Eigene Texte
KAISER,
KÖNIG, EDELMANN
Die
sozialen Schichten im Mitteleuropa des 17. Jahrhunderts
von Günter Ofner, Dezember 2004
Kaiser,
König, Edelmann; Bürger, Bauer, Bettelmann; Straßenkehrer,
Stiefelputzer, Dieb so lautete ein Kinder-Auszählreim noch
in meiner Jugend in den 60er-Jahren des 20. Jahrhundert in Niederösterreich.
Ich weiß nicht wie alt dieser Reim ist, aber er gibt ziemlich
genau die soziale Schichtung vor der Aufhebung der Grundherrschaften
(1848) und vor der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches
Deutscher Nation 1806 wieder.
(Kaiser, König, Edelmann; Bürger, Bauer, Bettelmann,
Kaufmannstochter, Leinenweber, Schuster, Schneider, Totengräber,
Hausinspektor, Hausdirektor, du verflixter Zuckerbäcker war
eine andere Version, deren Schluß sicher später angefügt
worden war.)
In Wesentlichen waren es sieben vertikal angeordnete Schichten, vom
Kaiser an der Spitze bis zum Fahrenden Volk an der Basis. Aber das war
nicht überall gleich und es gab auch genügend Ausnahmen. So
konnten die Bürger der Städte direkt unter dem Kaiser stehen
(in den Reichsstädten) und damit auf der Ebene der Reichsfürsten.
Aber sie konnten auch unter einem Reichsfürsten stehen (in den
Landesfürstlichen Städten), also auf der Ebene der
Grundherrschaften. Und dann gab es noch die große Zahl der Städte,
die weder Reichs- noch Landesfürstliche Städte waren und damit
einer Grundherrschaft (oder mehreren) unterstanden.
Diese standen damit auf der Ebene der Bauern (Grundholden), waren aber
meist besser gestellt als diese. Ich will aber dem Text nicht zu sehr
vorgreifen.
Diese Darstellung ist als Übersicht gedacht und damit zwangsläufig
vereinfachend. Man könnte darüber natürlich ganze Buchreihen
verfassen. Trotz dieser Vereinfachung sowie aller regionalen Unterschiede,
Ausnahmen und Grauzonen ist diese siebenschichtige Struktur eine brauchbare
Basis der Darstellung und deshalb habe ich sie auch gewählt.
Der
KAISER Ebene 1
An der Spitze des Heiligen Römischen Reiches (das ab
etwa 1450 den Zusatz deutscher Nation in der offiziellen
Bezeichnung führte) und damit der Gesellschaft, stand unangefochten
der römisch-deutsche (eigentlich fränkische) König, der
von 800 1452 meist auch (vom Papst) zum römischen Kaiser
gekrönt wurde. Ab 1508 war der gewählte Rex Romanorum
automatisch auch Erwählter Römischer Kaiser. Seit
1438 war das, mit der unbedeutenden Ausnahme des Wittelsbachers Karl
Albrecht von Bayern (als Kaiser: Karl VII,
1742 1745), immer ein Habsburger, 1745 1806 ein Angehöriger
des Hauses Habsburg - Lothringen.
Ihm gleichrangig war höchstens der Papst was jahrhundertelange
Rivalitäten bedingt hat.
Der Kaiser war der Inhaber der höchsten Gewalt und der oberste
Lehensherr, nicht aber der unumschränkte Alleinherrscher des Hl.
Röm. Reiches. Er durfte Standeserhöhungen (Adel) vornehmen,
Gnaden zuteilen, die Reichsacht (Strafmaßnahme) aussprechen und
hatte die oberste Reichsgerichtsbarkeit inne. Direkte Reichssteuern
durfte er keine erheben. Die Reichsgüter (Reichsdomänen) und
die Regalien der mittelalterlichen Kaiser waren im 17. Jht.
längst an die Landesherren und die Städte übergegangen,
damit standen dem Reich kaum verläßliche Einkünfte zur
Verfügung.
Auf unregelmäßig einberufenen Reichtagen mußte der
Kaiser seine Anliegen wie z. B. alle Regierungsakte, die Reichsgesetzgebung,
(indirekte) Reichssteuern (für konkrete Projekte wie z.B. Krieg),
für Beschlüsse über Krieg und Frieden, Angelegenheiten
des Reichsheeres usw. den Reichsständen unterbreiten. Das waren
die (weltlichen und geistlichen) Landesherren
(Fürsten, Prälaten, Grafen und freie Herren) und die Reichsstädte
mit ihren Vertretern. Die berieten dann seit 1489 in drei verschiedenen
Kollegien, dem Kurfürstenkollegium, bestehend aus den Kurfürsten,
dem Reichsfürstenkollegium, geschieden in eine geistliche und eine
weltliche Band, und dem Reichsstädtekollegium. Die Beschlüsse
eines Reichstags wurden
(seit 1497) Reichsabschied genannt und waren oft vom Willen
der einzelnen Reichsfürsten und Reichsstädte sie auch umzusetzen
abhängig.
D.h. die Kaiser des 17. Jht. waren von den Beschlüssen der Reichstage
abhängig und mußten sich deren Beschlüsse beugen. So
gelang es etwa dem streng katholischen Kaiser Ferdinand I. 1555 nicht
das Reich zu re-katholisieren, sondern er mußte den Kompromiß
der Kurfürsten (Cuius regio, eius religio = Wessen
das Land, dessen der Glaube), den sog. Augsburger
Religionsfrieden akzeptieren.
Ab 1663 gab es in der Reichsstadt Regensburg den sog. Immerwährenden
Reichstag, ein ständiges Parlament der Reichsfürsten
und Reichsstädte. In der Praxis hatte er aber wenig zu sagen, da
nach dem Ende des 30jährigen Krieges (1648) die Kaiser (und damit
das Reich) bereits weitgehend entmachtet waren und die Macht nun bei
den jeweiligen Landesfürsten lag.
Außerhalb seiner eigenen Hausmacht standen allenfalls noch die
freien Reichsstädte, die (ausschließlich katholischen) geistlichen
Fürstentümer und die kleinen Reichsritter hinter dem jeweiligen
Kaiser, da er ihr Schutz vor den Expansionsgelüsten der benachbarten
großen weltlichen Reichsfürsten und des Auslandes (Frankreich,
Schweden, Dänemark) war.
Die
REICHSFÜRSTEN Ebene 2
Die nächste Schicht unter dem König/Kaiser waren die Reichsfürsten
(Landesherrn). Sie regierten eigene Territorien. Die Vornehmsten waren
die (ursprünglich sieben) Kurfürsten (Goldene Bulle 1356:
Mainz, Trier und Köln geistlich, sowie Kurpfalz, Sachsen,
Brandenburg und Böhmen - weltlich), die den König (Kaiser)
wählen durften. In der Regel war diese Wahl ein wüstes Feilschen,
Handeln, Bestechen und Drohen. Ob nun so mächtig und reich wie
beispielsweise die Herzöge von Sachsen und Bayern, oder einfache
Reichsritter
mit einer Burg und einem Dorf sie alle waren Reichsfürsten
und standen ebenso wie die freien Reichsstädte direkt unter dem
König (Kaiser). Seit dem Ende des 30jährigen Krieges war ihre
Stellung sehr stark und die Großen wie Preußen, Sachsen,
Bayern, Württemberg, Baden, beide Hessen, Hannover usw. schluckten
immer mehr der kleinen Reichsfürstentümer. Nach dem Wiener
Kongreß (1815) war diese Flurbereinigung praktisch
abgeschlossen und nur eine Handvoll der kleinen Reichsfürsten (z.
B. Waldeck, Lippe, Schaumburg-Lippe) noch selbstständig.
Viele reiche und mächtige Adelsfamilien waren daher bestrebt mittels
Kauf von kleinen Reichsterritorien zu Reichsfürsten aufzusteigen.
Das beste Beispiel dafür ist die uralte niederösterreichische
Adelsfamilie Liechtenstein. Sie waren über Jahrhunderte mächtige
und einflußreiche Gefolgsleute der Babenberger und Habsburger.
1699 bzw. 1712 erwarben sie die kleinen reichsunmittelbaren Herrschaften
Schellenberg und Vaduz und vereinigten sie 1719 zum Reichsfürstentum
Liechtenstein. Damit waren sie endlich auch zu Reichsfürsten
geworden und durften im immerwährenden Reichstag in
Regensburg Platz nehmen. In Niederösterreich, der Steiermark und
Mähren besaß die Familie riesige Ländereien und viele
Burgen und Schlösser aber eben nur als habsburgische
Lehensmänner. Flächenmäßig und finanziell war dieses
Fleckchen Land im Rheintal völlig unbedeutend, aber durch seine
Erwerbung waren die Liechtenstein sozial aufgestiegen.
Diese regierenden Häuser bildeten, gemeinsam mit den ausländischen
Fürstenfamilien, einen eigenen Heiratsmarkt, der sich vom Landesadel
strikt abzugrenzen versuchte.
Neben den weltlichen Reichsfürsten, die alle bestrebt waren Dynastien
zu erhalten oder zu begründen, gab es die geistlichen Reichsfürsten,
die die geistlichen Territorien regierten.
Auch sie kamen meist aus den hochadeligen Familien und diese kämpften
regelmäßig heftigst um die Inthronisation ihrer
Leute in den großen und wichtigen Bistümern. Dazu zählten
die Kurfürstentümer Mainz, Trier und Köln, aber auch
das Erzbistum Salzburg, die Bistümer Würzburg, Bamberg, Lüttich,
Münster, Paderborn, Osnabrück, Hildesheim, Fulda, Freising,
Augsburg, Passau, Eichstätt, Brixen usw.
Im eigentlichen Österreich und der Steiermark regierten (abgesehen
von Kriegszeiten) von 1277 bis 1918 immer Habsburger, bzw. Habsburg-Lothringer.
König (Kaiser) und Landesfürst waren also (fast) immer ident.
Kärnten und Krain kamen dann 1335 dazu, Tirol 1363, Triest 1382,
Ungarn, Böhmen, Mähren, Schlesien und die Lausitz 1526, das
oberösterreichische Innviertel erst 1779 und Salzburg 1815.
Der
LANDESADEL Ebene 3
Unter den jeweiligen Reichsfürsten (den größeren eben),
gab es die Schicht der normalen' Adeligen. Sie dienten ihren Landesfürsten
als Statthalter, Diplomaten, Offiziere, Beamte und Ratgeber. Sie waren
es auch, die den Großteil der Grundherrschaften (siehe dort) besaßen.
Auch hier gab es enorme Unterschiede. Von den (in den österreichischen
Landen) bedeutendsten Fürsten- und Grafenfamilien der Schwarzenberg,
Dietrichstein, Liechtenstein (ab 1719 auch Reichsfürsten), Jörger,
Harrach, Starhemberg, Czernin, Lobkowitz, Esterhazy, Batthany, Palffy
usw., die über gewaltige Ländereien, zahlreiche Burgen, Schlösser,
Bergwerke und Fabriken verfügten, über Freiherrn (Barone),
Ritter, bis zu den Edlen oder einfachen Herren von und zu,
die oft überhaupt kein Vermögen besaßen, sondern sich
als
Offiziere, Verwalter und Beamte durchs Leben schlugen.
Die Elite des Landesadels war der Herrenstand. Das waren
Fürsten, Grafen, Freiherren und anderen Inhabern von weltlichen
Herrschaften, die ein wichtiger Bestandteil der Landtage (siehe dort)
waren. Auch viele Ritter, als Vertreter des niederen Landesadels (Ritterstand),
gehörten den Landtagen an.
Dieser Landesadel war eine unverzichtbare Stütze des Landesherrn.
Aber sie waren auch oft ein Risikofaktor. Adelsrevolten waren für
die Landesherrn meist noch gefährlicher als äußere Feinde
und selbst als die gefürchteten Bauernaufstände. Denn der
Landesadel war, im Unterschied zu äußeren Feinden, mit dem
eigenen Land gut vertraut und darin verwurzelt.
Und, im Unterschied zu den Bauern, waren die Landesadeligen militärisch
und logistisch gut ausgebildet.
Der Landesherr, in unserem Fall die Habsburger, hatten also immer ein
wachsames Auge auf sie und gar nicht so wenige sind als wirkliche oder
vermeintliche Hochverräter hingerichtet worden. Das Strafgericht
gegen die Anführer des böhmischen Aufstandes 1621 auf dem
Altstädter Ring in Prag und die Magnatenverschwörung von 1671
seien hier als Beispiele genannt.
