.

Pfleger
Eine spezielle Gruppe bildeten die herrschaftlichen Pfleger, also die Verwalter der großen Adelsgüter. Auch sie waren keiner Grundherrschaft untertan, also im Rang der Stadtbürger und besaßen meist viel Macht. Denn die adeligen Grundherren waren oft auf Reisen oder im Krieg, also weit fort, und deren Gattinnen waren oft nicht willens oder auch nicht dazu ausgebildet wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen. Dasselbe galt für die geistlichen Grundherren, die der Wirtschaftsführung oft nicht gewachsen -, also auf ihre Pfleger angewiesen waren. Zur Gruppe der Pfleger zählten verarmte Adelige, aber auch fähige
Bürger, Handwerker und Studierte – manchmal sogar Söhne von Bauern.

Verachtete Bürger
Eine weitere Gruppe waren die verachteten, aber unverzichtbaren Stände der Scharfrichter (Henker), Wasenmeister (Schinder, Abdecker), Gerber (mit zahlreichen Unterteilungen) usw.
Sie galten als ‚unreine Berufe’, wurden sozial gemieden und durften oft nichteinmal innerhalb der Stadtmauern leben, zählten aber trotzdem zu den Bürgern und waren gar nicht selten durchaus wohlhabend.
Durch ihre soziale Isolierung bedingt heirateten sie meist innerhalb ihrer Berufsgruppe, sodaß oft richtige Dynastien von Henkern oder Abdeckern entstanden.

Postmeister
Eine besondere Gruppe der landesfürstlichen Beamten waren die Postmeister, die bereits im 17. Jht. die zahlreichen Stationen der landesfürstlichen Post betreuten, für Unterkunft, Verpflegung und frische Pferde sorgten. Die zahlreichen Gasthöfe ‚Zur Post’ gehen fast alle auf diese Postmeister zurück.

Die DORF – HANDWERKER – Ebene 4 und 5
Auch in den Dörfern gab es Handwerker. Sie gehörten manchmal den Zünften der nahen Städte und Märkte an, unterstanden aber der jeweiligen Grundherrschaft. Die ländlichen Grundherrschaften waren meist sehr daran interessiert in ihren Dörfern Handwerker anzusiedeln, einerseits weil das für sie zusätzliche Steuereinnahmen bedeutete und andrerseits weil ihre Bauern sonst zwangsläufig in den Städten und Märkten eingekauft hätten und das
hätte dann einen Abfluß des Geldes aus ihrer Herrschaft bedeutet.
Meist hatten diese Dorfhandwerker auch einige Äcker und Wiesen ‚zu Nutz und Gewähr’, waren also nebenbei auch Kleinbauern. Sie hielten auch Nutzvieh (eine Kuh oder einige Ziegen, ein oder zwei Schweine, Gänse, Enten, Hühner usw.) aber nur zur Selbstversorgung.
Es gab sehr hochspezialisierte Gewerbe, wie etwa die Schmiede, die fast immer innerhalb ihrer Berufsgruppe heirateten.
Bei Schustern, Schneidern, Webern, Bäckern, Fleischhauern usw. war das nicht so strikt. Sie versorgten die bäuerliche Gesellschaft mit Schuhen, der Kleidung, Brot usw. Überschüsse versuchten sie auch in den nahen Märkten und Städten zu verkaufen, was aber regelmäßig Konflikte mit den dort zunftmäßig organisierten Handwerkern hervorrief. Der Kompromiß waren dann die Wochenmärkte, bei denen eben auch Auswärtige ihre Waren zum Kauf
anbieten durften. Alle diese Handwerker kannten Spezialisierungen. So gab es beispielsweise Schwarzbäcker, die dunkles Mehl (Korn = Roggen) verwendeten, aus dem u. a. das Alltagsbrot gebacken wurde. Die Weißbäcker dagegen verarbeiteten weißes, also Weizenmehl, und stellten u. a. die
Festtagsbackwaren her.
Es gab Seidenweber (meist in den Städten und an den Fürstenhöfen), Wollweber (dort wo es viele Schafe gab), sie stellten das Loden für Mäntel, Joppen usw. her und wurden daher in manchen Gegenden auch Loderer genannt) und Leinweber. Letztere verarbeiteten das aus Flachs gewonnene (gesponnene) Leinen zur Alltagskleidung. Sie, die Leinweber, gehörten zu
den ärmsten unter den behausten Berufsgruppen. Das bekannte Spottlied ‚Die Leinenweber haben eine saubere Zunft’ erzählt heute noch davon. Sie standen sozial gesehen meist noch unter den Kleinbauern. Manchmal arbeiten sie sogar als de facto Angestellte größerer Bauern (siehe Inleute).
Eine ähnliche Gliederung gab es bei den Schmieden (Gold-, Silber-, Kupfer-, div. Schwarz-) und bei den meisten anderen Handwerksberufen.
Eine besondere Gruppe waren die Müller. Bedingt durch den Bedarf an geeigneten Wasserläufen (Mühlbächen) oder Windlagen (bei Windmühlen) lebten und arbeiteten sie oft außerhalb der Dörfer. Auch sozial stellten sie eine in sich abgeschlossene Gruppe dar, die fast immer innerhalb ihrer Berufsgruppe heiratete. So entstanden richtige Müllerdynastien, die sich oft über Jahrhunderte zurückzuverfolgen lassen. Die ‚Kittel’ und die ‚Gaugusch’ in Niederösterreich sind da gute Beispiele.
Durch ihre Spezialisierung und die oft einsame Lage ihrer Mühlen standen sie auch oft im Dauerkonflikt mit den Grundherrn und Städten. Sie waren nämlich bestrebt als Freihöfe zu gelten, also keiner Grundherrschaft oder Stadt, sondern dem Landesherrn direkt unterstellt zu sein. Grundherrn und Städte sahen das naturgemäß anders.
Müller waren daher oft Anführer von Revolten und Empörungen.
Es gab Wasser- und Windmüller. Eine Spezialform der Wassermühlen waren die Sägemühlen (Sagmühlen), wo statt Getreide Holz (Baumstämme) verarbeitet wurde.
Ganz ähnlich war auch die Berufsgruppe der Wirte eine sozial hochstehende, die gleichfalls von großer politischer Bedeutung war. Hier liefen die Nachrichten zusammen, hier wurde politisiert. Nicht zufällig war beispielsweise der Tiroler Bauernführer und Freiheitskämpfer Andreas Hofer ein Wirt.
Es gab eine heute kaum vorstellbare breite Palette von Handwerksberufen (siehe Zünfte). Die Spezialisten (z.B. die Gold- und Silberschmiede sowie alle Formen von Luxuswarenerzeugern) lebten meist in den Städten und Märkten.
Interessant vielleicht auch, wie diese Gewerbe rechtlich begründet waren.
Da gab es die Realgerechtigkeit, wonach das Gewerbe mit einem Grundstück oder Haus untrennbar (‚auf Ewigkeit’) verbunden war. Bei Besitzerwechsel, ganz egal welcher Art (Erbe, Kauf, Schenkung), ging das Recht dieses Gewerbe auszuüben auf den neuen Eigentümer über, ohne daß die Grundherrschaft etwas mitzureden hatte. Dieses Modell gab es vor allem bei Mühlen, Wirtshäusern und Schmieden.
Die Personalgerechtigkeit dagegen war ein von der Obrigkeit verliehenes
personengebundenes Recht, ein bestimmtes Gewerbe auszuüben. Starb dieser
Gewerbeinhaber, dann erlosch es. Bei Witwen gab es Ausnahmen, sie durften das Gewerbe weiterführen, solange sie nicht wieder heirateten. Kinder durften das elterliche Gewerbe dagegen nur mit obrigkeitlicher Zustimmung weiterführen. Die Personalgerechtigkeit war also weder käuflich (obwohl die Verleihung natürlich Gebühren kostete) noch vererbbar.
Es gab in den Dörfern der frühen Neuzeit also bereits hochgradige Arbeitsteilung. Das Klischee von der geschlossenen Hauswirtschaft, wo auch das Brot selbst gebacken und die Kleidung selbst gewebt und geschneidert worden wäre, das galt höchstens für einschichtige Höfe im Bergland, wo der nächste Bäcker und Weber eben zu weit entfernt war und der Flickschneider (Stör-) und Flickschuster nur alle paar Monate vorbeikam.
Auch Wundärzte, Bader und Chirurgen sowie Lehrer ließen sich in Dörfern nieder, waren in ihrer Berufsausübung aber sehr mobil.

