
Der Begriff des Quorums geistert durch viele Verfahrensschritte eines Volksentscheids bzw. Bürgerentscheids.
Als Quorum (Mehrz. Quoren) bezeichnet man eine Mindestanzahl an Stimmen oder Unterschriften.
Einmal wird damit eine Mindestanzahl von Unterschriften für ein Bürgerbegehren bezeichnet und einmal eine Mindestanzahl von Stimmen in einem Entscheidungsverfahren. Besondere Bedeutung kommt dabei den Zustimmungsquoren beim Beschluß von Gesetzen und Verfassungsänderungen zu. Für Verfassungsänderungen werden teilweise Zustimmungsquoren von 50% vorgeschrieben, d.h. nur wenn eine Mehrheit von 50% der Wahlberechtigten mit JA abstimmt wird die gewünschte Verfassungsänderungen auch gültig. Andere gängige Werte für Zustimmungsquoren in der BRD sind 20% bzw. 10%.
Welche Auswirkungen das Zustimmungsquoren auf das JA/NEIN-Verhältnis bei einer Abstimmung hat, kann folgende Tabelle entnommen werden:
Nur bei einer verhältnismäßig geringen prozentualen Stimmenmehrheit (ZQ=Zustimmungsquorum) von 10% (grüner Bereich) liegen die JA/NEIN-Verhältnisse noch so eben in einem praktisch möglichen Bereich.
Bereits ein 20%iges Zustimmungsquorum stellt in der Praxis eine zu hohe Hürde für einen erfolgreichen Volksentscheid dar (gelber Bereich).
50% Zustimmungsquorum liegen im roten Bereich. Hier besteht praktisch keine Möglichkeit der Volksbeteiligung bei Verfassungsänderungen und Gesetzgebung.
Zustimmungsquoren setzen zum einen Mindestbeteiligung in Höhe des prozentualen Zustimmungsquorums voraus und zum anderen muß auch eine Stimmenmehrheit in Höhe des prozentualen Zustimmungsquorums für den geplanten Gesetzentwurf oder die Verfassungsänderung vorliegen. Daher müssen auch 100% mit ja stimmen, wenn die Beteiligung nur genauso groß wie das verlangte Zustimmungsquorum ist.
[ Berechnung der JA[%]: = (0,5*Beteiligung + 0,5*ZQ)* 100 / Beteiligung ]
Zustimmungsquoren haben sich bei Volksentscheiden als nicht sinnvoll erwiesen. Daher sollten in Zukunft Volksabstimmungen ohne Zustimmungsquoren stattfinden.
Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen gibt es auch keine Zustimmungsquoren - sie sind immer gültig, wie gering die Wahlbeteiligung auch immer liegen mag.