Vögte waren eine Spezialform von adeligen Landesbeamten, die meist
eine spezielle regionale Verteidigungsaufgabe (Stadtvogt bzw. Landvogt)
hatten. Ihnen gebührten spezielle Abgaben zur Erfüllung ihrer
Aufgaben, wie beispielsweise der Vogthafer (Vogthabern).
Adelserhebung
und -verlust
Adelig war man von Geburt, Frauen auch durch Heirat oder durch die Adelserhebung.
Der sog. Uradel ist so alt, daß man nicht mehr genau
weiß, wann im Hochmittelalter diese Familien adelig wurden, wer
sie geadelt hat, bzw. ob sie überhaupt je formal geadelt worden
sind. In den Adelsstand erheben durfte ursprünglich nur der König/Kaiser
des Hl. Röm. Reiches (deshalb auch Reichsadel). Aber mit dessen
Bedeutungsverminderung ab dem 17. Jht. gingen auch die großen
und mächtigen Landesfürsten dazu über Adelserhebungen
durchzuführen. Das ergab natürlich ein buntes Durcheinander,
das durch ausländische (französische, italienische, ungarische,
spanische, polnische, skandinavische usw. Adelsfamilien noch vergrößert
wurde.
Adeln konnte natürlich auch der Papst. Er war ja auch Staatsoberhaupt
(des Kirchenstaates) und mit manchen seiner Orden (den Auszeichnungen)
war automatisch auch die Adelswürde verbunden. Auch deshalb waren
diese päpstlichen Orden hochbegehrt. Das hat dann Kaiserin
Maria Theresia (sie war ja eigentlich nur die Frau des Kaisers
Franz I.) ab 1757 nachgeahmt. Mit dem Maria-Theresienorden (der höchsten
Tapferkeitsauszeichnung) war
automatisch auch die Adelswürde, bzw. eine Adelsverbesserung verbunden.
Adelserhebungen konnten an die Person gebunden - , oder auch erblich
sein und da wieder entweder nur für alle männlichen, oder
auch für die weiblichen Nachkommen. Das wurde alles fein säuberlich
in den Adelsakten festgelegt und vermerkt.
Und der Adelsstand konnte vom Kaiser, bzw. später auch von den
Reichsfürsten, auch wieder aberkannt werden. Das galt für
den Uradel genauso wie für Neugeadelte, für machtvolle Fürsten,
wie für kleine Herrn von. Besonders Friedrich II. von
Preußen (der sog. Große) hat zahlreiche Adelige entadelt.
Natürlich gab es auch Rangerhöhungen (z.B. ein Graf wurde
in den Fürstenstand erhoben) und auch Rangverschlechterungen. Das
ganze System war also keineswegs statisch, wenn auch für Leute
aus dem einfachen Volk der Aufstieg in den Adelsstand fast nie möglich
war.
Wappen
Mit der Adelswürde war immer auch ein Wappen verbunden. Es gab
Familienwappen, die über Jahrhunderte praktisch gleich blieben,
aber es gab in den bedeutenden Adelsfamilien auch individuelle Wappen
für jede Person. Wappen konnten auch an verdiente Bürger und
Bauern verliehen werden die sog. bürgerlichen Wappen.
Die
LANDES GEISTLICHKEIT - Ebene 3
Dem Landesadel gleichgestellt war die katholische Geistlichkeit. Sie
unterstand nicht den Grundherrschaften oder Städten, sondern direkt
den Bischöfen bzw. Ordensoberen. Ja die geistlichen Grundherrn:
Bischöfe, Pröpste, Äbte und auch manche einfache Pfarrer
waren selbst Grundherrn (siehe dort) und unterstanden damit direkt dem
Landesfürst, in Österreich eben den Kaisern.
Die Bischöfe, Äbte und Pröpste bildeten den Prälatenstand,
der bei den Landtagen eine wichtige Rolle spielte. Wie bei den geistlichen
Reichsfürstentümern stammten die Erzbischöfe und Bischöfe,
wie auch die Äbte und Pröpste der großen und mächtigen
Stifte und Klöster meist aus dem Hochadel. Theologische Bildung
spielte bei der Besetzung dieser
Schlüsselstellen weniger Rolle, als eben Herkunft und Beziehungen.
Schließlich ging es dabei ja um Geld, Macht und Einfluß.
Die katholische Geistlichkeit war eine verläßliche Stütze
der habsburgischen Landesherren.
Dafür stand das habsburgische Kaiserhaus in der Zeit der Gegenreformation
meist einseitig auf der katholischen Seite und verbot von 1627
1781 (Toleranzpatent) in ihren Erblanden jegliche nichtkatholische Betätigung.
Lediglich im Gebiet der ehemaligen Reichsstädte Eger und Asch in
Böhmen und für Juden, gab es einige Ausnahmen. In Ungarn wurde
kriegsbedingt die Gegenreformation nie voll verwirklicht. De facto war
die katholische Kirche bis 1918 die Staatskirche der Habsburgermonarchie.
Die
BÜRGER Ebenen 2, 3 oder 4
Darunter verstand man im weiteren Sinn die Einwohner der Städte
und Märkte, die über unterschiedlich ausgeprägte demokratische
Selbstbestimmung verfügten.
Sie wurden in die Hauptgruppen der Bürger (cives) und Inwohner
(incolae) unterschieden, wo es wiederum zahlreiche Feinabstufungen gab.
Das eigentliche Bürgerrecht mußte ererbt oder erworben werden
und war äußerst begehrt. In der Praxis zählten zu den
wahlberechtigten Bürgern Kaufleute (oft in Gilden organisiert),
Händler, Handwerker (oft in Zünften organisiert, siehe dort),
sowie Vertreter der gebildeten Berufe: Richter, Advokaten (Anwälte),
Ärzte, Professoren und Magister (von Universitäten und Lateinschulen);
weiters Lehrer, Beamte, Apotheker, manchmal auch Wundärzte, Chirurgen,
Bader, sowie im Ruhestand befindliche Offiziere. Auch Adelige konnten
das Bürgerrecht erwerben.
Diese eigentlichen Bürger machten zwar nur einen kleinen Teil der
Stadtbevölkerung aus, stellten aber die Bürgermeister, alle
Ratsmitglieder und Stadtbeamten und nur sie waren wahlberechtigt.
In den kleinen Städten und Märkten gab es auch viele ansässige
Bauern, Ackerbürger genannt, die damit sozial über den Bauern
in den Dörfern und auf den Einzelhöfen standen. Städte
und Märkte (aber nicht alle) entsandten ebenfalls Vertreter zu
den Landtagen, mischten also in der Legislative und bei den Landesfinanzen
mit.
Fernkaufleute
Die Kaufleute in den Städten und Märkten, aber auch ein Teil
der Juden, betrieben u. a. auch Fernhandel und importierten u. a. auch
ausländische Luxusgüter für Kaiserhaus, Adel, Klöster
und Stifte und in geringerem Maße auch für das Bürgertum.
Dazu gehörte der Handel mit kostbaren Stoffen (Seide, Brokat, Tuche
usw.), mit exotischen Gewürzen (Pfeffer, Safran usw), mit Metall-,
Keramik- und Glaswaren und mit Schmuck jeder Art.
Natürlich wurden auch Lebensmittel gehandelt, vom begehrten Salz
bis zum Stockfisch aus dem Nordatlantik.
Pfleger
Eine spezielle Gruppe bildeten die herrschaftlichen Pfleger, also die
Verwalter der großen Adelsgüter. Auch sie waren keiner Grundherrschaft
untertan, also im Rang der Stadtbürger und besaßen meist
viel Macht. Denn die adeligen Grundherren waren oft auf Reisen oder
im Krieg, also weit fort, und deren Gattinnen waren oft nicht willens
oder auch nicht dazu ausgebildet wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen.
Dasselbe galt für die geistlichen Grundherren, die der Wirtschaftsführung
oft nicht gewachsen -, also auf ihre Pfleger angewiesen waren. Zur Gruppe
der Pfleger zählten verarmte Adelige, aber auch fähige
Bürger, Handwerker und Studierte manchmal sogar Söhne
von Bauern.
Verachtete
Bürger
Eine weitere Gruppe waren die verachteten, aber unverzichtbaren Stände
der Scharfrichter (Henker), Wasenmeister (Schinder, Abdecker), Gerber
(mit zahlreichen Unterteilungen) usw.
Sie galten als unreine Berufe, wurden sozial gemieden und
durften oft nichteinmal innerhalb der Stadtmauern leben, zählten
aber trotzdem zu den Bürgern und waren gar nicht selten durchaus
wohlhabend.
Durch ihre soziale Isolierung bedingt heirateten sie meist innerhalb
ihrer Berufsgruppe, sodaß oft richtige Dynastien von Henkern oder
Abdeckern entstanden.
Postmeister
Eine besondere Gruppe der landesfürstlichen Beamten waren die Postmeister,
die bereits im 17. Jht. die zahlreichen Stationen der landesfürstlichen
Post betreuten, für Unterkunft, Verpflegung und frische Pferde
sorgten. Die zahlreichen Gasthöfe Zur Post gehen fast
alle auf diese Postmeister zurück.
Die
DORF HANDWERKER Ebene 4 und 5
Auch in den Dörfern gab es Handwerker. Sie gehörten manchmal
den Zünften der nahen Städte und Märkte an, unterstanden
aber der jeweiligen Grundherrschaft. Die ländlichen Grundherrschaften
waren meist sehr daran interessiert in ihren Dörfern Handwerker
anzusiedeln, einerseits weil das für sie zusätzliche Steuereinnahmen
bedeutete und andrerseits weil ihre Bauern sonst zwangsläufig in
den Städten und Märkten eingekauft hätten und das
hätte dann einen Abfluß des Geldes aus ihrer Herrschaft bedeutet.
Meist hatten diese Dorfhandwerker auch einige Äcker und Wiesen
zu Nutz und Gewähr, waren also nebenbei auch Kleinbauern.
Sie hielten auch Nutzvieh (eine Kuh oder einige Ziegen, ein oder zwei
Schweine, Gänse, Enten, Hühner usw.) aber nur zur Selbstversorgung.
Es gab sehr hochspezialisierte Gewerbe, wie etwa die Schmiede, die fast
immer innerhalb ihrer Berufsgruppe heirateten.
Bei Schustern, Schneidern, Webern, Bäckern, Fleischhauern usw.
war das nicht so strikt. Sie versorgten die bäuerliche Gesellschaft
mit Schuhen, der Kleidung, Brot usw. Überschüsse versuchten
sie auch in den nahen Märkten und Städten zu verkaufen, was
aber regelmäßig Konflikte mit den dort zunftmäßig
organisierten Handwerkern hervorrief. Der Kompromiß waren dann
die Wochenmärkte, bei denen eben auch Auswärtige ihre Waren
zum Kauf
anbieten durften. Alle diese Handwerker kannten Spezialisierungen. So
gab es beispielsweise Schwarzbäcker, die dunkles Mehl (Korn = Roggen)
verwendeten, aus dem u. a. das Alltagsbrot gebacken wurde. Die Weißbäcker
dagegen verarbeiteten weißes, also Weizenmehl, und stellten u.
a. die
Festtagsbackwaren her.
Es gab Seidenweber (meist in den Städten und an den Fürstenhöfen),
Wollweber (dort wo es viele Schafe gab), sie stellten das Loden für
Mäntel, Joppen usw. her und wurden daher in manchen Gegenden auch
Loderer genannt) und Leinweber. Letztere verarbeiteten das aus Flachs
gewonnene (gesponnene) Leinen zur Alltagskleidung. Sie, die Leinweber,
gehörten zu
den ärmsten unter den behausten Berufsgruppen. Das bekannte Spottlied
Die Leinenweber haben eine saubere Zunft erzählt heute
noch davon. Sie standen sozial gesehen meist noch unter den Kleinbauern.
Manchmal arbeiten sie sogar als de facto Angestellte größerer
Bauern (siehe Inleute).
Eine ähnliche Gliederung gab es bei den Schmieden (Gold-, Silber-,
Kupfer-, div. Schwarz-) und bei den meisten anderen Handwerksberufen.