Die BAUERN (Grundholden) – Ebene 4
Kein Stand hat in seiner Geschichte größere soziale Veränderungen hinnehmen müssen, keiner war den häufigen Kriegen und Unruhen so ausgeliefert wie der der Bauern.
Im spätrömischen Reich gab es kaum noch Bauern, sondern riesige Landgüter, die von Sklaven bewirtschaftet wurden. Im Europa außerhalb des Römerreiches gab es dagegen vor allem freie Bauern, die meist auch Krieger waren.
Völkerwanderung und Frühmittelalter vernichteten die römische Sklavenwirtschaft und stärkten die Position der Bauern. Durch die Ausdifferenzierung des Adels und die Einrichtung von Berufssoldaten (Kriegsknechte) sank im Hochmittelalter (800 – 1250) der soziale Staus
der Bauern wieder ab. Sie mußten keine Waffendienste mehr leisten, wurden dafür aber zu Leibeigenen. Das war keine Sklaverei, sondern eine Form persönlicher Abhängigkeit, die in der Regel persönliche Rechts- und beschränkte Eigentumsfähigkeit einschloß.
Leibeigenschaft konnte durch Unterwerfung, Raub, Kauf, erbliche Übernahme des Rechtsstatus (bei Heirat von rechtsungleichen Partnern nach dem Prinzip der ‚ärgeren Hand’ bzw. nach der leibeigenen Mutter) entstehen. In der Zeit der Karolinger und Ottonen (ca. 750 - 1024) arbeiteten behauste Unfreie (‚servi casati’) zur eigenen Reproduktion, leisteten aber auch Arbeiten und Abgaben an die ‚villa’ (den Sitz) ihres Herrn. ‚Servi manentes’ ware (meist jugendliche, unverheiratete) Knechte und Mägde an den großen Herrenhöfen. Unfreie
Frauen arbeiteten auch in großen Werkstätten (‚Gynäzeen’). Im Hochmittelalter nannte man Menschen in diesem Rechtsstatus ‚proprii’ (Eigenleute). Aus dem Reservoir dieser bäuerlichen Eigenleute rekrutierte sich im Zuge der hochmittelalterlichen Expansion und Kolonisation die abhängige Bauernschaft. Aus den Unfreien für besondere Dienste (Verwaltung, Heerwesen) bildete sich die innerhalb der jeweiligen ‚familia’ eines Herrn eigene Gruppe der ‚Ministerialen’, eine waffenfähige Gefolgschaft, aus der zum großen Teil
der Adel des Spätmittelalters hervorging. Zahlreiche Leibeigene wurden vom 11. bis zum 13. Jahrhundert freigelassen und dabei zu einem bestimmten Zins für einen geistlichen Herrn bestimmt (‚Zensualen’). Diese freizügigen Leute erlangten bald für die Entstehung des städtischen Elements Bedeutung. Im 13. Jahrhundert verschwimmen im bäuerlichen Bereich die Unterschiede zwischen freien Leuten (Freibauern), Eigenleuten (Leibeigenen) und Zensualen; nur in gewissen ungünstigen Leiheformen (Freistift) konnte sich die ursprünglich
strenge Abhängigkeit der Leibeigenschaft fortsetzen.
Leibeigenschaft als Rechtsform persönlicher Abhängigkeit gab es im Gebiet des heutigen Österreich nach etwa 1250 nur noch als Strafmaßnahme nach der Niederschlagung von Bauernaufständen (z.B. 1525/26, 1595-/97 und 1626).
In Bayern und Südwestdeutschland (Baden, Württemberg, Schwaben, Franken) hat sich Leibeigenschaft als verdinglichte Form von Abhängigkeit bis in das 18. Jahrhundert erhalten.
Das war übrigens ein wichtiger Grund für die Abwanderung vieler Schwaben und Bayern nach Österreich und an die ungarische Donau (Donauschwaben). Sie genossen hier nämlich wesentlich mehr Rechte, als in ihrer Heimat.
Umgangssprachlich und in bestimmten wissenschaftlichen Interpretationen wird die verschärfte bäuerliche Abhängigkeit seit dem 16. Jahrhundert insbesonders in den ostelbischen Gebieten (östlich der Elbe, die immer schon eine Kulturgrenze war), also grob gesprochen in Brandenburg, Pommern, Mecklenburg und Schlesien, in Polen, Böhmen und Ungarn ‚2. Leibeigenschaft’ genannt, insofern korrekt, als Joseph II. bei der Umformung jener Abhängigkeit in eine gemäßigte Erbuntertänigkeit nach österreichischem Muster durch
das ‚Leibeigenschaftsaufhebungspatent’ für die böhmischen Länder vom 1. September 1781 von ‚Leibeigenschaft’ gesprochen hat. Seither wird, wie schon das erste Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch von 1811 festhielt, in Österreich eine Leibeigenschaft nicht mehr gestattet.
Im 17. Jht. war der Rechtsstatus der Bauern im Hl. Röm. Reich also sehr unterschiedlich. Im heutigen Baden-Württemberg und Bayern gab es die ‚alte’, in Böhmen, Mähren, Schlesien, Brandenburg, Mecklenburg und Pommern die ‚neue’ Leibeigenschaft. Im Rheinland, der Pfalz, in Lothringen, Hessen, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen, Holstein, Österreich, der Krain, dem Küstenland, der Schweiz und den Niederlanden dagegen relativ freie Bauern, was auch wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg dieser Gebiete beitrug. Daneben gab es in den Randlagen (z.B. Schweiz, Tirol, Vorarlberg, Friesland) aber auch immer noch Freibauern, die überhaupt keiner Grundherrschaft (siehe dort) unterstanden. In Tirol und Vorarlberg saßen die Vertreter dieser Freibauern sogar in den Landtagen und bestimmen gemeinsam mit Adel, Geistlichkeit und Städten (Bürgern) die Geschicke des Landes. Und in der Schweiz, den
südlichen Ostalpen und Nordfriesland bestanden, wie schon erwähnt, sogar freie
Bauernrepubliken, die wie auch die Stadtrepubliken (Reichsstädte) den Kaiser als Herrscher anerkannten.
Nicht nur Freibauern und Bauernrepubliken hatten freigewählte Vertreter, sondern auch Bauern und Leibeigene. Die Stadtbauern (Ackerbürger) waren in ihrer Stadt bzw. ihrem Markt wahlberechtigt, bestimmten dort eben Bürgermeister und Rat mit. Die Bauern in den Dörfern und Streusiedlungen wählten den ‚Dorfrichter’, eine Form von Bürgermeister mit weitreichenden Vollmachten in seinem Dorf/seiner Siedlung. Er mußte allerdings auch von
der Grundherrschaft bestätigt werden (meist eine Formsache), die damit die Wahl von Aufrührern und Unfähigen verhindern wollte. Die Wahl und Bestätigung erfolgt meist jährlich im Spätherbst (nach dem Erntedankfest) anläßlich des Besuches des herrschaftliche Verwalters (Amtsrichter), bei dem auch die meisten Steuern fällig wurden und Erbschaften sowie Grundkäufe und –verkäufe protokolliert worden sind. In manchen Dörfern amtierten Dorfrichter durch Jahrzehnte, in manchen wurde jährlich gewechselt.
Gab es im Ort mehrere Grundherrschaften, dann übte die größte davon die sog. Ortsobrigkeit aus und hatte das Mitspracherecht bei der Bestellung des Dorfrichters.
In manchen Gegenden (wie beispielsweise in Schlesien) gab es auch Erbrichter. Das waren oft die Lokatoren (Organisatoren der Rodung und Besiedlung im Mittelalter), bzw. deren Nachkommen.

Weistümer, Taidinge
Bis ins 18. Jahrhundert hinein wurden bei jährlichen Versammlungen aller Grundholden (Bauern) und Handwerker einer Herrschaft, den sog. Banntaidingen die Rechte und Pflichten
von Untertanen und Herrschaft, Weistümer oder Taidinge genannt, wechselseitig beschworen.
Das waren meist gewohnheitsrechtliche Regeln (lokale Gesetze) über das Verhältnis zwischen Herrschaft und Untertanen. Die Herrschaft war nicht berechtigt diese Regeln einseitig zu ändern (obwohl es oft versucht wurde). Bei Streitigkeiten wurden die landesfürstlichen Gerichte angerufen, die oft ‚übermütige’ Grundherrn in die Schranken wiesen.
Die Banntaidinge waren ursprünglich öffentliche Gerichtsversammlungen gewesen, wo die Mehrheit Recht sprach. In der Innerschweiz ist das in manchen Orten immer noch so.
Diese Weistümer oder Taidinge waren schriftlich niedergelegt und konnten von
rechtskundigen Personen erfragt werden - viele dieser Texte sind bis heute erhalten geblieben.
Seit dem 16. Jht. haben sich die Grundherrn bemüht diese alten Mitbestimmungsrechte auszuhöhlen und abzuschaffen. Das war einer der Gründe für die Bauernkriege, die sich meist nicht gegen den jeweiligen Landesherrn oder gar den Kaiser richteten, sondern gegen die
jeweiligen Grundherrschaften.
Erst der Absolutismus des 18. Jht. hat diese uralte ländliche Form von Recht und Demokratie verschwinden lassen. Nur in wenigen Reservaten wie der Innerschweiz hat diese Institution bis heute überlebt.
Die Bauern des 17. Jht., die einen großen Teil der ländlichen Bevölkerung stellten, waren also keineswegs völlig rechtlos und sie stellten auch keineswegs die unterste soziale Schicht dar.
Die heute oft geläufige stark vereinfachende Sozialstruktur (Adel + Geistlichkeit, Bürger, Bauern) subsummiert unter Bauern meist auch alle dörflichen Handwerker, Dienstboten und das fahrende Volk. Das gilt auch für die Bauernkriege, an denen natürlich nicht nur Bauern (aller Kategorien), sondern praktisch die gesamte ländliche Bevölkerung teilgenommen hat. Müller und Wirte waren dabei sogar meist führend.
Neben dieser regional bedingten rechtlich sehr unterschiedlichen Stellung gab es natürlich auch innerhalb eines Gebietes eine breite Palette von bäuerlichen Wirtschaftsformen und Lehensformen. Das verdient einen eigenen Artikel.

Der Bauer
Die wichtigste Form war der echte Bauer, der Vollerwerbsbauer sozusagen, lateinisch Rusticus genannt. Er konnte in einer Stadt oder einen Markt (Ackerbürger), einem Dorf, einem Weiler oder auf einem Einzelhof leben. Er konnte Freibauer, Bauer oder Leibeigener sein, also Land selbst als Grundherr besitzen, ‚zu Nutz und Gewähr’ haben oder ziemlich rechtlos bebauen.
Immer hatte er einen Hof mit Nebengebäuden (Stall, Scheune usw.), immer auch eigene Zugtiere (Pferde oder Ochsen). Mit dem Haus war immer auch ein Hausgarten verbunden, in dem Gemüse und Obst für den Eigenbedarf gezogen wurden. Je nach der Beschaffenheit des Bodens (Qualität der Erde) und der Landschaftsform (Ebene, Hügel- oder Bergland) warenzwischen 5 und 25 Joch (Tagwerk) Äcker, einige Tagwerk Wiesen und meist auch einige Joch
Wald (Holz) mit dem Hof untrennbar verbunden. Je nach Gegend gehörten auch einige Viertel Weingärten, Fischwässer, Bienenstöcke usw. dazu.
Freibauern und Bauern konnten diese ‚Wirtschaften’ nur geschlossen verkaufen oder vererben, d.h. nicht teilen.
Daneben gab es noch die sog. ‚Überländgrundstücke’. Das waren Äcker, Wiesen, Wälder, Weingärten usw., die nicht untrennbar mit der ‚Wirtschaft’ verbunden waren, sondern, die zwischen den Bauern rege gehandelt wurden. Das konnten Grundstücke derselben Grundherrschaft sein, aber auch von fremden Grundherrn. D.h. diese Bauern zahlten dann an verschiedene Grundherrschaften Abgaben. Diese Überländgrundstücke waren besonders im
Erbfall wichtig. Denn sie ermöglichten es den Erblassern nicht nur den Haupterben (meist der überlebende Ehegatte oder ein jüngeres Kind) zu beteilen, sondern auch die (anderen) Kinder.
Die älteren Kinder, die oft schon heirateten als die Eltern noch selbst wirtschafteten, konnten so Grundstücke von ihren Eltern überschrieben bekommen.
Außerhalb der Gebiete mit Leibeigenschaft konnten die bäuerlichen Grundstücke (mit Zustimmung der Herrschaft) frei verkauft, belehnt und vererbt werden. Dieser bäuerliche Grundstückshandel darf aber nicht mit dem der Grundherrschaften verwechselt werden (siehe dort), der sich eine Ebene höher abspielte.
Abgaben waren ursprünglich hauptssächlich in Form von Naturalien abzuliefern:
Körnerfrüchte (Weizen, Korn (Roggen, Throat), Gerste, Hafer, Hirse, aber auch noch die alten Sorten Emmer, Einkorn und Dinkel), später auch Kartoffeln (Erdäpfeln) und Mais (Kukuruz), weiters Vieh (Rinder, sprich Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Gänse, Hühner, Enten), aber auch Wein, Honig, Fische usw. sowie natürlich auch Heu, Stroh und Holz.
Das Jagdrecht war dem Adel und der Geistlichkeit vorbehalten. Trotzdem wurde gerade in bäuerlichen Kreisen viel gejagt (Wilderer).
Diese Naturalabgaben und auch die Verpflichtungen zu Dienstleistungen auf den Gutshöfen der Grundherrschaft, u.a. Handrobot, Spanndienste (Zugrobot), das Jagdscharwerk (Treiberdienste), Schanzarbeiten, das Hofgespunst (Flachsspinnen in Heimarbeit) sowie die anderen Arbeitsverpflichtungen wurden sukzessive in Geldabgaben umgewandelt. Das war in beidseitigem Interesse. Die Bauern waren damit in ihren Handlungen freier und die Grundherrn konnten sich mit diesen Geldern Knechte und Mägde für die Arbeiten auf ihren
unmittelbaren Besitzungen halten. D.h. das System war dem heutigen Steuersystem nicht unähnlich. Ein Teil der bäuerlichen Abgaben mußten die Grundherrn an die Landesfürsten (in Österreich immer die Habsburger) abliefern. D.h. ein System der Steuerlosigkeit des Adels (wie in Frankreich) war im Hl. Röm. Reich unbekannt. Und wenn die Grundherrschaft nicht vernünftig wirtschaftete, konnte sie genauso bankrott machen wie ein Bauer oder ein
Kaufmann. Dann setzte der Landesfürst oft einen Zwangsverwalter ein, oder gab die Herrschaft an einen anderen Grundherrn.

Der Häusler (Kleinbauer, regional auch Keuschler genannt)
Ein weitere bäuerliche Form war der Kleinbauer oder Häusler, lateinisch Casarius (casa = Haus, Hütte) genannt.
Dieser besaß ebenfalls ein Haus, meist ein kleineres als ein Vollbauer (Rusticus), hatte ebenfalls einen Hausgarten für Gemüse und Obst, einige wenige Felder und Wiesen, eine Kuh oder einige Ziegen, ein oder zwei Schweine und Geflügel. Er konnte mit seiner Familie von dieser Wirtschaft nicht leben und mußte daher auswärts dazuverdienen. Das konnte als Taglöhner bei einer Herrschaft oder bei großen Bauern sein, oder auch durch die Ausübung
eines einfachen Handwerkes wie Schuster oder Weber. Auch die große Gruppe der Hausindustrie bzw. Hausarbeit Treibenden gehört hier dazu.
Die Häusler nützen ihre Grundstücke meist optimal aus und mähten auch die Wegraine, Straßenränder und Bachufer um ihre Tiere ernähren zu können. Sie sammelten auch Pilze, Beeren und Kräuter, was Vollbauern nur selten taten.
Sie waren die ärmste Form des Bauernstandes, standen aber als Hausbesitzer deutlich über den Inleuten, dem besitzlosen Gesinde (Knechte und Mägde), den Wanderhändlern, wandernden Handwerkern und dem Bettelvolk.

Der Gärtler (Feldgärtner)
Eine Spezialform waren die Gärtler in Schlesien und Nordmähren. In Nordböhmen und Sachsen wurden sie Feldgärtner genannt. Sie verfügten ebenfalls nur über einige wenige Äcker, nützten sie aber zu intensivem Gemüseanbau. D.h. sie pflanzten statt Körnerfrüchten arbeitsintensive Gemüsesorten: Kraut, Kohl, Karfiol (Blumenkohl), Karotten (Mohrrüben),
Rote Rüben usw. Mit dem Anwachsen der Städte erlangte diese bäuerliche Wirtschaftsform immer größere Bedeutung. Aus ihnen sind die heutigen Gemüsebauern entstanden.

Sonderformen
Neben diesen zwei bis drei Hauptformen der bäuerlichen Wirtschaft gab es regional und zeitlich bedingt natürlich viele Sonderformen.
Dazu zählen die behausten Wanderhändler (Hausierer), die im Winter auf ihren Höfen lebten und dort Spielsachen, Kurzwaren usw. herstellten, deren männliche Bevölkerung aber den Sommer über diese Produkte weiträumig vertrieb, während Frauen und Kinder die kleinen Landwirtschaften betreuten. Sie waren eine soziale Gruppe zwischen den Ebenen 4 und 7.
Und es gab auch regionale Kultursonderformen. So lebten beispielsweise in Thüringen ganze Landstriche vom Anbau der Färberwaid, einer Pflanze mit der man den einzigen tiefblauen Farbstoff herstellen konnte. Erst der Kolonialwarenhandel, mit dem Import von Indigo im 17. Jht., hat diese Kultur vernichtet.
Eine Sonderform war auch die der ausschließlichen Milchbauern im Bergland, die vom Verkauf ihrer haltbaren Produkte (Käse, Butter, Leder) lebten.

Bauernrepubliken
Eine Spezialform waren die Bauernrepubliken. Sie standen eigentlich auf einer Ebene mit den Landesfürsten und Reichsstädten, also direkt unter dem Kaiser. In der Praxis wurden sie aber nicht als gleichwertig anerkannt, sondern man blickte auf sie herunter. Dabei waren diese meist recht kleinen Gebilde oft sehr wehrhaft (Urkantone der Schweiz, Dithmarschen) und langlebig (7 – und 13 Gemeinden in der Nähe von Verona).

Hebammen
Aus dem Bauernstand kamen meist auch die Hebammen. Das waren meist Bäuerinnen, die selbst schon geboren hatten und dann nebenberuflich als Hebammen arbeiteten. Sie genossen ein gewaltiges Ansehen in der Bevölkerung.

Die HALTER – Ebenen 4 und 5
Das waren die Hirten der Dorfgemeinschaften, aber auch die der Grundherrschaften (Schlösser, Burgen, Klöster, Stifte).
Sie stellten eine sehr spezielle soziale Gruppe dar, lebten meist in kleinen Häusern an den Ortsrändern (den Halterhäuser), waren (egal ob Dorf- oder Herrschaftshalter) Untertanen der Grundherrschaften, standen für gewöhnlich sozial unter den Bauern und waren ärmer als sie.
Anderseits behaupteten sie durch ihre Naturheilkenntnisse eine Sonderstellung. Sie waren erfahren im Umgang mit Heilkräutern, Heiltränken, Heilsalben, Heilpflastern usw. und fungierten als Heiler für die Landbevölkerung. Oft standen sie auch im Ruf Zauberer und Hexer zu sein, denn sie waren auch die Träger der altüberlieferten keltisch-germanischen Volksreligion und Magie. Sie kannten die alten Zauber- und Beschwörungsformeln, Sprüche und Tänze.
Wie auch beispielsweise die Schmiede und Müller wechselten sie selten in andere Berufe und heirateten auch fast immer in der eigenen Gruppe.
Es gibt Hirtendynastien, die sich in den Kirchenbüchern über Jahrhunderte hinweg verfolgen lassen.
Die Halter und manche Dorfhandwerker (z.B. viele Leinweber) standen sozial unter den Bauern, weil sie für sie arbeiteten. Sie verfügten aber durchwegs über eigene Häuser oder Hütten, waren also schon dadurch sozial weit über den Dienstboten angesiedelt.