Eine besondere Gruppe waren die Müller. Bedingt durch den Bedarf
an geeigneten Wasserläufen (Mühlbächen) oder Windlagen
(bei Windmühlen) lebten und arbeiteten sie oft außerhalb
der Dörfer. Auch sozial stellten sie eine in sich abgeschlossene
Gruppe dar, die fast immer innerhalb ihrer Berufsgruppe heiratete. So
entstanden richtige Müllerdynastien, die sich oft über Jahrhunderte
zurückzuverfolgen lassen. Die Kittel und die Gaugusch
in Niederösterreich sind da gute Beispiele.
Durch ihre Spezialisierung und die oft einsame Lage ihrer Mühlen
standen sie auch oft im Dauerkonflikt mit den Grundherrn und Städten.
Sie waren nämlich bestrebt als Freihöfe zu gelten, also keiner
Grundherrschaft oder Stadt, sondern dem Landesherrn direkt unterstellt
zu sein. Grundherrn und Städte sahen das naturgemäß
anders.
Müller waren daher oft Anführer von Revolten und Empörungen.
Es gab Wasser- und Windmüller. Eine Spezialform der Wassermühlen
waren die Sägemühlen (Sagmühlen), wo statt Getreide Holz
(Baumstämme) verarbeitet wurde.
Ganz ähnlich war auch die Berufsgruppe der Wirte eine sozial hochstehende,
die gleichfalls von großer politischer Bedeutung war. Hier liefen
die Nachrichten zusammen, hier wurde politisiert. Nicht zufällig
war beispielsweise der Tiroler Bauernführer und Freiheitskämpfer
Andreas Hofer ein Wirt.
Es gab eine heute kaum vorstellbare breite Palette von Handwerksberufen
(siehe Zünfte). Die Spezialisten (z.B. die Gold- und Silberschmiede
sowie alle Formen von Luxuswarenerzeugern) lebten meist in den Städten
und Märkten.
Interessant vielleicht auch, wie diese Gewerbe rechtlich begründet
waren.
Da gab es die Realgerechtigkeit, wonach das Gewerbe mit einem Grundstück
oder Haus untrennbar (auf Ewigkeit) verbunden war. Bei Besitzerwechsel,
ganz egal welcher Art (Erbe, Kauf, Schenkung), ging das Recht dieses
Gewerbe auszuüben auf den neuen Eigentümer über, ohne
daß die Grundherrschaft etwas mitzureden hatte. Dieses Modell
gab es vor allem bei Mühlen, Wirtshäusern und Schmieden.
Die Personalgerechtigkeit dagegen war ein von der Obrigkeit verliehenes
personengebundenes Recht, ein bestimmtes Gewerbe auszuüben. Starb
dieser
Gewerbeinhaber, dann erlosch es. Bei Witwen gab es Ausnahmen, sie durften
das Gewerbe weiterführen, solange sie nicht wieder heirateten.
Kinder durften das elterliche Gewerbe dagegen nur mit obrigkeitlicher
Zustimmung weiterführen. Die Personalgerechtigkeit war also weder
käuflich (obwohl die Verleihung natürlich Gebühren kostete)
noch vererbbar.
Es gab in den Dörfern der frühen Neuzeit also bereits hochgradige
Arbeitsteilung. Das Klischee von der geschlossenen Hauswirtschaft, wo
auch das Brot selbst gebacken und die Kleidung selbst gewebt und geschneidert
worden wäre, das galt höchstens für einschichtige Höfe
im Bergland, wo der nächste Bäcker und Weber eben zu weit
entfernt war und der Flickschneider (Stör-) und Flickschuster nur
alle paar Monate vorbeikam.
Auch Wundärzte, Bader und Chirurgen sowie Lehrer ließen sich
in Dörfern nieder, waren in ihrer Berufsausübung aber sehr
mobil.
Die
BAUERN (Grundholden) Ebene 4
Kein Stand hat in seiner Geschichte größere soziale Veränderungen
hinnehmen müssen, keiner war den häufigen Kriegen und Unruhen
so ausgeliefert wie der der Bauern.
Im spätrömischen Reich gab es kaum noch Bauern, sondern riesige
Landgüter, die von Sklaven bewirtschaftet wurden. Im Europa außerhalb
des Römerreiches gab es dagegen vor allem freie Bauern, die meist
auch Krieger waren.
Völkerwanderung und Frühmittelalter vernichteten die römische
Sklavenwirtschaft und stärkten die Position der Bauern. Durch die
Ausdifferenzierung des Adels und die Einrichtung von Berufssoldaten
(Kriegsknechte) sank im Hochmittelalter (800 1250) der soziale
Staus
der Bauern wieder ab. Sie mußten keine Waffendienste mehr leisten,
wurden dafür aber zu Leibeigenen. Das war keine Sklaverei, sondern
eine Form persönlicher Abhängigkeit, die in der Regel persönliche
Rechts- und beschränkte Eigentumsfähigkeit einschloß.
Leibeigenschaft konnte durch Unterwerfung, Raub, Kauf, erbliche Übernahme
des Rechtsstatus (bei Heirat von rechtsungleichen Partnern nach dem
Prinzip der ärgeren Hand bzw. nach der leibeigenen
Mutter) entstehen. In der Zeit der Karolinger und Ottonen (ca. 750 -
1024) arbeiteten behauste Unfreie (servi casati) zur eigenen
Reproduktion, leisteten aber auch Arbeiten und Abgaben an die villa
(den Sitz) ihres Herrn. Servi manentes ware (meist jugendliche,
unverheiratete) Knechte und Mägde an den großen Herrenhöfen.
Unfreie
Frauen arbeiteten auch in großen Werkstätten (Gynäzeen).
Im Hochmittelalter nannte man Menschen in diesem Rechtsstatus proprii
(Eigenleute). Aus dem Reservoir dieser bäuerlichen Eigenleute rekrutierte
sich im Zuge der hochmittelalterlichen Expansion und Kolonisation die
abhängige Bauernschaft. Aus den Unfreien für besondere Dienste
(Verwaltung, Heerwesen) bildete sich die innerhalb der jeweiligen familia
eines Herrn eigene Gruppe der Ministerialen, eine waffenfähige
Gefolgschaft, aus der zum großen Teil
der Adel des Spätmittelalters hervorging. Zahlreiche Leibeigene
wurden vom 11. bis zum 13. Jahrhundert freigelassen und dabei zu einem
bestimmten Zins für einen geistlichen Herrn bestimmt (Zensualen).
Diese freizügigen Leute erlangten bald für die Entstehung
des städtischen Elements Bedeutung. Im 13. Jahrhundert verschwimmen
im bäuerlichen Bereich die Unterschiede zwischen freien Leuten
(Freibauern), Eigenleuten (Leibeigenen) und Zensualen; nur in gewissen
ungünstigen Leiheformen (Freistift) konnte sich die ursprünglich
strenge Abhängigkeit der Leibeigenschaft fortsetzen.
Leibeigenschaft als Rechtsform persönlicher Abhängigkeit gab
es im Gebiet des heutigen Österreich nach etwa 1250 nur noch als
Strafmaßnahme nach der Niederschlagung von Bauernaufständen
(z.B. 1525/26, 1595-/97 und 1626).
In Bayern und Südwestdeutschland (Baden, Württemberg, Schwaben,
Franken) hat sich Leibeigenschaft als verdinglichte Form von Abhängigkeit
bis in das 18. Jahrhundert erhalten.
Das war übrigens ein wichtiger Grund für die Abwanderung vieler
Schwaben und Bayern nach Österreich und an die ungarische Donau
(Donauschwaben). Sie genossen hier nämlich wesentlich mehr Rechte,
als in ihrer Heimat.
Umgangssprachlich und in bestimmten wissenschaftlichen Interpretationen
wird die verschärfte bäuerliche Abhängigkeit seit dem
16. Jahrhundert insbesonders in den ostelbischen Gebieten (östlich
der Elbe, die immer schon eine Kulturgrenze war), also grob gesprochen
in Brandenburg, Pommern, Mecklenburg und Schlesien, in Polen, Böhmen
und Ungarn 2. Leibeigenschaft genannt, insofern korrekt,
als Joseph II. bei der Umformung jener Abhängigkeit in eine gemäßigte
Erbuntertänigkeit nach österreichischem Muster durch
das Leibeigenschaftsaufhebungspatent für die böhmischen
Länder vom 1. September 1781 von Leibeigenschaft gesprochen
hat. Seither wird, wie schon das erste Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch
von 1811 festhielt, in Österreich eine Leibeigenschaft nicht mehr
gestattet.
Im 17. Jht. war der Rechtsstatus der Bauern im Hl. Röm. Reich also
sehr unterschiedlich. Im heutigen Baden-Württemberg und Bayern
gab es die alte, in Böhmen, Mähren, Schlesien,
Brandenburg, Mecklenburg und Pommern die neue Leibeigenschaft.
Im Rheinland, der Pfalz, in Lothringen, Hessen, Thüringen, Sachsen,
Niedersachsen, Holstein, Österreich, der Krain, dem Küstenland,
der Schweiz und den Niederlanden dagegen relativ freie Bauern, was auch
wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg dieser Gebiete beitrug. Daneben
gab es in den Randlagen (z.B. Schweiz, Tirol, Vorarlberg, Friesland)
aber auch immer noch Freibauern, die überhaupt keiner Grundherrschaft
(siehe dort) unterstanden. In Tirol und Vorarlberg saßen die Vertreter
dieser Freibauern sogar in den Landtagen und bestimmen gemeinsam mit
Adel, Geistlichkeit und Städten (Bürgern) die Geschicke des
Landes. Und in der Schweiz, den
südlichen Ostalpen und Nordfriesland bestanden, wie schon erwähnt,
sogar freie
Bauernrepubliken, die wie auch die Stadtrepubliken (Reichsstädte)
den Kaiser als Herrscher anerkannten.
Nicht nur Freibauern und Bauernrepubliken hatten freigewählte Vertreter,
sondern auch Bauern und Leibeigene. Die Stadtbauern (Ackerbürger)
waren in ihrer Stadt bzw. ihrem Markt wahlberechtigt, bestimmten dort
eben Bürgermeister und Rat mit. Die Bauern in den Dörfern
und Streusiedlungen wählten den Dorfrichter, eine Form
von Bürgermeister mit weitreichenden Vollmachten in seinem Dorf/seiner
Siedlung. Er mußte allerdings auch von
der Grundherrschaft bestätigt werden (meist eine Formsache), die
damit die Wahl von Aufrührern und Unfähigen verhindern wollte.
Die Wahl und Bestätigung erfolgt meist jährlich im Spätherbst
(nach dem Erntedankfest) anläßlich des Besuches des herrschaftliche
Verwalters (Amtsrichter), bei dem auch die meisten Steuern fällig
wurden und Erbschaften sowie Grundkäufe und verkäufe
protokolliert worden sind. In manchen Dörfern amtierten Dorfrichter
durch Jahrzehnte, in manchen wurde jährlich gewechselt.
Gab es im Ort mehrere Grundherrschaften, dann übte die größte
davon die sog. Ortsobrigkeit aus und hatte das Mitspracherecht bei der
Bestellung des Dorfrichters.
In manchen Gegenden (wie beispielsweise in Schlesien) gab es auch Erbrichter.
Das waren oft die Lokatoren (Organisatoren der Rodung und Besiedlung
im Mittelalter), bzw. deren Nachkommen.
Weistümer,
Taidinge
Bis ins 18. Jahrhundert hinein wurden bei jährlichen Versammlungen
aller Grundholden (Bauern) und Handwerker einer Herrschaft, den sog.
Banntaidingen die Rechte und Pflichten
von Untertanen und Herrschaft, Weistümer oder Taidinge genannt,
wechselseitig beschworen.
Das waren meist gewohnheitsrechtliche Regeln (lokale Gesetze) über
das Verhältnis zwischen Herrschaft und Untertanen. Die Herrschaft
war nicht berechtigt diese Regeln einseitig zu ändern (obwohl es
oft versucht wurde). Bei Streitigkeiten wurden die landesfürstlichen
Gerichte angerufen, die oft übermütige Grundherrn
in die Schranken wiesen.
Die Banntaidinge waren ursprünglich öffentliche Gerichtsversammlungen
gewesen, wo die Mehrheit Recht sprach. In der Innerschweiz ist das in
manchen Orten immer noch so.
Diese Weistümer oder Taidinge waren schriftlich niedergelegt und
konnten von
rechtskundigen Personen erfragt werden - viele dieser Texte sind bis
heute erhalten geblieben.