Die KÖHLER und PECHER – Ebene 5
Etwa sozial gleichrangig mit den Haltern waren die Köhler. Sie lebten in den Wäldern und verkohlten in ihren Meilern Holz zu Holzkohle. Das war vor dem Beginn des großmaßstäbigen Abbaus von Stein- und Braunkohle im 19. Jht. neben dem Holz das einzige verfügbare Heizmaterial, hatte aber auch für Medizin, Schreibgeräte, Malerei usw. große Bedeutung. Unverzichtbar war die Holzkohle in der Metallindustrie (Verhüttung), bei der Glaserzeugung und für die Schmiede. Nur mit ihr konnten die notwendigen hohen Temperaturen erreicht werden.
Die Köhlerei war zwar ein verachteter schmutziger Beruf, aber die Köhler verfügten doch über eigene Hütten und waren, da weit weg von der Obrigkeit, auch relativ frei. Mit dem Beginn des industriellen Kohlebergbaus im 19. Jht. verschwand der Berufsstand recht rasch.
Dasselbe galt für die Gruppe der Pecher, die oft ebenfalls in den Wäldern lebend, das Baumharz (Pech) der Bäume (vor allem der Kiefern = Schwarzföhren) sammelten und in die Städte verkauften. Es wurde als Brennstoff (Lichter), aber auch in der Medizin, der Kosmetik,
zur Farbherstellung usw. verwendet. In manchen Gegenden war das Pechen ein Nebenerwerb der Kleinbauern (Häusler).

Die INLEUTE – Ebene 5
Das war eine ländliche Gruppe, die zwischen den Bauern (Grundholden) und dem Gesinde stand.
Ihr Gegenstück in den Städten und Märkten waren die Inwohner. Die Inleute wohnten im Haus eines größeren Vollbauern (oder Dorfhandwerkers), oder in einem Nebenhaus (Inhäusl) und arbeiteten für diesen Bauern als Taglöhner. Daneben hatten sie vom Bauern auch kleine Grundstücke gepachtet, die sie selbst bewirtschafteten.
Sie gehörten zwar zu den Herrschaftsuntertanen und mußten auch direkte Steuern (das Schutzgeld, die Schutzsteuer) an die Herrschaft zahlen oder Robot (Scharwerksdienste) leisten, zahlten aber keine mit Grundstücken verbundenen Abgaben an die Herrschaft, da sie ja Pächter (Subunternehmer) der Grundholden waren.
In dieser Rechtsform lebten auch oft Leinenweber auf Bauernhöfen. In der Praxis war ihr Leben dem der Häusler sehr ähnlich, obwohl diese ihr Haus und ihre
Gründe eben direkt von der Grundherrschaft bekamen, also damit zu den Grundholden zählten.
Andrerseits standen diese Inleute sozial über dem reinen Gesinde, das ausschließlich für andere arbeitete und bestenfalls eine eigene Kammer hatte.

Das GESINDE – Ebene 6
Das waren die Knechte und Mägde. Sie wurden im Herbst jeweils für ein Jahr verpflichtet, arbeiteten aber oft jahrzehntelang auf derselben Dienststelle.
Diese Dienstboten gab es nicht nur bei den Bauern, sondern auch als Hilfskräfte bei Handwerkern, Bürgern, in Klöstern und an den Adelssitzen. Auch hier gab es eine breite Palette von Spezialisierungen.

Dazu einige Beispiele:

Roßknecht (Roß = Pferd), Pferdeknecht, also der Knecht, der sich um die Pferde zu kümmern hatte: Füttern, Striegeln, Pflegen und natürlich mit ihnen arbeiten

Weberknecht, also ein Hilfsarbeiter der Webermeister. Die kümmerlichen
Lebensbedingungen führten dann auch zur Namensübertragung auf das bekannte dürre achtbeinige Spinnentier.

Holzknecht, also ein Waldarbeiter, der für Herrschaft oder Bauern die groben Holzarbeiten zu erledigen hatte.

Mahlknecht, also ein Mühlenknecht, der die Korn- und Mehlsäcke zu schleppen hatte.

Fahrknecht, also ein Knecht, der Wagenzüge begleitete, Handelsgut auf- und abzuladen hatte, die Pferde führte und pflegte und auch zum Schutz vor Wegelagern eingestellt wurde.

Treidelknecht, also ein Knecht, der beim Ziehen der Treidelkähne (Lastkähne) stromaufwärts am Ufer die Zugpferde zu führen hatte.

Hausknecht, also ein Knecht in einem Bürger- oder Wirtshaus, der für alle groben Arbeiten zuständig war.

Brauknecht, also ein Knecht, der beim Bierbrauen die groben Arbeiten zu verrichten hatte und auch beim Verladen und beim Transport der Fässer helfen mußte.-

Pürgknecht (Pürg = Berg = Weinberg), also ein sehr spezialisierter Knecht für die Arbeit in den Weinbergen

Stiefelknecht, also ein Knecht, der die Schuhe und Stiefel der Herrschaft zu pflegen hatte.

Sattelknecht, also ein Knecht, der sich um die Pflege und Ausbesserung des Sattel- und Zaumzeuges zu kümmern hatte.

Die häufigste Form war aber der Bauernknecht, der für alle schweren Arbeiten auf den Bauernhöfen zuständig war. Auch hier gab es wieder Abstufungen, wie den leitenden Großknecht, den Mittelknecht oder den Jungknecht, der meist noch ein Halbwüchsiger war.

Auch das weibliche Gegenstück, die Magd kannte Spezialisierungen:

Kindsmagd, also eine Magd, die hauptsächlich auf die Kinder der Familie aufzupassen hatte.

Küchenmagd, also eine Magd, die für die Küchenarbeit eingestellt war, das Feuer anzuzünden und zu unterhalten hatte, Zutaten vorzubereiten hatte, oft auch kochen mußte, natürlich auch abwaschen und das Geschirr blank reiben usw.
Kuhmagd, also ein Magd, die vor allem für das Füttern und Melken der Kühe zuständig war und meist auch ausmisten mußte.

Gänsemagd, also eine Magd, die vor allem die Gänseherde zu beaufsichtigen hatte.

Die häufigste Form war aber auch hier die Bauernmagd, die für alle schweren Frauenarbeiten auf den Bauernhöfen zuständig war.
Knechten und Mägden gemeinsam war, daß sie weder Haus- noch Grundbesitz hatten. Sie waren Arbeiter auf Zeit und meist dem Willen und Unwillen ihrer Herren ausgeliefert. Diese bestimmten wann und wieviel es zu essen gab, bestimmten die Arbeitszeiten und den Umfang der Arbeit. Jüngere weibliche Dienstboten wurden auch nicht selten vom Herrn oder den Söhnen des Hauses geschwängert.
Es gab Dienstboten, die mit der Herrschaft am selben Tisch aßen und fast wie
Familienangehörige behandelt wurden, aber es gab auch das Gegenteil – brutale Ausbeuter und Sadisten. Wehren dagegen konnten sich Dienstboten kaum. Aber sie konnten den Dienstgeber wechseln.
Knechte und Mägde konnten nur selten heiraten, weil meistens die materiellen
Voraussetzungen dafür fehlten. Das hieß aber natürlich nicht, daß sie keine Kinder hatten.
Die Frage ob Bauern einen Knecht oder eine Magd einstellten, wurde häufig von Gevatter Hein (dem Tod) entschieden. Denn starb ein Bauer oder eine Bäuerin und der überlebende Ehepartner konnte oder wollte nicht rasch wieder heiraten, waren weiters die Kinder noch zu klein um die Arbeit des Bauern oder der Bäuerin zu übernehmen, dann gab es ja praktisch keine andere Möglichkeit, als einen Knecht oder eine Magd einzustellen. Das war eine zwingende wirtschaftsbedingte Notwendigkeit.
Männer- und Frauenarbeiten waren klar definiert und voneinander geschieden, somit mußte in jeder Bauernwirtschaft sowohl ein Mann wie auch eine Frau arbeiten. Lediglich in Kriegs- und Notzeiten war das anders.
War der Knecht bzw. die Magd tüchtig und fleißig, dann war meist kaum ein Unterschied in der Wirtschaft zu bemerken. Denn der Großteil der Kosten für Knecht oder Magd waren ja deren Verpflegung und Einkleidung. Und diese Kosten wären für Bauer oder Bäuerin ja auch angefallen. Das eigentliche Jahresentgelt für die Dienstboten, in der Größenordnung von wenigen Gulden oder Talern, war im Vergleich zu Verköstigung, Beherbergung und
Einkleidung recht bescheiden.
Die herrschaftlichen Bediensteten (Pförtner, Lakaien, Kammerdiener, Kammerzofen, Dienstmädchen, Kutscher, Jäger, Wachen usw.) gehörten ebenfalls zum Gesinde. Allerdings standen sie durch ihre relativ sicheren Arbeitsplätze sozial meist über den bürgerlichen und bäuerlichen Dienstboten.
Aus der Gruppe verarmter Bauern, Handwerker und Bürger sanken viele in den Stand der Dienstboten ab. Andrerseits stiegen viele Knechte und Mägde durch Einheirat oder durch Kauf zu Bauern und Handwerkern auf. Diese Grenzen waren also nicht unüberwindlich.
Jüngere Knechte waren auch eine Zielgruppe der Soldatenwerber.
Besonders tragisch war das Schicksal der Dienstboten im Alter. Manche bekamen als Einleger einen Kostplatz auf einem Hof oder in einem Bürgerhaus, manche auch einen Platz in einem Spital (Altersheim) in einer Stadt oder einem Markt. Aber viele zogen auch völlig mittellos und bettelnd von Haus zu Haus. Erst die Einführung der Sozialversicherungen ab dem späten 19. Jht. hat diese Situation geändert.

Die SOLDATEN – Ebene 6
Die höheren Offiziere waren fast ausschließlich Adelige (siehe dort).
Die niederen Ränge und einfachen Landsknechte standen weit unten im Sozialschema. Sie kamen aus allen nichtadligen Schichten, wurden oft durch Soldatenwerber rekrutiert, dabei meist betrunken gemacht und dann einfach entführt oder in Kriegszeiten auch direkt und ohne Umwege mit Gewalt zum Dienst gepreßt. Natürlich waren auch viele Abenteurer, Arbeitsscheue und flüchtige Verbrecher darunter.
Ihre soziale Stellung schwankte stark. Es waren ausschließlich Berufssoldaten, die gegen Sold kämpften. Aber da die Landesfürsten immer an Geldnot litten, wurde der Sold oft stark verspätet oder gar nicht ausgezahlt oder durch die Erlaubnis zum Plündern ersetzt. D.h. daß praktisch jede Armee im Kriegsfall aus dem Lande gelebt hat. Dabei war es völlig egal, ob das ein feindliches, ein verbündetes oder das eigene Land war. Die Soldaten plünderten nicht
nur Lebensmittel, sondern auch Pferde, Wagen, Vieh, Tuche, Geräte, Werkzeuge, Waffen aber natürlich auch Geld, Schmuck, Kirchengeräte usw. und nahmen sich die Frauen wie sie wollten. Plünderungen waren im Kriegsfall meist ausdrücklich erlaubt. Auch hohe Offiziere beteiligten sich daran. In längeren Kriegen, wie der entsetzlichen Katastrophe des 30jährigen Krieges, eskalierten diese Plünderungen dermaßen, daß in der Schlußphase kaum noch
militärische Gefechte stattfanden, sondern alle Armeen, Räuberbanden gleich, mordend und brennend durchs Land zogen. Größere Städte hatten eine Chance sich zu verteidigen oder loszukaufen, Märkte und Dörfer nicht. Kam eine Armee in die Nähe, kam das praktisch einem Todesurteil für den ganzen Landstrich gleich.
Für die Türkenkriege gilt dieses Schema übrigens nicht. Natürlich plünderten und
vergewaltigten auch die christlichen Armeen, aber die türkischen brannten zusätzlich alles nieder, erschlugen die Bevölkerung systematisch oder verschleppten sie in die Sklaverei. D.h. hier lag die Sympathie der Landbevölkerung deutlich bei einer (der christlichen) Kriegspartei.
Am liebsten aber blieb man natürlich von Soldaten überhaupt verschont.
In Kriegszeiten standen die Landsknechte also weit über Bauern, Handwerkern und Bürgern.
War der Krieg aber vorbei, dann wurden die großen Armeen aufgelöst – stehende Heere gab es noch kaum, und die Landsknechte wurden schlagartig ‚arbeitslos’. Viele zogen dann einfach weiterhin plündernd durchs Land, galten aber nun als Räuber. Wurde man ihrer habhaft, endeten sie am Galgen oder wurden sofort erschlagen. Die Landsknechte waren daher bemüht nach Friedensschluß rasch einen neuen Herrn in einem anderen Krieg zu
finden. Andernfalls stürzten sie in ein soziales Loch. Nur wenige schafften es in ein ziviles Leben zurückzukehren und etwa als Torwächter oder Büttel (Gerichtsdiener) unterzukommen.
Das Soldatenleben schwankte also zwischen Krieg und Frieden – zwischen Überfluß und Not.
Im Alter blieb ihnen meist nichts anderes übrig, als bettelnd, gelegentlich auch musizierend, und von der Bevölkerung verachtet durchs Land zu ziehen.
Zu dieser Gruppe gehörte auch der ganze nichtmilitärische Troß der Armeen, wie Marketenderinnen, Roßknechte usw.

Das FAHRENDE VOLK – Ebene 7
Auf der untersten Stufe des Sozialgefüges stand das fahrende Volk, also Menschen ohne festen Wohnsitz und ohne feste Anstellung.
Das waren alle Formen von Wanderhändlern (Hausierer), Korbflechtern, Gaukler, Spielleuten, Komödianten, wandernden Theatergruppen, Veteranen, Freudenmädchen, die Zigeuner (nicht nur Roma) und alle Formen des Bettlerwesens. Auch diese Gruppe war höchst inhomogen.
Wanderhändler hatte oft irgendwo in armen Gebirgs- oder Waldgegenden, wie der südkrainischen Gottschee (die ‚Gottscheberer’) oder im böhmisch-sächsischen Erzgebirge ein Zuhause. Sie stellten dort im Winter kleine Gebrauchsgegenstände wie Holzlöffel, Kämme, Tischschmuck und Spielzeug aus Holz, Stroh usw. her und verkauften diese Sachen während der warmen Jahreszeit als Wanderhändler in ganz Mitteleuropa. Manche handelten auch mit
Trockenobst und frühen Industriewaren aus Metall und Glas. Diese behausten Wanderhändler standen also zwischen den Ebenen 5 und 7.
Wie auch viele Wanderhändler zogen Gaukler, Spielleute, Komödianten, wandernde Theatergruppen und auch die meisten Freudenmädchen von Jahrmarkt zu Jahrmarkt und verdienten dort ihren Lebensunterhalt. Die dauerhafte Niederlassung in einer Stadt gelang diesen Gruppen nur selten.
Eine besondere Gruppe waren die Zigeuner (es gibt keinen anderen Überbegriff für die Völker der Roma, Sinti, Kalderasch, Lowara usw.). Sie zogen mit ihren Wagen auf genau vorbestimmten Routen durchs Land, arbeiteten als Korbflechter, Besenbinder, Kesselflicker, Kupferschmiede (Kalderasch), Hufschmiede, Scherenschleifer, Musiker, Wanderhändler und Pferdehändler (Lowara), sprachen ihre eigenen Sprachen (z.B. Romanes, Sintitikes) und
heiraten ausschließlich innerhalb ihrer Gruppe.
Jahrmärkte und Kirtage (Kirchweihfeste) waren auch Anziehungspunkte für alle Arten von Bettlern, Taschendieben und Betrügern. Unter ihnen waren viele abgerüstete Soldaten, für die es kein soziales Netz gab, aber auch Invaliden, gescheiterte Existenzen und alle Arten von Verbrechern.
Im Gegensatz zu anderen Gebieten Mitteleuropas hat es in Niederösterreich kaum größere Räuberbanden gegeben. Die Metropole Wien, wo meistens die Kaiser residierten, war dafür zu nahe und das Netz der Landgerichte zu dicht. Natürlich waren auch die Inhaber der Herrschaftsgerichte daran interessiert jeden Ansatz von Räubereien auszumerzen. Die berühmte Ausnahme von der Regel war der Räuber Johann Georg Grasel (1790 – 1818), ein desertierter kaiserlicher Soldat, der während der Wirren der Napoleonischen Kriege mit
angeblich bis zu 66 Spießgesellen das nördliche Waldviertel in Niederösterreich und das nangrenzende Südmähren unsicher machte. Seine Verklärung als ‚edler Räuber’ (der er sicher nicht war) setzte erst nach seiner Hinrichtung ein.
Für alle Gruppen des ‚fahrenden Volkes’ galt, daß sie von der seßhaften Bevölkerung verachtet, gemieden und oft auch gefürchtet wurden. Dabei waren die meisten durchaus ein wichtiger Bestandteil des Wirtschaftslebens und als Überbringer von Neuigkeiten und Nachrichten eine wichtige Informationsquelle.

Die JUDEN und ANDERE – nicht in die Ebenen einordenbar
Dieses Sozialgefüge galt nur für die christliche Bevölkerung. Andersgläubige hatten darin keinen Platz.
Das galt ganz besonders für die Gruppe der Juden, die in den Städten, Märkten und Dörfern lebte. Völlig unabhängig von Vermögen, Bildung, Beruf und Herkunft bildeten sie eine eigene Gruppe, mit eigenen Gemeindestrukturen, eigener Verwaltung, eigener Gerichtsbarkeit, eine Parallelgesellschaft mit anderen Gesetzen und Regeln. Viele dieser Judengemeinden waren weder den Stadtbehörden noch den Grundherrschaften unterstellt, sondern direkt dem Kaiser. Aber diese privilegierten Juden oder Schutzjuden mußten sich
diese Stellung durch Sondersteuern teuer erkaufen.
Es gab sehr reiche Juden, meist Kaufleute und Bankiers. Die Gruppe der Hofjuden etwa finanzierten über Jahrhunderte hinweg die Unternehmungen und Kriege des Kaiser und der Fürsten. Der bekannteste von ihnen, Samuel Oppenheimer (1630 – 1703), war daneben auch Heereslieferant und wurde von Prinz Eugen als ‚Retter aus Türkennot’ gepriesen.
Aber der Großteil der Juden waren kleine Händler und Handwerker. Die ‚unreinen’ Berufe der Kürschner, Gerber, Sattler, Lederzeugmacher, Färber, Wasenmeister (Schinder, Abdecker) usw. standen ihnen generell offen. Den Kaufmannsgilden und Handwerkerzünften durften sie aber nicht beitreten. Deshalb durften jüdische Schuster, Schneider, Fleischhauer, Bäcker, Barbiere, Gänsezüchter, Wirte, Krämer, Pferdehändler, Wein-Destilleure, Weber,
Bürstenbinder, Seiler usw. immer nur für den Bedarf der jüdischen Gemeinden arbeiten – nicht aber in Konkurrenz zu den (christlichen) Zünften. (Die Praxis war natürlich nicht so strikt.)
Das galt aber nicht für jüdische Spezialisten. Sie arbeiteten an den Fürstenhöfen und in den Städten als Glaserer, Drucker, Hutmacher, Juweliere, Bortenmacher, Schuhbandmacher, Handschuhmacher, Kamm-Macher, Knopfmacher, Wirkwarenhändler, Perückenmacher, Zinngießer, Kristallschneider, Opal- und Kristallschleifer, Goldschmiede und Sticker.
Und es gab natürlich auch eine große Zahl sehr armer Juden, die als Taglöhner und Hausierer arbeiteten.
Es gab aber auch einige Ausnahmen von diesem Schema. In der Stadt Fürth bei Nürnberg waren die Juden der christlichen Bevölkerung praktisch gleichgestellt und für sie waren auch zwei Sitze im Stadtrat reserviert.
Mit den Türkenkriegen kamen auch immer wieder islamische Gefangene und Dienstboten nach Mitteleuropa, nach dem Türkeneinfall von 1683 blieben auch viele ‚türkische’ Kinder zurück. Diese Menschen wurden meist rasch getauft und in die christliche Gesellschaft eingegliedert. Besonders der Adel wetteiferte geradezu darin ‚Muselmanen’ zu bekehren und als ihre Taufpaten zu fungieren.
Ein berührendes Kapitel ist die Eingliederung der ‚türkischen’ Kinder. Türkisch ist hier nicht ethnisch oder sprachlich, sondern als islamisch – nichtchristlich zu verstehen. Trotz der Katastrophe, die die osmanische Armee über Niederösterreich gebracht hatte, trotz all der Massaker und Zerstörungen wurden diese ‚feindlichen’ Zurückgebliebenen ganz selbstverständlich als Pflegekinder zu Bauern gegeben und bei den späteren Taufen fungierte der Landadel als Taufpaten. Viele dieser Türkenkinder heirateten dann in Bauernwirtschaften
ein und mancher heutiger Niederösterreicher hat sie in seinem Stammbaum.
Die Sage vom Purbacher Türken (Burgenland) zeigt, daß sogar gefangene osmanische Krieger geschont und in die christliche Gesellschaft eingegliedert worden sind.