Seit dem 16. Jht. haben sich die Grundherrn bemüht diese alten
Mitbestimmungsrechte auszuhöhlen und abzuschaffen. Das war einer
der Gründe für die Bauernkriege, die sich meist nicht gegen
den jeweiligen Landesherrn oder gar den Kaiser richteten, sondern gegen
die
jeweiligen Grundherrschaften.
Erst der Absolutismus des 18. Jht. hat diese uralte ländliche Form
von Recht und Demokratie verschwinden lassen. Nur in wenigen Reservaten
wie der Innerschweiz hat diese Institution bis heute überlebt.
Die Bauern des 17. Jht., die einen großen Teil der ländlichen
Bevölkerung stellten, waren also keineswegs völlig rechtlos
und sie stellten auch keineswegs die unterste soziale Schicht dar.
Die heute oft geläufige stark vereinfachende Sozialstruktur (Adel
+ Geistlichkeit, Bürger, Bauern) subsummiert unter Bauern meist
auch alle dörflichen Handwerker, Dienstboten und das fahrende Volk.
Das gilt auch für die Bauernkriege, an denen natürlich nicht
nur Bauern (aller Kategorien), sondern praktisch die gesamte ländliche
Bevölkerung teilgenommen hat. Müller und Wirte waren dabei
sogar meist führend.
Neben dieser regional bedingten rechtlich sehr unterschiedlichen Stellung
gab es natürlich auch innerhalb eines Gebietes eine breite Palette
von bäuerlichen Wirtschaftsformen und Lehensformen. Das verdient
einen eigenen Artikel.
Der
Bauer
Die wichtigste Form war der echte Bauer, der Vollerwerbsbauer sozusagen,
lateinisch Rusticus genannt. Er konnte in einer Stadt oder einen Markt
(Ackerbürger), einem Dorf, einem Weiler oder auf einem Einzelhof
leben. Er konnte Freibauer, Bauer oder Leibeigener sein, also Land selbst
als Grundherr besitzen, zu Nutz und Gewähr haben oder
ziemlich rechtlos bebauen.
Immer hatte er einen Hof mit Nebengebäuden (Stall, Scheune usw.),
immer auch eigene Zugtiere (Pferde oder Ochsen). Mit dem Haus war immer
auch ein Hausgarten verbunden, in dem Gemüse und Obst für
den Eigenbedarf gezogen wurden. Je nach der Beschaffenheit des Bodens
(Qualität der Erde) und der Landschaftsform (Ebene, Hügel-
oder Bergland) warenzwischen 5 und 25 Joch (Tagwerk) Äcker, einige
Tagwerk Wiesen und meist auch einige Joch
Wald (Holz) mit dem Hof untrennbar verbunden. Je nach Gegend gehörten
auch einige Viertel Weingärten, Fischwässer, Bienenstöcke
usw. dazu.
Freibauern und Bauern konnten diese Wirtschaften nur geschlossen
verkaufen oder vererben, d.h. nicht teilen.
Daneben gab es noch die sog. Überländgrundstücke.
Das waren Äcker, Wiesen, Wälder, Weingärten usw., die
nicht untrennbar mit der Wirtschaft verbunden waren, sondern,
die zwischen den Bauern rege gehandelt wurden. Das konnten Grundstücke
derselben Grundherrschaft sein, aber auch von fremden Grundherrn. D.h.
diese Bauern zahlten dann an verschiedene Grundherrschaften Abgaben.
Diese Überländgrundstücke waren besonders im
Erbfall wichtig. Denn sie ermöglichten es den Erblassern nicht
nur den Haupterben (meist der überlebende Ehegatte oder ein jüngeres
Kind) zu beteilen, sondern auch die (anderen) Kinder.
Die älteren Kinder, die oft schon heirateten als die Eltern noch
selbst wirtschafteten, konnten so Grundstücke von ihren Eltern
überschrieben bekommen.
Außerhalb der Gebiete mit Leibeigenschaft konnten die bäuerlichen
Grundstücke (mit Zustimmung der Herrschaft) frei verkauft, belehnt
und vererbt werden. Dieser bäuerliche Grundstückshandel darf
aber nicht mit dem der Grundherrschaften verwechselt werden (siehe dort),
der sich eine Ebene höher abspielte.
Abgaben waren ursprünglich hauptssächlich in Form von Naturalien
abzuliefern:
Körnerfrüchte (Weizen, Korn (Roggen, Throat), Gerste, Hafer,
Hirse, aber auch noch die alten Sorten Emmer, Einkorn und Dinkel), später
auch Kartoffeln (Erdäpfeln) und Mais (Kukuruz), weiters Vieh (Rinder,
sprich Kälber, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Gänse,
Hühner, Enten), aber auch Wein, Honig, Fische usw. sowie natürlich
auch Heu, Stroh und Holz.
Das Jagdrecht war dem Adel und der Geistlichkeit vorbehalten. Trotzdem
wurde gerade in bäuerlichen Kreisen viel gejagt (Wilderer).
Diese Naturalabgaben und auch die Verpflichtungen zu Dienstleistungen
auf den Gutshöfen der Grundherrschaft, u.a. Handrobot, Spanndienste
(Zugrobot), das Jagdscharwerk (Treiberdienste), Schanzarbeiten, das
Hofgespunst (Flachsspinnen in Heimarbeit) sowie die anderen Arbeitsverpflichtungen
wurden sukzessive in Geldabgaben umgewandelt. Das war in beidseitigem
Interesse. Die Bauern waren damit in ihren Handlungen freier und die
Grundherrn konnten sich mit diesen Geldern Knechte und Mägde für
die Arbeiten auf ihren
unmittelbaren Besitzungen halten. D.h. das System war dem heutigen Steuersystem
nicht unähnlich. Ein Teil der bäuerlichen Abgaben mußten
die Grundherrn an die Landesfürsten (in Österreich immer die
Habsburger) abliefern. D.h. ein System der Steuerlosigkeit des Adels
(wie in Frankreich) war im Hl. Röm. Reich unbekannt. Und wenn die
Grundherrschaft nicht vernünftig wirtschaftete, konnte sie genauso
bankrott machen wie ein Bauer oder ein
Kaufmann. Dann setzte der Landesfürst oft einen Zwangsverwalter
ein, oder gab die Herrschaft an einen anderen Grundherrn.
Der
Häusler (Kleinbauer, regional auch Keuschler genannt)
Ein weitere bäuerliche Form war der Kleinbauer oder Häusler,
lateinisch Casarius (casa = Haus, Hütte) genannt.
Dieser besaß ebenfalls ein Haus, meist ein kleineres als ein Vollbauer
(Rusticus), hatte ebenfalls einen Hausgarten für Gemüse und
Obst, einige wenige Felder und Wiesen, eine Kuh oder einige Ziegen,
ein oder zwei Schweine und Geflügel. Er konnte mit seiner Familie
von dieser Wirtschaft nicht leben und mußte daher auswärts
dazuverdienen. Das konnte als Taglöhner bei einer Herrschaft oder
bei großen Bauern sein, oder auch durch die Ausübung
eines einfachen Handwerkes wie Schuster oder Weber. Auch die große
Gruppe der Hausindustrie bzw. Hausarbeit Treibenden gehört hier
dazu.
Die Häusler nützen ihre Grundstücke meist optimal aus
und mähten auch die Wegraine, Straßenränder und Bachufer
um ihre Tiere ernähren zu können. Sie sammelten auch Pilze,
Beeren und Kräuter, was Vollbauern nur selten taten.
Sie waren die ärmste Form des Bauernstandes, standen aber als Hausbesitzer
deutlich über den Inleuten, dem besitzlosen Gesinde (Knechte und
Mägde), den Wanderhändlern, wandernden Handwerkern und dem
Bettelvolk.
Der
Gärtler (Feldgärtner)
Eine Spezialform waren die Gärtler in Schlesien und Nordmähren.
In Nordböhmen und Sachsen wurden sie Feldgärtner genannt.
Sie verfügten ebenfalls nur über einige wenige Äcker,
nützten sie aber zu intensivem Gemüseanbau. D.h. sie pflanzten
statt Körnerfrüchten arbeitsintensive Gemüsesorten: Kraut,
Kohl, Karfiol (Blumenkohl), Karotten (Mohrrüben),
Rote Rüben usw. Mit dem Anwachsen der Städte erlangte diese
bäuerliche Wirtschaftsform immer größere Bedeutung.
Aus ihnen sind die heutigen Gemüsebauern entstanden.
Sonderformen
Neben diesen zwei bis drei Hauptformen der bäuerlichen Wirtschaft
gab es regional und zeitlich bedingt natürlich viele Sonderformen.
Dazu zählen die behausten Wanderhändler (Hausierer), die im
Winter auf ihren Höfen lebten und dort Spielsachen, Kurzwaren usw.
herstellten, deren männliche Bevölkerung aber den Sommer über
diese Produkte weiträumig vertrieb, während Frauen und Kinder
die kleinen Landwirtschaften betreuten. Sie waren eine soziale Gruppe
zwischen den Ebenen 4 und 7.
Und es gab auch regionale Kultursonderformen. So lebten beispielsweise
in Thüringen ganze Landstriche vom Anbau der Färberwaid, einer
Pflanze mit der man den einzigen tiefblauen Farbstoff herstellen konnte.
Erst der Kolonialwarenhandel, mit dem Import von Indigo im 17. Jht.,
hat diese Kultur vernichtet.
Eine Sonderform war auch die der ausschließlichen Milchbauern
im Bergland, die vom Verkauf ihrer haltbaren Produkte (Käse, Butter,
Leder) lebten.
Bauernrepubliken
Eine Spezialform waren die Bauernrepubliken. Sie standen eigentlich
auf einer Ebene mit den Landesfürsten und Reichsstädten, also
direkt unter dem Kaiser. In der Praxis wurden sie aber nicht als gleichwertig
anerkannt, sondern man blickte auf sie herunter. Dabei waren diese meist
recht kleinen Gebilde oft sehr wehrhaft (Urkantone der Schweiz, Dithmarschen)
und langlebig (7 und 13 Gemeinden in der Nähe von Verona).
Hebammen
Aus dem Bauernstand kamen meist auch die Hebammen. Das waren meist Bäuerinnen,
die selbst schon geboren hatten und dann nebenberuflich als Hebammen
arbeiteten. Sie genossen ein gewaltiges Ansehen in der Bevölkerung.
Die
HALTER Ebenen 4 und 5
Das waren die Hirten der Dorfgemeinschaften, aber auch die der Grundherrschaften
(Schlösser, Burgen, Klöster, Stifte).
Sie stellten eine sehr spezielle soziale Gruppe dar, lebten meist in
kleinen Häusern an den Ortsrändern (den Halterhäuser),
waren (egal ob Dorf- oder Herrschaftshalter) Untertanen der Grundherrschaften,
standen für gewöhnlich sozial unter den Bauern und waren ärmer
als sie.
Anderseits behaupteten sie durch ihre Naturheilkenntnisse eine Sonderstellung.
Sie waren erfahren im Umgang mit Heilkräutern, Heiltränken,
Heilsalben, Heilpflastern usw. und fungierten als Heiler für die
Landbevölkerung. Oft standen sie auch im Ruf Zauberer und Hexer
zu sein, denn sie waren auch die Träger der altüberlieferten
keltisch-germanischen Volksreligion und Magie. Sie kannten die alten
Zauber- und Beschwörungsformeln, Sprüche und Tänze.
Wie auch beispielsweise die Schmiede und Müller wechselten sie
selten in andere Berufe und heirateten auch fast immer in der eigenen
Gruppe.
Es gibt Hirtendynastien, die sich in den Kirchenbüchern über
Jahrhunderte hinweg verfolgen lassen.
Die Halter und manche Dorfhandwerker (z.B. viele Leinweber) standen
sozial unter den Bauern, weil sie für sie arbeiteten. Sie verfügten
aber durchwegs über eigene Häuser oder Hütten, waren
also schon dadurch sozial weit über den Dienstboten angesiedelt.
Die
KÖHLER und PECHER Ebene 5
Etwa sozial gleichrangig mit den Haltern waren die Köhler. Sie
lebten in den Wäldern und verkohlten in ihren Meilern Holz zu Holzkohle.
Das war vor dem Beginn des großmaßstäbigen Abbaus von
Stein- und Braunkohle im 19. Jht. neben dem Holz das einzige verfügbare
Heizmaterial, hatte aber auch für Medizin, Schreibgeräte,
Malerei usw. große Bedeutung. Unverzichtbar war die Holzkohle
in der Metallindustrie (Verhüttung), bei der Glaserzeugung und
für die Schmiede. Nur mit ihr konnten die notwendigen hohen Temperaturen
erreicht werden.
Die Köhlerei war zwar ein verachteter schmutziger Beruf, aber die
Köhler verfügten doch über eigene Hütten und waren,
da weit weg von der Obrigkeit, auch relativ frei. Mit dem Beginn des
industriellen Kohlebergbaus im 19. Jht. verschwand der Berufsstand recht
rasch.
Dasselbe galt für die Gruppe der Pecher, die oft ebenfalls in den
Wäldern lebend, das Baumharz (Pech) der Bäume (vor allem der
Kiefern = Schwarzföhren) sammelten und in die Städte verkauften.
Es wurde als Brennstoff (Lichter), aber auch in der Medizin, der Kosmetik,
zur Farbherstellung usw. verwendet. In manchen Gegenden war das Pechen
ein Nebenerwerb der Kleinbauern (Häusler).
Die
INLEUTE Ebene 5
Das war eine ländliche Gruppe, die zwischen den Bauern (Grundholden)
und dem Gesinde stand.
Ihr Gegenstück in den Städten und Märkten waren die Inwohner.
Die Inleute wohnten im Haus eines größeren Vollbauern (oder
Dorfhandwerkers), oder in einem Nebenhaus (Inhäusl) und arbeiteten
für diesen Bauern als Taglöhner. Daneben hatten sie vom Bauern
auch kleine Grundstücke gepachtet, die sie selbst bewirtschafteten.
Sie gehörten zwar zu den Herrschaftsuntertanen und mußten
auch direkte Steuern (das Schutzgeld, die Schutzsteuer) an die Herrschaft
zahlen oder Robot (Scharwerksdienste) leisten, zahlten aber keine mit
Grundstücken verbundenen Abgaben an die Herrschaft, da sie ja Pächter
(Subunternehmer) der Grundholden waren.
In dieser Rechtsform lebten auch oft Leinenweber auf Bauernhöfen.
In der Praxis war ihr Leben dem der Häusler sehr ähnlich,
obwohl diese ihr Haus und ihre
Gründe eben direkt von der Grundherrschaft bekamen, also damit
zu den Grundholden zählten.
Andrerseits standen diese Inleute sozial über dem reinen Gesinde,
das ausschließlich für andere arbeitete und bestenfalls eine
eigene Kammer hatte.
Das
GESINDE Ebene 6
Das waren die Knechte und Mägde. Sie wurden im Herbst jeweils für
ein Jahr verpflichtet, arbeiteten aber oft jahrzehntelang auf derselben
Dienststelle.
Diese Dienstboten gab es nicht nur bei den Bauern, sondern auch als
Hilfskräfte bei Handwerkern, Bürgern, in Klöstern und
an den Adelssitzen. Auch hier gab es eine breite Palette von Spezialisierungen.
Dazu
einige Beispiele:
Roßknecht
(Roß = Pferd), Pferdeknecht, also der Knecht, der sich um die
Pferde zu kümmern hatte: Füttern, Striegeln, Pflegen und natürlich
mit ihnen arbeiten
Weberknecht,
also ein Hilfsarbeiter der Webermeister. Die kümmerlichen
Lebensbedingungen führten dann auch zur Namensübertragung
auf das bekannte dürre achtbeinige Spinnentier.
Holzknecht,
also ein Waldarbeiter, der für Herrschaft oder Bauern die groben
Holzarbeiten zu erledigen hatte.
Mahlknecht,
also ein Mühlenknecht, der die Korn- und Mehlsäcke zu schleppen
hatte.
Fahrknecht,
also ein Knecht, der Wagenzüge begleitete, Handelsgut auf- und
abzuladen hatte, die Pferde führte und pflegte und auch zum Schutz
vor Wegelagern eingestellt wurde.
Treidelknecht,
also ein Knecht, der beim Ziehen der Treidelkähne (Lastkähne)
stromaufwärts am Ufer die Zugpferde zu führen hatte.
Hausknecht,
also ein Knecht in einem Bürger- oder Wirtshaus, der für alle
groben Arbeiten zuständig war.
Brauknecht,
also ein Knecht, der beim Bierbrauen die groben Arbeiten zu verrichten
hatte und auch beim Verladen und beim Transport der Fässer helfen
mußte.-
Pürgknecht
(Pürg = Berg = Weinberg), also ein sehr spezialisierter Knecht
für die Arbeit in den Weinbergen
Stiefelknecht,
also ein Knecht, der die Schuhe und Stiefel der Herrschaft zu pflegen
hatte.
Sattelknecht,
also ein Knecht, der sich um die Pflege und Ausbesserung des Sattel-
und Zaumzeuges zu kümmern hatte.
Die
häufigste Form war aber der Bauernknecht, der für alle schweren
Arbeiten auf den Bauernhöfen zuständig war. Auch hier gab
es wieder Abstufungen, wie den leitenden Großknecht, den Mittelknecht
oder den Jungknecht, der meist noch ein Halbwüchsiger war.
Auch
das weibliche Gegenstück, die Magd kannte Spezialisierungen:
Kindsmagd,
also eine Magd, die hauptsächlich auf die Kinder der Familie aufzupassen
hatte.
Küchenmagd,
also eine Magd, die für die Küchenarbeit eingestellt war,
das Feuer anzuzünden und zu unterhalten hatte, Zutaten vorzubereiten
hatte, oft auch kochen mußte, natürlich auch abwaschen und
das Geschirr blank reiben usw.
Kuhmagd, also ein Magd, die vor allem für das Füttern und
Melken der Kühe zuständig war und meist auch ausmisten mußte.
Gänsemagd,
also eine Magd, die vor allem die Gänseherde zu beaufsichtigen
hatte.
Die
häufigste Form war aber auch hier die Bauernmagd, die für
alle schweren Frauenarbeiten auf den Bauernhöfen zuständig
war.
Knechten und Mägden gemeinsam war, daß sie weder Haus- noch
Grundbesitz hatten. Sie waren Arbeiter auf Zeit und meist dem Willen
und Unwillen ihrer Herren ausgeliefert. Diese bestimmten wann und wieviel
es zu essen gab, bestimmten die Arbeitszeiten und den Umfang der Arbeit.
Jüngere weibliche Dienstboten wurden auch nicht selten vom Herrn
oder den Söhnen des Hauses geschwängert.
Es gab Dienstboten, die mit der Herrschaft am selben Tisch aßen
und fast wie
Familienangehörige behandelt wurden, aber es gab auch das Gegenteil
brutale Ausbeuter und Sadisten. Wehren dagegen konnten sich Dienstboten
kaum. Aber sie konnten den Dienstgeber wechseln.
Knechte und Mägde konnten nur selten heiraten, weil meistens die
materiellen
Voraussetzungen dafür fehlten. Das hieß aber natürlich
nicht, daß sie keine Kinder hatten.
Die Frage ob Bauern einen Knecht oder eine Magd einstellten, wurde häufig
von Gevatter Hein (dem Tod) entschieden. Denn starb ein Bauer oder eine
Bäuerin und der überlebende Ehepartner konnte oder wollte
nicht rasch wieder heiraten, waren weiters die Kinder noch zu klein
um die Arbeit des Bauern oder der Bäuerin zu übernehmen, dann
gab es ja praktisch keine andere Möglichkeit, als einen Knecht
oder eine Magd einzustellen. Das war eine zwingende wirtschaftsbedingte
Notwendigkeit.
Männer- und Frauenarbeiten waren klar definiert und voneinander
geschieden, somit mußte in jeder Bauernwirtschaft sowohl ein Mann
wie auch eine Frau arbeiten. Lediglich in Kriegs- und Notzeiten war
das anders.
War der Knecht bzw. die Magd tüchtig und fleißig, dann war
meist kaum ein Unterschied in der Wirtschaft zu bemerken. Denn der Großteil
der Kosten für Knecht oder Magd waren ja deren Verpflegung und
Einkleidung. Und diese Kosten wären für Bauer oder Bäuerin
ja auch angefallen. Das eigentliche Jahresentgelt für die Dienstboten,
in der Größenordnung von wenigen Gulden oder Talern, war
im Vergleich zu Verköstigung, Beherbergung und
Einkleidung recht bescheiden.
Die herrschaftlichen Bediensteten (Pförtner, Lakaien, Kammerdiener,
Kammerzofen, Dienstmädchen, Kutscher, Jäger, Wachen usw.)
gehörten ebenfalls zum Gesinde. Allerdings standen sie durch ihre
relativ sicheren Arbeitsplätze sozial meist über den bürgerlichen
und bäuerlichen Dienstboten.
Aus der Gruppe verarmter Bauern, Handwerker und Bürger sanken viele
in den Stand der Dienstboten ab. Andrerseits stiegen viele Knechte und
Mägde durch Einheirat oder durch Kauf zu Bauern und Handwerkern
auf. Diese Grenzen waren also nicht unüberwindlich.
Jüngere Knechte waren auch eine Zielgruppe der Soldatenwerber.
Besonders tragisch war das Schicksal der Dienstboten im Alter. Manche
bekamen als Einleger einen Kostplatz auf einem Hof oder in einem Bürgerhaus,
manche auch einen Platz in einem Spital (Altersheim) in einer Stadt
oder einem Markt. Aber viele zogen auch völlig mittellos und bettelnd
von Haus zu Haus. Erst die Einführung der Sozialversicherungen
ab dem späten 19. Jht. hat diese Situation geändert.
Die
SOLDATEN Ebene 6
Die höheren Offiziere waren fast ausschließlich Adelige (siehe
dort).
Die niederen Ränge und einfachen Landsknechte standen weit unten
im Sozialschema. Sie kamen aus allen nichtadligen Schichten, wurden
oft durch Soldatenwerber rekrutiert, dabei meist betrunken gemacht und
dann einfach entführt oder in Kriegszeiten auch direkt und ohne
Umwege mit Gewalt zum Dienst gepreßt. Natürlich waren auch
viele Abenteurer, Arbeitsscheue und flüchtige Verbrecher darunter.
Ihre soziale Stellung schwankte stark. Es waren ausschließlich
Berufssoldaten, die gegen Sold kämpften. Aber da die Landesfürsten
immer an Geldnot litten, wurde der Sold oft stark verspätet oder
gar nicht ausgezahlt oder durch die Erlaubnis zum Plündern ersetzt.
D.h. daß praktisch jede Armee im Kriegsfall aus dem Lande gelebt
hat. Dabei war es völlig egal, ob das ein feindliches, ein verbündetes
oder das eigene Land war. Die Soldaten plünderten nicht
nur Lebensmittel, sondern auch Pferde, Wagen, Vieh, Tuche, Geräte,
Werkzeuge, Waffen aber natürlich auch Geld, Schmuck, Kirchengeräte
usw. und nahmen sich die Frauen wie sie wollten. Plünderungen waren
im Kriegsfall meist ausdrücklich erlaubt. Auch hohe Offiziere beteiligten
sich daran. In längeren Kriegen, wie der entsetzlichen Katastrophe
des 30jährigen Krieges, eskalierten diese Plünderungen dermaßen,
daß in der Schlußphase kaum noch
militärische Gefechte stattfanden, sondern alle Armeen, Räuberbanden
gleich, mordend und brennend durchs Land zogen. Größere Städte
hatten eine Chance sich zu verteidigen oder loszukaufen, Märkte
und Dörfer nicht. Kam eine Armee in die Nähe, kam das praktisch
einem Todesurteil für den ganzen Landstrich gleich.
Für die Türkenkriege gilt dieses Schema übrigens nicht.
Natürlich plünderten und
vergewaltigten auch die christlichen Armeen, aber die türkischen
brannten zusätzlich alles nieder, erschlugen die Bevölkerung
systematisch oder verschleppten sie in die Sklaverei. D.h. hier lag
die Sympathie der Landbevölkerung deutlich bei einer (der christlichen)
Kriegspartei.
Am liebsten aber blieb man natürlich von Soldaten überhaupt
verschont.
In Kriegszeiten standen die Landsknechte also weit über Bauern,
Handwerkern und Bürgern.
War der Krieg aber vorbei, dann wurden die großen Armeen aufgelöst
stehende Heere gab es noch kaum, und die Landsknechte wurden
schlagartig arbeitslos. Viele zogen dann einfach weiterhin
plündernd durchs Land, galten aber nun als Räuber. Wurde man
ihrer habhaft, endeten sie am Galgen oder wurden sofort erschlagen.