ERLÄUTERUNGEN

AUFSTIEG und ABSTIEG
Dieses Sozialgefüge war fest gefügt, aber trotzdem war sozialer Aufstieg möglich. Eines der Mittel dazu war der Kriegsdienst. Verdiente Soldaten (aus dem einfachen Volk) konnten durchaus bis in höhere Offiziersränge aufsteigen und wurden nicht selten geadelt. Mit dem Adelsbrief war oft auch die Verleihung eines Gutes verbunden, was dauerhafte Einnahmen versprach.
Eine andere Aufstiegsmöglichkeit war das Studium an den Universitäten. Das war eine Domäne des Bürgertums. Studenten waren zum Großteil Bürgersöhne, aber auch die Söhne reicher Bauern konnten so vorwärts kommen. Dagegen schlugen die Adelssprösslinge meist militärische Karrieren, oder solche als Beamte ein. Promovierte Mediziner, Juristen, Philosophen und Theologen gehörten – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – meist den oberen Schichten des Bürgertums an.
In jedem flexiblen Sozialgefüge kann man natürlich auch absteigen. Und auch das ist sehr oft der Fall gewesen. Kriege, wirtschaftliche- oder naturbedingte Krisen (Klimaveränderungen, Mißernten, Erdbeben, Heuschreckenplagen usw.), aber schlicht und einfach auch Unfähigkeit oder Faulheit haben immer auch Viele sozial nach unten fallen lassen. Das konnte das Abrutschen in die nächst tiefere Schicht bedeuten (z.B. Bauern zu Inleuten oder Dienstboten), aber auch den Fall ganz nach unten.

GRUNDHERRSCHAFTEN
Das waren bis 1848 die Verwaltungseinheiten am Land und auch in vielen Städten und Märkten. Sie hoben die Steuern und Abgaben ein und übten die niedere Gerichtsbarkeit aus, regelten also Grenzstreitigkeiten, Raufhändel, Sittlichkeitsdelikte usw. Die Blutgerichtsbarkeit, sprich das Recht die Todesstrafe auszusprechen und ausführen zu lassen, lag meist bei den landesfürstlichen Hoch- oder Landgerichten, den Vorläufern der heutigen
Landesgerichte. Die Grundherrschaften regelten auch die Heirats- und Siedlungspolitik. D.h. sie erteilten die Heiratserlaubnis für ihre Untertanen und die in eine andere Grundherrschaft zu wechseln. Hier lagen auch die wesentlichen Unterschiede zwischen Bauern und Leibeigenen. Bei Bauern
waren diese Genehmigungen reine Formsachen, konnten nur in Ausnahmesituationen verweigert werden (z.B. in Kriegs- und Notzeiten) und hingen nur von der Bezahlung der jeweiligen fix vereinbarten Gebühr ab. Leibeigene waren in dieser Beziehung deutlich schlechter gestellt und hatten keinen Rechtsanspruch darauf zu heiraten oder in eine andere Herrschaft zu wechseln, auch wenn es für sie dafür natürlich auch zu entrichtende Gebühren
gab. Deshalb war die Landflucht in die Städte (‚Stadtluft macht frei’) aus den Reihen der Leibeigenen meist größer als bei den (freien) Bauern.
An der Spitze jeder Grundherrschaft stand der Grundherr. Das konnte ein Adeliger/eine Adelige sein, aber auch der Abt eines Stiftes oder Klosters, bzw. eine Äbtissin. Manchmal waren auch reiche Stadtbürger und verdiente Beamte im Ruhestrand Grundherrn, gleichfalls viele Pfarrer.
Grundherrn unterstanden direkt den Landesfürsten, hatten ihm die Steuern und Abgaben (teilweise) abzuliefern und waren ihm rechenschaftspflichtig.
Eine Grundherrschaft konnte nur wenige Häuser und Grundstücke umfassen – wie die meisten Pfarrherrschaften, aber es gab auch riesige Herrschaften, zu denen ganze Landstriche gehörten. Grundherrschaften konnten aus zusammenhängenden Gebieten, z.B. ganzen Dörfern oder Tälern, aber auch aus weit voneinander entfernten Streubesitzungen bestehen.
Die großen waren, aus praktischen Gründen, in mehrere Ämter unterteilt, um sie besser und effizienter verwalten zu können. Die Leitung der Grundherrschaften, zumindest der großen, hatte die Berufsgruppe der Pfleger (Verwalter) inne (siehe unter Bürger).
Sowohl ganze Herrschaften, als auch Teile davon (Häuser, Äcker, Wiesen, Wälder, Weingärten) wurden auch verkauft. Es gab einen regen Handel zwischen den alteingesessenen Grundherrn, aber auch mit Neuaufsteigern wie reichen Stadtbürgern und ehemaligen Beamten. Diese Ebene des Handels mit Grundbesitz darf nicht mit der des bäuerlichen (Grundholden) Grundstückshandels verwechselt werden. Letzterer spielte sich eine Ebene
tiefer ab.
Am ehesten kann man den Verkauf von Teilen einer Grundherrschaft mit der heutigen Änderung von Gemeindegrenzen vergleichen. Für die Untertanen (Bauern, Dorfhandwerker, Halter usw.) änderte sich nicht viel, man mußte die Steuern und Abgaben eben an einen anderen Grundherrn bezahlen, bzw. von ihm Genehmigungen einholen.
Die Grundherrschaften gaben den Großteil ihres Landes den Bauern (und auch den Dorfhandwerkern) ‚zu Nutz und Gewähr’, d.h. sie überließen ihnen Höfe, Gärten, Felder, Wiesen, Wälder, Weingärten, Fischwasser, Mühlen usw. zu einem fix vereinbarten Entgelt (Geld, Naturalien, Dienstleistungen – z.B. der Robot), das in den Grundbüchern, Urbaren und Herrschaftsakten penibel aufgezeichnet wurde.
Mit der Zeit wurde dieses persönliche Recht aber fast überall erblich. D.h. die überlebenden Ehegatten und die Kinder mußten zwar eine Art von Erbschaftssteuer zahlen (Anschreibegeld), aber die Grundherrschaft konnte ihnen das Land nur bei schwerwiegenden Verstößen (Steuerschuld, Verbrechen) gewaltsam wegnehmen.
Einen kleinen Teil ihres Landes bewirtschafteten die Grundherrn auch selbst. Natürlich nicht persönlich, sondern durch ihre herrschaftlichen Knechte und Mägde. Diese Gutshöfe durften sie auch nach der Auflösung der Grundherrschaften (in den habsburgischen Ländern 1848) behalten und sie bilden den Großteil der adeligen und geistlichen Besitzungen unserer Tage.
Grundherrn konnten auch in fremden Grundherrschaften Grundstücke ‚zu Nutz und Gewähr’ nehmen, also wie die Bauern erblich pachten.
Auch die Landesfürsten konnten direkt Grundherrschaften besitzen, z.B. solche, die an den Landesherrn zurückgefallen und nicht mehr neu vergeben wurden. Diese landesfürstlichen Grundherrschaften unterstanden in der Habsburgermonarchie der Hofkammer in Wien (dem ersten Finanzministerium) und wurden vor Ort durch landesfürstliche Verwalter geleitet.
Diese Verwalter durften bei Bedarf und mit Zustimmung der Hofkammer auch in fremden Grundherrschaften Grundstücke ‚zu Nutz und Gewähr’ nehmen, also wie die Bauern erblich pachten. Damit waren die Habsburgerkaiser eigentlich auf allen Ebenen wirtschaftlich tätig: 1. als Kaiser oberste Lehensherrn des Reiches, 2. als Landesfürsten in ihren Ländern, 3. als unmittelbare Grundherrn und 4. als Nutzer unterhalb einer Grundherrschaft (Holden). Die endgültige Aufhebung der Grundherrschaften in den habsburgischen Ländern 1848 war eigentlich eine Zentralisierung. An ihrer Stelle wurden die ländlichen Gemeinden gegründet
und dort erstmals auch Räte gewählt. Aber der Großteil der Kompetenzen ging an die neugegründeten Bezirkshauptmannschaften, denen auch die neugegründete Gendarmerie unterstellt war, die neugegründeten Bezirksgerichte und Finanzämter über. D.h. die Aufhebung der Grundherrschaften verschaffte den Landesherrn wesentlich mehr
Durchgriffsrechte (direkte Steuern, Justiz) als zu Zeiten der Grundherrschaften.

GRUNDVERKAUF
Damit konnten strenggenommen drei verschiedene Ebenen gemeint sein.

1. der Landesfürstliche
Der Grundhandel zwischen den Landesfürsten, die oft Gebiete tauschten und handelten. Für die darunter stehenden Ebenen der Grundherrschaften und Bauern (Holden) änderte sich dadurch meist nicht viel.

2. der Grundherrschaftliche
Das war der Handel mit kompletten Wirtschaften und einzelnen Feldern zwischen den (weltlichen und geistlichen) Grundherrschaften (und auch den Landesfürsten selbst)

3. der Bäuerliche (Grundholden, Lehensnehmer)
Das war der Handel zwischen den das Land tatsächlich bebauenden Bauern und Dorfhandwerkern, aber auch zwischen Bauern und herrschaftsunmittelbaren Gutshöfen

ZÜNFTE
Unter Zünften (auch Bruderschaften, Zechen oder Innungen genannt), verstand man seit dem Hochmittelalter die genossenschaftliche Selbstorganisation der Handwerker gleichen oder verwandten Gewerbes einer Stadt oder eines Marktes und seiner Umgebung. Anfangs religiös orientiert, vertraten sie ab dem 14. Jht. die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. D.h. sie regelten die Zahl der zugelassenen Meister ihres Gewerbes, schützten damit ihren lokalen
Markt vor Importen und sorgten für ihre Zunftmitglieder (nicht nur für die Meister) - und sie betrieben Politik. In allen Städten und Märkten übten sie als wichtiges Element der Bürgerschaft erheblichen Einfluß aus und wirkten über die Delegierten der Städte auch in den Landtagen mit.
Seltenere Gewerbe waren auch überregional organisiert. Die im 15. Jht. entstandenen Gesellenbruderschaften wurden den jeweiligen Zünften, also den Meistern unterstellt.
Durch die merkantilistische (frühindustrielle) Politik des Barock wurden die Zünfte ab dem 17. Jht. zunehmend geschwächt. Die absoluten Herrscher dieser Zeit (die Landtage wurden nicht mehr einberufen) gewährte auch immer mehr Ausnahmen durch Hofbefreiungen und Schutzdekrete (Befugte) auch für unzünftigen Handwerker. 1736 gab es in Wien etwa 11.000 Professionisten, von denen nur 32 % zünftische Meister, der Rest Hofbefreite, Dekretisten
oder Störer waren. Die Privilegien der Zünfte wurden von Kaiser Joseph II. (1780 - 1790) nicht mehr bestätigt und in Österreich durch die Gewerbeordnung 1859 offiziell aufgehoben.
Freiwillige ‚gewerbliche Genossenschaften’ traten an ihre Stelle, die für das Kleingewerbe durch die Gewerbeordnungsnovelle 1883 wieder obligatorisch (verpflichtend) wurden und es in Österreich bis heute sind.
Als Einblick in die Vielfalt der in Zünften organisierten Handwerksberufe und für die Vielfalt des Handwerks überhaupt, liste ich hier alle zwischen 1237 und 1780 in Niederösterreich (in den heutigen Grenzen) und Wien bestehenden Zünfte auf. Natürlich bestanden diese Zünfte nicht in allen Städten und Märkten. Die Hauptgewerbe wie Bäcker, Fleischhauer, Schuster, Schneider, Tischler und Maurer waren aber fast überall vertreten. So gab es beispielsweise in
33 niederösterreichischen Städten und Märkten Bäckerinnungen. Die Handwerker in den grundherrschaftlichen Dörfern, Weilern und Streusiedlungen gehörten oft ihrer Zunft in der nächsten Stadt (im nächsten Markt) an, viele waren aber auch nicht organisiert und damit in der Vertretung ihrer Interessen relativ schwach.


1.Direkte und indirekte Nahrungsmittelgewerbe:
Bäcker, Fischer, Gärtner, Weinhauer, Lebzelter, Viehhirten, Branntweiner, Bratelbrater, Fleischselcher, Häringer, Kässtecher, Köche, Melber, Öbstler, Weinmeister, Wildpretler, Fragner, Hühnereirer, Brauer, Fleischhauer, Müller.

2. Textil-, Bekleidungs- und Ledergewerbe:
Weber, Wollschläger, Tuchmacher, Tuchscherer, Strumpfwirker, Seidler, Zaumstricker, Bortenwirker, Posamentierer, Bandmacher, Barchenter, Barett-, Socken- und Strümpfmacher, Strumpf- und Hosenstricker, Kotzen- und Deckenmacher, Spitzenklöppler, Blättner, Sticker, Drahtzieher, Krepinmacher, Dünntüchelmacher, Leinwatter, Lein- und Barchentweber, Leinwanddrucker, Perl- und Goldsticker, Perückenmacher, Schnürmacher, Seidensticker,
Spaliermacher, Tuchbereiter, Lodenwirker, Wollweber, Schneider, Gwäntler, Mäntler, Joppner, Schuster, Reffler, Huter, Lederer, Kürschner, Ircher (= Gerber), Abdecker, Gürtler, Handschuster, Riemer, Sattler, Weißgerber, Beingürtler, Beutler, Fellfärber, Nestler, Kummetmacher, Lederzurichter, Rotgerber, Taschner, Wätschgermacher.

3. Eisenverarbeitende- und Waffengewerbe:
Drahtzieher, Feilenhauer, Messerer, Nadler, Schleifer, Sporer, Pismacher, Kettenmacher, Eisenzieher, Eisen- und Stahlarbeiter, Münzer, Schrotmeister, Zainmeister, Feingold- und Silberdrahtzieher, Spengler, Flaschner, Klampferer, Galanterieschlosser, Gelbgießer, Geschmeidmacher, Ringler, Ringmacher, Schnallenmacher, Zinngießer, Schmiede: Ahl-, Bohrer-, Gold-, Hammer-, Huf-, Klingen-, Kurzmesser-, Nagel-, Zweck-, Neiger-, Drittel-, Pfannen-, Kupfer-, Sensen-, Scharsach-, Schrott-, Zirkel-, Flaschen-, Ketten-, Brücken-,
Näbinger-, Knopf-, Riffel-, Ringken-, Roth-, Zeugschmiede, Schlosser, Uhrmacher, Büchsenmacher, Bogner, Pfeilschnitzer, Schildmacher, Büchsenschifter, Helmschmiede, Haubner, Plattner, Pruner, Schwertfeger

4. Stein, Erd, Glas, Holz, Papier verarbeitende und chemische Gewerbe:
Steinbrecher, Maurer, Steinmetze, Pflasterer, Ziegeldecker, Ziegelmacher, Hafner, Glaser, Diamant-, Edelstein- und Kristallschneider, Perlhefter, Siegel-, Wappen- und Steinschneider, Spiegelmacher, Glasschneider, Glasschleifer, Binder, Drechsler, Fasszieher, Siebmacher, Tischler, Wagner, Zimmerleute, Holzschuster, Schüßler, Bettenmacher, Painriegler, Bildhauer, Bildschnitzer, Kammacher, Würfler, Bürstenbinder, Korb- und Flechtenmacher, Knöpfe-, Krepin- und Handarbeiter, Lautenmacher, Paternosterer, Kartenmacher, Buchbinder, Buchfeller, Kartenmaler, Färber, Schwarz- und Seidenfärber, Lichtzieher, Wachsgießer, Seifensieder, Maler, Stärke- und Haarpudermacher, Schilderer, Glaser (Glasfärber), Goldschläger, Seidennater, Aufdrucker, Lackierer, Vergolder, Wagenmaler, Schmerber, Öler, Kerzenmacher.

In vielen anderen Regionen gab es noch weitere Handwerksberufe bzw. Spezialisierungen. So war regional verschieden beispielsweise das Faßbinderhandwerk in drei Berufe geteilt:
Weißbinder verarbeiteten (helles) Nadelholz, Rotbinder (rötliches) Buchenholz und Schwarzbinder (dunkles) Eichenholz. In Niederösterreich gab es diese Trennung nicht.
Wie man sieht, waren Wirte und alle Arten von ausschließlichen Händlern nicht zunftmäßig organisiert, sondern gehörten manchmal eigenen Kaufmannsgilden an. Die Förster und Jäger gehörten zu den Bediensteten.