Die Landsknechte waren daher bemüht nach Friedensschluß rasch
einen neuen Herrn in einem anderen Krieg zu
finden. Andernfalls stürzten sie in ein soziales Loch. Nur wenige
schafften es in ein ziviles Leben zurückzukehren und etwa als Torwächter
oder Büttel (Gerichtsdiener) unterzukommen.
Das Soldatenleben schwankte also zwischen Krieg und Frieden zwischen
Überfluß und Not.
Im Alter blieb ihnen meist nichts anderes übrig, als bettelnd,
gelegentlich auch musizierend, und von der Bevölkerung verachtet
durchs Land zu ziehen.
Zu dieser Gruppe gehörte auch der ganze nichtmilitärische
Troß der Armeen, wie Marketenderinnen, Roßknechte usw.
Das
FAHRENDE VOLK Ebene 7
Auf der untersten Stufe des Sozialgefüges stand das fahrende Volk,
also Menschen ohne festen Wohnsitz und ohne feste Anstellung.
Das waren alle Formen von Wanderhändlern (Hausierer), Korbflechtern,
Gaukler, Spielleuten, Komödianten, wandernden Theatergruppen, Veteranen,
Freudenmädchen, die Zigeuner (nicht nur Roma) und alle Formen des
Bettlerwesens. Auch diese Gruppe war höchst inhomogen.
Wanderhändler hatte oft irgendwo in armen Gebirgs- oder Waldgegenden,
wie der südkrainischen Gottschee (die Gottscheberer)
oder im böhmisch-sächsischen Erzgebirge ein Zuhause. Sie stellten
dort im Winter kleine Gebrauchsgegenstände wie Holzlöffel,
Kämme, Tischschmuck und Spielzeug aus Holz, Stroh usw. her und
verkauften diese Sachen während der warmen Jahreszeit als Wanderhändler
in ganz Mitteleuropa. Manche handelten auch mit
Trockenobst und frühen Industriewaren aus Metall und Glas. Diese
behausten Wanderhändler standen also zwischen den Ebenen 5 und
7.
Wie auch viele Wanderhändler zogen Gaukler, Spielleute, Komödianten,
wandernde Theatergruppen und auch die meisten Freudenmädchen von
Jahrmarkt zu Jahrmarkt und verdienten dort ihren Lebensunterhalt. Die
dauerhafte Niederlassung in einer Stadt gelang diesen Gruppen nur selten.
Eine besondere Gruppe waren die Zigeuner (es gibt keinen anderen Überbegriff
für die Völker der Roma, Sinti, Kalderasch, Lowara usw.).
Sie zogen mit ihren Wagen auf genau vorbestimmten Routen durchs Land,
arbeiteten als Korbflechter, Besenbinder, Kesselflicker, Kupferschmiede
(Kalderasch), Hufschmiede, Scherenschleifer, Musiker, Wanderhändler
und Pferdehändler (Lowara), sprachen ihre eigenen Sprachen (z.B.
Romanes, Sintitikes) und
heiraten ausschließlich innerhalb ihrer Gruppe.
Jahrmärkte und Kirtage (Kirchweihfeste) waren auch Anziehungspunkte
für alle Arten von Bettlern, Taschendieben und Betrügern.
Unter ihnen waren viele abgerüstete Soldaten, für die es kein
soziales Netz gab, aber auch Invaliden, gescheiterte Existenzen und
alle Arten von Verbrechern.
Im Gegensatz zu anderen Gebieten Mitteleuropas hat es in Niederösterreich
kaum größere Räuberbanden gegeben. Die Metropole Wien,
wo meistens die Kaiser residierten, war dafür zu nahe und das Netz
der Landgerichte zu dicht. Natürlich waren auch die Inhaber der
Herrschaftsgerichte daran interessiert jeden Ansatz von Räubereien
auszumerzen. Die berühmte Ausnahme von der Regel war der Räuber
Johann Georg Grasel (1790 1818), ein desertierter kaiserlicher
Soldat, der während der Wirren der Napoleonischen Kriege mit
angeblich bis zu 66 Spießgesellen das nördliche Waldviertel
in Niederösterreich und das nangrenzende Südmähren unsicher
machte. Seine Verklärung als edler Räuber (der
er sicher nicht war) setzte erst nach seiner Hinrichtung ein.
Für alle Gruppen des fahrenden Volkes galt, daß
sie von der seßhaften Bevölkerung verachtet, gemieden und
oft auch gefürchtet wurden. Dabei waren die meisten durchaus ein
wichtiger Bestandteil des Wirtschaftslebens und als Überbringer
von Neuigkeiten und Nachrichten eine wichtige Informationsquelle.
Die
JUDEN und ANDERE nicht in die Ebenen einordenbar
Dieses Sozialgefüge galt nur für die christliche Bevölkerung.
Andersgläubige hatten darin keinen Platz.
Das galt ganz besonders für die Gruppe der Juden, die in den Städten,
Märkten und Dörfern lebte. Völlig unabhängig von
Vermögen, Bildung, Beruf und Herkunft bildeten sie eine eigene
Gruppe, mit eigenen Gemeindestrukturen, eigener Verwaltung, eigener
Gerichtsbarkeit, eine Parallelgesellschaft mit anderen Gesetzen und
Regeln. Viele dieser Judengemeinden waren weder den Stadtbehörden
noch den Grundherrschaften unterstellt, sondern direkt dem Kaiser. Aber
diese privilegierten Juden oder Schutzjuden mußten sich
diese Stellung durch Sondersteuern teuer erkaufen.
Es gab sehr reiche Juden, meist Kaufleute und Bankiers. Die Gruppe der
Hofjuden etwa finanzierten über Jahrhunderte hinweg die Unternehmungen
und Kriege des Kaiser und der Fürsten. Der bekannteste von ihnen,
Samuel Oppenheimer (1630 1703), war daneben auch Heereslieferant
und wurde von Prinz Eugen als Retter aus Türkennot
gepriesen.
Aber der Großteil der Juden waren kleine Händler und Handwerker.
Die unreinen Berufe der Kürschner, Gerber, Sattler,
Lederzeugmacher, Färber, Wasenmeister (Schinder, Abdecker) usw.
standen ihnen generell offen. Den Kaufmannsgilden und Handwerkerzünften
durften sie aber nicht beitreten. Deshalb durften jüdische Schuster,
Schneider, Fleischhauer, Bäcker, Barbiere, Gänsezüchter,
Wirte, Krämer, Pferdehändler, Wein-Destilleure, Weber,
Bürstenbinder, Seiler usw. immer nur für den Bedarf der jüdischen
Gemeinden arbeiten nicht aber in Konkurrenz zu den (christlichen)
Zünften. (Die Praxis war natürlich nicht so strikt.)
Das galt aber nicht für jüdische Spezialisten. Sie arbeiteten
an den Fürstenhöfen und in den Städten als Glaserer,
Drucker, Hutmacher, Juweliere, Bortenmacher, Schuhbandmacher, Handschuhmacher,
Kamm-Macher, Knopfmacher, Wirkwarenhändler, Perückenmacher,
Zinngießer, Kristallschneider, Opal- und Kristallschleifer, Goldschmiede
und Sticker.
Und es gab natürlich auch eine große Zahl sehr armer Juden,
die als Taglöhner und Hausierer arbeiteten.
Es gab aber auch einige Ausnahmen von diesem Schema. In der Stadt Fürth
bei Nürnberg waren die Juden der christlichen Bevölkerung
praktisch gleichgestellt und für sie waren auch zwei Sitze im Stadtrat
reserviert.
Mit den Türkenkriegen kamen auch immer wieder islamische Gefangene
und Dienstboten nach Mitteleuropa, nach dem Türkeneinfall von 1683
blieben auch viele türkische Kinder zurück. Diese
Menschen wurden meist rasch getauft und in die christliche Gesellschaft
eingegliedert. Besonders der Adel wetteiferte geradezu darin Muselmanen
zu bekehren und als ihre Taufpaten zu fungieren.
Ein berührendes Kapitel ist die Eingliederung der türkischen
Kinder. Türkisch ist hier nicht ethnisch oder sprachlich, sondern
als islamisch nichtchristlich zu verstehen. Trotz der Katastrophe,
die die osmanische Armee über Niederösterreich gebracht hatte,
trotz all der Massaker und Zerstörungen wurden diese feindlichen
Zurückgebliebenen ganz selbstverständlich als Pflegekinder
zu Bauern gegeben und bei den späteren Taufen fungierte der Landadel
als Taufpaten. Viele dieser Türkenkinder heirateten dann in Bauernwirtschaften
ein und mancher heutiger Niederösterreicher hat sie in seinem Stammbaum.
Die Sage vom Purbacher Türken (Burgenland) zeigt, daß sogar
gefangene osmanische Krieger geschont und in die christliche Gesellschaft
eingegliedert worden sind.
ERLÄUTERUNGEN
AUFSTIEG
und ABSTIEG
Dieses Sozialgefüge war fest gefügt, aber trotzdem war sozialer
Aufstieg möglich. Eines der Mittel dazu war der Kriegsdienst. Verdiente
Soldaten (aus dem einfachen Volk) konnten durchaus bis in höhere
Offiziersränge aufsteigen und wurden nicht selten geadelt. Mit
dem Adelsbrief war oft auch die Verleihung eines Gutes verbunden, was
dauerhafte Einnahmen versprach.
Eine andere Aufstiegsmöglichkeit war das Studium an den Universitäten.
Das war eine Domäne des Bürgertums. Studenten waren zum Großteil
Bürgersöhne, aber auch die Söhne reicher Bauern konnten
so vorwärts kommen. Dagegen schlugen die Adelssprösslinge
meist militärische Karrieren, oder solche als Beamte ein. Promovierte
Mediziner, Juristen, Philosophen und Theologen gehörten
unabhängig von ihrer sozialen Herkunft meist den oberen
Schichten des Bürgertums an.
In jedem flexiblen Sozialgefüge kann man natürlich auch absteigen.
Und auch das ist sehr oft der Fall gewesen. Kriege, wirtschaftliche-
oder naturbedingte Krisen (Klimaveränderungen, Mißernten,
Erdbeben, Heuschreckenplagen usw.), aber schlicht und einfach auch Unfähigkeit
oder Faulheit haben immer auch Viele sozial nach unten fallen lassen.
Das konnte das Abrutschen in die nächst tiefere Schicht bedeuten
(z.B. Bauern zu Inleuten oder Dienstboten), aber auch den Fall ganz
nach unten.
GRUNDHERRSCHAFTEN
Das waren bis 1848 die Verwaltungseinheiten am Land und auch in vielen
Städten und Märkten. Sie hoben die Steuern und Abgaben ein
und übten die niedere Gerichtsbarkeit aus, regelten also Grenzstreitigkeiten,
Raufhändel, Sittlichkeitsdelikte usw. Die Blutgerichtsbarkeit,
sprich das Recht die Todesstrafe auszusprechen und ausführen zu
lassen, lag meist bei den landesfürstlichen Hoch- oder Landgerichten,
den Vorläufern der heutigen
Landesgerichte. Die Grundherrschaften regelten auch die Heirats- und
Siedlungspolitik. D.h. sie erteilten die Heiratserlaubnis für ihre
Untertanen und die in eine andere Grundherrschaft zu wechseln. Hier
lagen auch die wesentlichen Unterschiede zwischen Bauern und Leibeigenen.
Bei Bauern
waren diese Genehmigungen reine Formsachen, konnten nur in Ausnahmesituationen
verweigert werden (z.B. in Kriegs- und Notzeiten) und hingen nur von
der Bezahlung der jeweiligen fix vereinbarten Gebühr ab. Leibeigene
waren in dieser Beziehung deutlich schlechter gestellt und hatten keinen
Rechtsanspruch darauf zu heiraten oder in eine andere Herrschaft zu
wechseln, auch wenn es für sie dafür natürlich auch zu
entrichtende Gebühren
gab. Deshalb war die Landflucht in die Städte (Stadtluft
macht frei) aus den Reihen der Leibeigenen meist größer
als bei den (freien) Bauern.
An der Spitze jeder Grundherrschaft stand der Grundherr. Das konnte
ein Adeliger/eine Adelige sein, aber auch der Abt eines Stiftes oder
Klosters, bzw. eine Äbtissin. Manchmal waren auch reiche Stadtbürger
und verdiente Beamte im Ruhestrand Grundherrn, gleichfalls viele Pfarrer.