LANDTAGE - LANDSTÄNDE
Analog zu den Reichstagen (siehe DER KAISER) gab es auch politische Vertretungskörper in den einzelnen historisch gewachsenen Territorien des Hl. Römischen Reichs. Diese Landstände, die ab dem späten 14. Jht. oft zu Landtagen zusammentraten, waren mächtige Körperschaften, die als Antagonisten und Partner der jeweiligen Landesfürsten durchaus als
frühe Parlamente gelten können. Sie entschieden über Steuern, das Landesaufgebot (Heer) und die vielen Details der Verwaltung. Der jeweilige Landesfürst berief die Landtage zwar ein und saß ihnen vor, aber er war durchaus an ihre Beschlüsse gebunden.
Lediglich das sog. ‚Landesfürstliche Kammergut’ (der unmittelbare Besitz des Landesfürsten) stand außerhalb der Kompetenz der Landtage.
Der erste Landtag des (noch ungeteilten) Erzherzogtums Österreich ist aus 1396 überliefert und befaßte sich mit der nahenden Türkengefahr, den Steuern und Sicherheitsfragen.
Die Zusammensetzung der Landstände, die als Landtage beschlußfähig waren, variierte von Territorium zu Territorium. Das betraf nicht nur die Zahl der Angehörigen der Landstände, sondern auch die sozialen Gruppen, aus denen sie kamen.
Im Erzherzogtum Österreich (ab 1451 getrennt in Österreich unter der Enns und Österreich ob der Enns), sowie den Herzogtümern Steiermark und Kärnten setzten sich die Landstände aus jeweils vier sozialen Gruppen zusammen: Der Prälatenstand umfasste alle (katholischen) Bischöfe, Äbte und Pröpste; der Herrenstand die Grafen und Freiherren, sowie andere Inhaber von weltlichen Herrschaften; der Ritterstand die niedrigen Adeligen. Weiters gab es
Vertretern von Städten und Märkten (aber nicht von allen).
In Tirol bildeten Prälaten, Herren, Städte und bäuerliche Gerichte (Freibauern) die Landstände; in Salzburg waren es 7 Prälaten, Ritter (als Vertreter des Adels), Städte und Märkte, in Vorarlberg die Ammänner der 3 Städte und der 21 bäuerlichen Gerichte (Freibauern).
In Böhmen, Mähren und der Niederlausitz verschwand der Prälatenstand bereits mit der hussitischen Revolution (um 1420). D.h. es gab die Stände der Herren, Ritter und Städte. In Mähren kam als Besonderheit noch der (mächtige) Erzbischof von Olmütz hinzu. Die Äbte von Neuzelle (Niederlausitz) zählten seit der Reformation (um 1525) zum Herrenstand. In der (kath.) Oberlausitz dagegen gab es zwei Stände: Land und Städte. Der Landstand bestand aus Prälaten und Adel mit einer gemeinsamen Stimme.
Im Kurfürstentum Sachsen gab es die Stände des Adels und der Städte. Ersterer war in Amtssassen und Schriftsassen unterteilt.
Während der Landtage beriet jeder Stand für sich und legte mit Mehrheit sein Stimmverhalten fest. Zwischen den einzelnen Ständen mußte Einstimmigkeit erzielt werden, d.h. es kam regelmäßig zu Kompromissen.

Absolutismus
Die Landesfürsten der frühen Neuzeit waren bestrebt die Macht der Landstände zu brechen bzw. auszuhöhlen und sich selbst anzueignen. In einem langen und blutigen Machtkampf wurden immer mehr Herrschaftsrechte bei den Landesfürsten konzentriert, diese immer mehr zu absoluten Herrschern (‚princeps legibus solutus’). Parallel zur schleichenden Entmachtung
der Kaiser gewannen die Landesfürsten also auch nach innen in ihren Ländern immer mehr an Macht, gleichzeitig versuchten sie die einzelnen Territorien, die ihnen ‚gehörten’ enger zusammenzuschließen und zu ‚Staaten’ zu formen.
Die Habsburger nutzten die Überwindung der Reformation, der ständischen Revolten (‚Wiener Neustädter Blutgericht’ 1522, Schlacht am Weißen Berg 1620) und der Bauernaufstände ab 1635 zu absolutistischen Maßnahmen wie der ‚Verstaatlichung’ der Armeen (Unterwerfung unter ihre Kontrolle), der Aneignung des Rechtes zur Kriegserklärung usw. Der Landesadel wurde zum Hofadel (‚höfischer Adel’), sein Landbesitz wurde aber nicht angetastet (Ausnahme: Böhmen und Mähren 1620 ff). Das Barock mit seiner
überladenden Formenvielfalt war das weithin sichtbare Zeichen dieses Absolutismus, die klaren Formen der ständischen Renaissance wurden verdrängt. Die katholische Kirche förderte diese Machtkonzentration bei den Herrschern und versicherte sich damit deren Hilfe bei der Unterstützung der Gegenreformation. Sie blieb damit eine zwar loyale, aber trotzdem
sehr selbstständige zweite Kraft.
In den evangelischen Territorien verlief diese Entwicklung (ohne die römische Kirche) oft noch radikaler, da die einzelnen evangelischen Landeskirchen (gegenüber den Landesfürsten) natürlich wesentlich schwächer waren, als die machtvolle römische Kirche in den kath. Gebieten. In den meisten evangelischen Fürstentümern verschwand mit der Reformation der Prälatenstand völlig, nur in wenigen (z.B. Württemberg) übernahmen die evangelischen
Prälaten diese Funktion.
Parallel dazu wurden die habsburgischen Länder, die bis dahin eigentlich nur in
Personalunion (ein Herrscher) den Habsburgern ‚gehört’ hatten und die nach teilweise sehr unterschiedlichen Landesordnungen verwaltet wurden, immer fester zu einem Staat zusammengefaßt. Endgültig seit der ‚Maria-Theresianischen Staatsreform’ 1749 wurde Österreich zu einem bürokratisch organisierten böhmisch-österreichischen Kernstaat, um den die anderen habsburgischen Gebiete gruppiert waren. Das Steuerbewilligungsrecht der
Landstände wurde beendet, es wurden staatliche Gubernien bzw. Statthaltereien für Länder sowie Kreisämter für Landesviertel geschaffen.
Die Landstände wurden formal niemals abgeschafft, die Landtage aber für etwa 150 Jahre nicht mehr einberufen. Erst mit dem Beginn der Verfassungsepoche (ab 1861) wurden die Landtage wieder einberufen, blieben aber gegenüber dem österreichischen Reichsrat relativ machtlos.
In Preußen, Bayern, Sachsen usw. verlief diese Entwicklung in Richtung Absolutismus sehr ähnlich, detto in den geistlichen Reichsfürstentümern.
Nicht erfaßt vom Absolutismus wurden die Reichsstädte, die unverändert als (eingeschränkte) Republiken funktionierten. In der Praxis beherrschten dort die reichen Bürgerfamilien das politische Geschehen (Oligarchie). Allerdings wurden immer mehr freie Reichsstädte von den großen weltlichen Reichsfürsten unterworfen. Die (vom Kaiser bewilligte) gewaltsame Besetzung der (evangelischen) Reichsstadt Donauwörth durch das kath. Herzogtum Bayern
1606 war einer der entscheidenden Schritte in die Katastrophe des Dreißigjährigen Krieges (1618 – 1648).
Das ab 1526 habsburgische Böhmen ging hier einen Sonderweg. Nach der militärischen Unterwerfung der Ständearmee (1620 am weißen Berg) wurde Herrenstand und Ritterstand fast komplett ausgewechselt, die alten Herren enteignet und ins Exil gedrängt (manche 1621 auch hingerichtet) und verläßliche habsburgische Parteigänger (Deutsche und Tschechen) dafür eingesetzt. Der siegreiche kaiserliche Heerführer von 1620, Graf Buquoy, beispielsweise erhielt gleich fünf Herrschaften in Südböhmen. Der böhmische Landtag wurde
weiterhin regelmäßig einberufen, aber er agierte als schweigende Marionette des Kaisers.
Charles Sealfield (Carl Postl) hat das in seinem kritischen Buch ‚Austria as it is’ 1828 sehr eindrucksvoll beschrieben.
In der Schweiz und in den Niederlanden verlief die Geschichte völlig anders. Hier blieben die Landstände siegreich und übernahmen die ganze Macht. Sie überwanden sowohl ihre Landesfürsten, als auch die Kaiser und schieden 1648 aus dem Hl. Röm. Reich aus.
In der Bezeichnung Ständerat (2. Kammer des Schweizer Parlaments) und im Namen Generalstaaten (Generalversammlung der Stände) für die Niederlande im 17. Jahrhundert findet diese Entwicklung deutlichen Ausdruck. In beiden Ländern bestanden die Stände nur aus den freien Gemeinden bzw. Provinzen. Adel und Klerus waren als politische Stände verschwunden.
Das so blutige 17. Jahrhundert war also gerade bei der Entwicklung von Demokratie und Mitbestimmung eine sehr entscheidende Epoche. Begünstigt durch die Katastrophe des Dreißigjährigen Krieges wurden die alten Freiheitsrechte der Untertanen entscheidend eingeschränkt und die politische Macht konzentrierte sich immer mehr in den Händen der großen Reichsfürsten.

GEWINNER und VERLIERER
Das 17. Jahrhundert ist ein gutes Beispiel dafür, daß die Geschichte, die uns heute rückblickend oft als so statisch und gleichförmig erscheint, in Wirklichkeit sehr bewegt und wechselvoll war.
Im Jahr 1700 befanden sich Kaiser, Landesfürsten, Landesadel- und Geistlichkeit, Bürger und auch viele Bauern gegenüber 1600 in stark veränderten Verhältnissen.
Die Landesfürsten waren die großen Gewinner, Kaiser, Landesadel und Städte die Verlierer.
Die frühen Industriellen (Günstlinge der Landesfürsten) begannen die zünftigen Handwerker und in Gilden organisierten Kaufleute zu verdrängen, wobei diese Entwicklung im 18. und 19. Jht noch wesentlich dramatischer werden sollte. Bei den Bauern kam es sehr auf die Region an, in der sie lebten. In den von der neuen Leibeigenschaft betroffenen Gebieten (siehe DIE BAUERN) zählten sie zu den Verlierern, die übrigen konnten ihre Position weitgehend
behaupten. Für die untersten Schichten der Bevölkerung, die Halter, Köhler, Pecher, Inleute, das Gesinde, die einfachen Soldaten und die große Gruppe des Fahrenden Volks war dagegen kaum eine Änderung eingetreten. Sie hatten ja kaum Rechte zu verlieren und der tägliche Kampf ums Überleben bestimmte unverändert ihren Alltag.
Weiters zeigt das 17. Jahrhundert sehr deutlich, daß Kriege letztlich immer den Mächtigen und ihren Günstlingen nützen und deren Macht vergrößern. Kriege sind Zeiten der Umverteilung von unten nach oben. Und natürlich gilt dieses Prinzip völlig unverändert bis heute!

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Letzte Änderung: 27-Mai-2005
Layout: H. Hadwig
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