Grundherrn unterstanden direkt den Landesfürsten, hatten ihm die
Steuern und Abgaben (teilweise) abzuliefern und waren ihm rechenschaftspflichtig.
Eine Grundherrschaft konnte nur wenige Häuser und Grundstücke
umfassen wie die meisten Pfarrherrschaften, aber es gab auch
riesige Herrschaften, zu denen ganze Landstriche gehörten. Grundherrschaften
konnten aus zusammenhängenden Gebieten, z.B. ganzen Dörfern
oder Tälern, aber auch aus weit voneinander entfernten Streubesitzungen
bestehen.
Die großen waren, aus praktischen Gründen, in mehrere Ämter
unterteilt, um sie besser und effizienter verwalten zu können.
Die Leitung der Grundherrschaften, zumindest der großen, hatte
die Berufsgruppe der Pfleger (Verwalter) inne (siehe unter Bürger).
Sowohl ganze Herrschaften, als auch Teile davon (Häuser, Äcker,
Wiesen, Wälder, Weingärten) wurden auch verkauft. Es gab einen
regen Handel zwischen den alteingesessenen Grundherrn, aber auch mit
Neuaufsteigern wie reichen Stadtbürgern und ehemaligen Beamten.
Diese Ebene des Handels mit Grundbesitz darf nicht mit der des bäuerlichen
(Grundholden) Grundstückshandels verwechselt werden. Letzterer
spielte sich eine Ebene
tiefer ab.
Am ehesten kann man den Verkauf von Teilen einer Grundherrschaft mit
der heutigen Änderung von Gemeindegrenzen vergleichen. Für
die Untertanen (Bauern, Dorfhandwerker, Halter usw.) änderte sich
nicht viel, man mußte die Steuern und Abgaben eben an einen anderen
Grundherrn bezahlen, bzw. von ihm Genehmigungen einholen.
Die Grundherrschaften gaben den Großteil ihres Landes den Bauern
(und auch den Dorfhandwerkern) zu Nutz und Gewähr,
d.h. sie überließen ihnen Höfe, Gärten, Felder,
Wiesen, Wälder, Weingärten, Fischwasser, Mühlen usw.
zu einem fix vereinbarten Entgelt (Geld, Naturalien, Dienstleistungen
z.B. der Robot), das in den Grundbüchern, Urbaren und Herrschaftsakten
penibel aufgezeichnet wurde.
Mit der Zeit wurde dieses persönliche Recht aber fast überall
erblich. D.h. die überlebenden Ehegatten und die Kinder mußten
zwar eine Art von Erbschaftssteuer zahlen (Anschreibegeld), aber die
Grundherrschaft konnte ihnen das Land nur bei schwerwiegenden Verstößen
(Steuerschuld, Verbrechen) gewaltsam wegnehmen.
Einen kleinen Teil ihres Landes bewirtschafteten die Grundherrn auch
selbst. Natürlich nicht persönlich, sondern durch ihre herrschaftlichen
Knechte und Mägde. Diese Gutshöfe durften sie auch nach der
Auflösung der Grundherrschaften (in den habsburgischen Ländern
1848) behalten und sie bilden den Großteil der adeligen und geistlichen
Besitzungen unserer Tage.
Grundherrn konnten auch in fremden Grundherrschaften Grundstücke
zu Nutz und Gewähr nehmen, also wie die Bauern erblich
pachten.
Auch die Landesfürsten konnten direkt Grundherrschaften besitzen,
z.B. solche, die an den Landesherrn zurückgefallen und nicht mehr
neu vergeben wurden. Diese landesfürstlichen Grundherrschaften
unterstanden in der Habsburgermonarchie der Hofkammer in Wien (dem ersten
Finanzministerium) und wurden vor Ort durch landesfürstliche Verwalter
geleitet.
Diese Verwalter durften bei Bedarf und mit Zustimmung der Hofkammer
auch in fremden Grundherrschaften Grundstücke zu Nutz und
Gewähr nehmen, also wie die Bauern erblich pachten. Damit
waren die Habsburgerkaiser eigentlich auf allen Ebenen wirtschaftlich
tätig: 1. als Kaiser oberste Lehensherrn des Reiches, 2. als Landesfürsten
in ihren Ländern, 3. als unmittelbare Grundherrn und 4. als Nutzer
unterhalb einer Grundherrschaft (Holden). Die endgültige Aufhebung
der Grundherrschaften in den habsburgischen Ländern 1848 war eigentlich
eine Zentralisierung. An ihrer Stelle wurden die ländlichen Gemeinden
gegründet
und dort erstmals auch Räte gewählt. Aber der Großteil
der Kompetenzen ging an die neugegründeten Bezirkshauptmannschaften,
denen auch die neugegründete Gendarmerie unterstellt war, die neugegründeten
Bezirksgerichte und Finanzämter über. D.h. die Aufhebung der
Grundherrschaften verschaffte den Landesherrn wesentlich mehr
Durchgriffsrechte (direkte Steuern, Justiz) als zu Zeiten der Grundherrschaften.
GRUNDVERKAUF
Damit konnten strenggenommen drei verschiedene Ebenen gemeint sein.
1.
der Landesfürstliche
Der Grundhandel zwischen den Landesfürsten, die oft Gebiete tauschten
und handelten. Für die darunter stehenden Ebenen der Grundherrschaften
und Bauern (Holden) änderte sich dadurch meist nicht viel.
2.
der Grundherrschaftliche
Das war der Handel mit kompletten Wirtschaften und einzelnen Feldern
zwischen den (weltlichen und geistlichen) Grundherrschaften (und auch
den Landesfürsten selbst)
3.
der Bäuerliche (Grundholden, Lehensnehmer)
Das war der Handel zwischen den das Land tatsächlich bebauenden
Bauern und Dorfhandwerkern, aber auch zwischen Bauern und herrschaftsunmittelbaren
Gutshöfen
ZÜNFTE
Unter Zünften (auch Bruderschaften, Zechen oder Innungen genannt),
verstand man seit dem Hochmittelalter die genossenschaftliche Selbstorganisation
der Handwerker gleichen oder verwandten Gewerbes einer Stadt oder eines
Marktes und seiner Umgebung. Anfangs religiös orientiert, vertraten
sie ab dem 14. Jht. die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder.
D.h. sie regelten die Zahl der zugelassenen Meister ihres Gewerbes,
schützten damit ihren lokalen
Markt vor Importen und sorgten für ihre Zunftmitglieder (nicht
nur für die Meister) - und sie betrieben Politik. In allen Städten
und Märkten übten sie als wichtiges Element der Bürgerschaft
erheblichen Einfluß aus und wirkten über die Delegierten
der Städte auch in den Landtagen mit.
Seltenere Gewerbe waren auch überregional organisiert. Die im 15.
Jht. entstandenen Gesellenbruderschaften wurden den jeweiligen Zünften,
also den Meistern unterstellt.
Durch die merkantilistische (frühindustrielle) Politik des Barock
wurden die Zünfte ab dem 17. Jht. zunehmend geschwächt. Die
absoluten Herrscher dieser Zeit (die Landtage wurden nicht mehr einberufen)
gewährte auch immer mehr Ausnahmen durch Hofbefreiungen und Schutzdekrete
(Befugte) auch für unzünftigen Handwerker. 1736 gab es in
Wien etwa 11.000 Professionisten, von denen nur 32 % zünftische
Meister, der Rest Hofbefreite, Dekretisten
oder Störer waren. Die Privilegien der Zünfte wurden von Kaiser
Joseph II. (1780 - 1790) nicht mehr bestätigt und in Österreich
durch die Gewerbeordnung 1859 offiziell aufgehoben.
Freiwillige gewerbliche Genossenschaften traten an ihre
Stelle, die für das Kleingewerbe durch die Gewerbeordnungsnovelle
1883 wieder obligatorisch (verpflichtend) wurden und es in Österreich
bis heute sind.
Als Einblick in die Vielfalt der in Zünften organisierten Handwerksberufe
und für die Vielfalt des Handwerks überhaupt, liste ich hier
alle zwischen 1237 und 1780 in Niederösterreich (in den heutigen
Grenzen) und Wien bestehenden Zünfte auf. Natürlich bestanden
diese Zünfte nicht in allen Städten und Märkten. Die
Hauptgewerbe wie Bäcker, Fleischhauer, Schuster, Schneider, Tischler
und Maurer waren aber fast überall vertreten. So gab es beispielsweise
in
33 niederösterreichischen Städten und Märkten Bäckerinnungen.
Die Handwerker in den grundherrschaftlichen Dörfern, Weilern und
Streusiedlungen gehörten oft ihrer Zunft in der nächsten Stadt
(im nächsten Markt) an, viele waren aber auch nicht organisiert
und damit in der Vertretung ihrer Interessen relativ schwach.
1.Direkte und indirekte Nahrungsmittelgewerbe:
Bäcker, Fischer, Gärtner, Weinhauer, Lebzelter, Viehhirten,
Branntweiner, Bratelbrater, Fleischselcher, Häringer, Kässtecher,
Köche, Melber, Öbstler, Weinmeister, Wildpretler, Fragner,
Hühnereirer, Brauer, Fleischhauer, Müller.
2.
Textil-, Bekleidungs- und Ledergewerbe:
Weber, Wollschläger, Tuchmacher, Tuchscherer, Strumpfwirker, Seidler,
Zaumstricker, Bortenwirker, Posamentierer, Bandmacher, Barchenter, Barett-,
Socken- und Strümpfmacher, Strumpf- und Hosenstricker, Kotzen-
und Deckenmacher, Spitzenklöppler, Blättner, Sticker, Drahtzieher,
Krepinmacher, Dünntüchelmacher, Leinwatter, Lein- und Barchentweber,
Leinwanddrucker, Perl- und Goldsticker, Perückenmacher, Schnürmacher,
Seidensticker,
Spaliermacher, Tuchbereiter, Lodenwirker, Wollweber, Schneider, Gwäntler,
Mäntler, Joppner, Schuster, Reffler, Huter, Lederer, Kürschner,
Ircher (= Gerber), Abdecker, Gürtler, Handschuster, Riemer, Sattler,
Weißgerber, Beingürtler, Beutler, Fellfärber, Nestler,
Kummetmacher, Lederzurichter, Rotgerber, Taschner, Wätschgermacher.
3.
Eisenverarbeitende- und Waffengewerbe:
Drahtzieher, Feilenhauer, Messerer, Nadler, Schleifer, Sporer, Pismacher,
Kettenmacher, Eisenzieher, Eisen- und Stahlarbeiter, Münzer, Schrotmeister,
Zainmeister, Feingold- und Silberdrahtzieher, Spengler, Flaschner, Klampferer,
Galanterieschlosser, Gelbgießer, Geschmeidmacher, Ringler, Ringmacher,
Schnallenmacher, Zinngießer, Schmiede: Ahl-, Bohrer-, Gold-, Hammer-,
Huf-, Klingen-, Kurzmesser-, Nagel-, Zweck-, Neiger-, Drittel-, Pfannen-,
Kupfer-, Sensen-, Scharsach-, Schrott-, Zirkel-, Flaschen-, Ketten-,
Brücken-,
Näbinger-, Knopf-, Riffel-, Ringken-, Roth-, Zeugschmiede, Schlosser,
Uhrmacher, Büchsenmacher, Bogner, Pfeilschnitzer, Schildmacher,
Büchsenschifter, Helmschmiede, Haubner, Plattner, Pruner, Schwertfeger
4.
Stein, Erd, Glas, Holz, Papier verarbeitende und chemische Gewerbe:
Steinbrecher, Maurer, Steinmetze, Pflasterer, Ziegeldecker, Ziegelmacher,
Hafner, Glaser, Diamant-, Edelstein- und Kristallschneider, Perlhefter,
Siegel-, Wappen- und Steinschneider, Spiegelmacher, Glasschneider, Glasschleifer,
Binder, Drechsler, Fasszieher, Siebmacher, Tischler, Wagner, Zimmerleute,
Holzschuster, Schüßler, Bettenmacher, Painriegler, Bildhauer,
Bildschnitzer, Kammacher, Würfler, Bürstenbinder, Korb- und
Flechtenmacher, Knöpfe-, Krepin- und Handarbeiter, Lautenmacher,
Paternosterer, Kartenmacher, Buchbinder, Buchfeller, Kartenmaler, Färber,
Schwarz- und Seidenfärber, Lichtzieher, Wachsgießer, Seifensieder,
Maler, Stärke- und Haarpudermacher, Schilderer, Glaser (Glasfärber),
Goldschläger, Seidennater, Aufdrucker, Lackierer, Vergolder, Wagenmaler,
Schmerber, Öler, Kerzenmacher.
In
vielen anderen Regionen gab es noch weitere Handwerksberufe bzw. Spezialisierungen.
So war regional verschieden beispielsweise das Faßbinderhandwerk
in drei Berufe geteilt:
Weißbinder verarbeiteten (helles) Nadelholz, Rotbinder (rötliches)
Buchenholz und Schwarzbinder (dunkles) Eichenholz. In Niederösterreich
gab es diese Trennung nicht.
Wie man sieht, waren Wirte und alle Arten von ausschließlichen
Händlern nicht zunftmäßig organisiert, sondern gehörten
manchmal eigenen Kaufmannsgilden an. Die Förster und Jäger
gehörten zu den Bediensteten.
LANDTAGE
- LANDSTÄNDE
Analog zu den Reichstagen (siehe DER KAISER) gab es auch politische
Vertretungskörper in den einzelnen historisch gewachsenen Territorien
des Hl. Römischen Reichs. Diese Landstände, die ab dem späten
14. Jht. oft zu Landtagen zusammentraten, waren mächtige Körperschaften,
die als Antagonisten und Partner der jeweiligen Landesfürsten durchaus
als
frühe Parlamente gelten können. Sie entschieden über
Steuern, das Landesaufgebot (Heer) und die vielen Details der Verwaltung.
Der jeweilige Landesfürst berief die Landtage zwar ein und saß
ihnen vor, aber er war durchaus an ihre Beschlüsse gebunden.
Lediglich das sog. Landesfürstliche Kammergut (der
unmittelbare Besitz des Landesfürsten) stand außerhalb der
Kompetenz der Landtage.
Der erste Landtag des (noch ungeteilten) Erzherzogtums Österreich
ist aus 1396 überliefert und befaßte sich mit der nahenden
Türkengefahr, den Steuern und Sicherheitsfragen.
Die Zusammensetzung der Landstände, die als Landtage beschlußfähig
waren, variierte von Territorium zu Territorium. Das betraf nicht nur
die Zahl der Angehörigen der Landstände, sondern auch die
sozialen Gruppen, aus denen sie kamen.
Im Erzherzogtum Österreich (ab 1451 getrennt in Österreich
unter der Enns und Österreich ob der Enns), sowie den Herzogtümern
Steiermark und Kärnten setzten sich die Landstände aus jeweils
vier sozialen Gruppen zusammen: Der Prälatenstand umfasste alle
(katholischen) Bischöfe, Äbte und Pröpste; der Herrenstand
die Grafen und Freiherren, sowie andere Inhaber von weltlichen Herrschaften;
der Ritterstand die niedrigen Adeligen. Weiters gab es
Vertretern von Städten und Märkten (aber nicht von allen).
In Tirol bildeten Prälaten, Herren, Städte und bäuerliche
Gerichte (Freibauern) die Landstände; in Salzburg waren es 7 Prälaten,
Ritter (als Vertreter des Adels), Städte und Märkte, in Vorarlberg
die Ammänner der 3 Städte und der 21 bäuerlichen Gerichte
(Freibauern).
In Böhmen, Mähren und der Niederlausitz verschwand der Prälatenstand
bereits mit der hussitischen Revolution (um 1420). D.h. es gab die Stände
der Herren, Ritter und Städte. In Mähren kam als Besonderheit
noch der (mächtige) Erzbischof von Olmütz hinzu. Die Äbte
von Neuzelle (Niederlausitz) zählten seit der Reformation (um 1525)
zum Herrenstand. In der (kath.) Oberlausitz dagegen gab es zwei Stände:
Land und Städte. Der Landstand bestand aus Prälaten und Adel
mit einer gemeinsamen Stimme.
Im Kurfürstentum Sachsen gab es die Stände des Adels und der
Städte. Ersterer war in Amtssassen und Schriftsassen unterteilt.
Während der Landtage beriet jeder Stand für sich und legte
mit Mehrheit sein Stimmverhalten fest. Zwischen den einzelnen Ständen
mußte Einstimmigkeit erzielt werden, d.h. es kam regelmäßig
zu Kompromissen.
Absolutismus
Die Landesfürsten der frühen Neuzeit waren bestrebt die Macht
der Landstände zu brechen bzw. auszuhöhlen und sich selbst
anzueignen. In einem langen und blutigen Machtkampf wurden immer mehr
Herrschaftsrechte bei den Landesfürsten konzentriert, diese immer
mehr zu absoluten Herrschern (princeps legibus solutus).
Parallel zur schleichenden Entmachtung
der Kaiser gewannen die Landesfürsten also auch nach innen in ihren
Ländern immer mehr an Macht, gleichzeitig versuchten sie die einzelnen
Territorien, die ihnen gehörten enger zusammenzuschließen
und zu Staaten zu formen.
Die Habsburger nutzten die Überwindung der Reformation, der ständischen
Revolten (Wiener Neustädter Blutgericht 1522, Schlacht
am Weißen Berg 1620) und der Bauernaufstände ab 1635 zu absolutistischen
Maßnahmen wie der Verstaatlichung der Armeen (Unterwerfung
unter ihre Kontrolle), der Aneignung des Rechtes zur Kriegserklärung
usw. Der Landesadel wurde zum Hofadel (höfischer Adel),
sein Landbesitz wurde aber nicht angetastet (Ausnahme: Böhmen und
Mähren 1620 ff). Das Barock mit seiner
überladenden Formenvielfalt war das weithin sichtbare Zeichen dieses
Absolutismus, die klaren Formen der ständischen Renaissance wurden
verdrängt. Die katholische Kirche förderte diese Machtkonzentration
bei den Herrschern und versicherte sich damit deren Hilfe bei der Unterstützung
der Gegenreformation. Sie blieb damit eine zwar loyale, aber trotzdem
sehr selbstständige zweite Kraft.
In den evangelischen Territorien verlief diese Entwicklung (ohne die
römische Kirche) oft noch radikaler, da die einzelnen evangelischen
Landeskirchen (gegenüber den Landesfürsten) natürlich
wesentlich schwächer waren, als die machtvolle römische Kirche
in den kath. Gebieten. In den meisten evangelischen Fürstentümern
verschwand mit der Reformation der Prälatenstand völlig, nur
in wenigen (z.B. Württemberg) übernahmen die evangelischen
Prälaten
diese Funktion.
Parallel dazu wurden die habsburgischen Länder, die bis dahin eigentlich
nur in
Personalunion (ein Herrscher) den Habsburgern gehört
hatten und die nach teilweise sehr unterschiedlichen Landesordnungen
verwaltet wurden, immer fester zu einem Staat zusammengefaßt.
Endgültig seit der Maria-Theresianischen Staatsreform
1749 wurde Österreich zu einem bürokratisch organisierten
böhmisch-österreichischen Kernstaat, um den die anderen habsburgischen
Gebiete gruppiert waren. Das Steuerbewilligungsrecht der
Landstände wurde beendet, es wurden staatliche Gubernien bzw. Statthaltereien
für Länder sowie Kreisämter für Landesviertel geschaffen.
Die Landstände wurden formal niemals abgeschafft, die Landtage
aber für etwa 150 Jahre nicht mehr einberufen. Erst mit dem Beginn
der Verfassungsepoche (ab 1861) wurden die Landtage wieder einberufen,
blieben aber gegenüber dem österreichischen Reichsrat relativ
machtlos.
In Preußen, Bayern, Sachsen usw. verlief diese Entwicklung in
Richtung Absolutismus sehr ähnlich, detto in den geistlichen Reichsfürstentümern.
Nicht erfaßt vom Absolutismus wurden die Reichsstädte, die
unverändert als (eingeschränkte) Republiken funktionierten.
In der Praxis beherrschten dort die reichen Bürgerfamilien das
politische Geschehen (Oligarchie). Allerdings wurden immer mehr freie
Reichsstädte von den großen weltlichen Reichsfürsten
unterworfen. Die (vom Kaiser bewilligte) gewaltsame Besetzung der (evangelischen)
Reichsstadt Donauwörth durch das kath. Herzogtum Bayern
1606 war einer der entscheidenden Schritte in die Katastrophe des Dreißigjährigen
Krieges (1618 1648).
Das ab 1526 habsburgische Böhmen ging hier einen Sonderweg. Nach
der militärischen Unterwerfung der Ständearmee (1620 am weißen
Berg) wurde Herrenstand und Ritterstand fast komplett ausgewechselt,
die alten Herren enteignet und ins Exil gedrängt (manche 1621 auch
hingerichtet) und verläßliche habsburgische Parteigänger
(Deutsche und Tschechen) dafür eingesetzt. Der siegreiche kaiserliche
Heerführer von 1620, Graf Buquoy, beispielsweise erhielt gleich
fünf Herrschaften in Südböhmen. Der böhmische Landtag
wurde
weiterhin regelmäßig einberufen, aber er agierte als schweigende
Marionette des Kaisers.
Charles Sealfield (Carl Postl) hat das in seinem kritischen Buch Austria
as it is 1828 sehr eindrucksvoll beschrieben.
In der Schweiz und in den Niederlanden verlief die Geschichte völlig
anders. Hier blieben die Landstände siegreich und übernahmen
die ganze Macht. Sie überwanden sowohl ihre Landesfürsten,
als auch die Kaiser und schieden 1648 aus dem Hl. Röm. Reich aus.
In der Bezeichnung Ständerat (2. Kammer des Schweizer Parlaments)
und im Namen Generalstaaten (Generalversammlung der Stände) für
die Niederlande im 17. Jahrhundert findet diese Entwicklung deutlichen
Ausdruck. In beiden Ländern bestanden die Stände nur aus den
freien Gemeinden bzw. Provinzen. Adel und Klerus waren als politische
Stände verschwunden.
Das so blutige 17. Jahrhundert war also gerade bei der Entwicklung von
Demokratie und Mitbestimmung eine sehr entscheidende Epoche. Begünstigt
durch die Katastrophe des Dreißigjährigen Krieges wurden
die alten Freiheitsrechte der Untertanen entscheidend eingeschränkt
und die politische Macht konzentrierte sich immer mehr in den Händen
der großen Reichsfürsten.
GEWINNER
und VERLIERER
Das 17. Jahrhundert ist ein gutes Beispiel dafür, daß die
Geschichte, die uns heute rückblickend oft als so statisch und
gleichförmig erscheint, in Wirklichkeit sehr bewegt und wechselvoll
war.
Im Jahr 1700 befanden sich Kaiser, Landesfürsten, Landesadel- und
Geistlichkeit, Bürger und auch viele Bauern gegenüber 1600
in stark veränderten Verhältnissen.
Die Landesfürsten waren die großen Gewinner, Kaiser, Landesadel
und Städte die Verlierer.
Die frühen Industriellen (Günstlinge der Landesfürsten)
begannen die zünftigen Handwerker und in Gilden organisierten Kaufleute
zu verdrängen, wobei diese Entwicklung im 18. und 19. Jht noch
wesentlich dramatischer werden sollte. Bei den Bauern kam es sehr auf
die Region an, in der sie lebten. In den von der neuen Leibeigenschaft
betroffenen Gebieten (siehe DIE BAUERN) zählten sie zu den Verlierern,
die übrigen konnten ihre Position weitgehend
behaupten. Für die untersten Schichten der Bevölkerung, die
Halter, Köhler, Pecher, Inleute, das Gesinde, die einfachen Soldaten
und die große Gruppe des Fahrenden Volks war dagegen kaum eine
Änderung eingetreten. Sie hatten ja kaum Rechte zu verlieren und
der tägliche Kampf ums Überleben bestimmte unverändert
ihren Alltag.
Weiters zeigt das 17. Jahrhundert sehr deutlich, daß Kriege letztlich
immer den Mächtigen und ihren Günstlingen nützen und
deren Macht vergrößern. Kriege sind Zeiten der Umverteilung
von unten nach oben. Und natürlich gilt dieses Prinzip völlig
unverändert bis heute!
Diese
kleine Zusammenstellung erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit,
noch auf Fehlerlosigkeit. Wer zu ihrer Verbesserung und Ergänzung
beitragen will, ist dazu herzlich eingeladen.
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