Definition Postkrieg:
Unter Postkrieg versteht man die von zuständigen nationalen Behörden aus politischen Gründen getroffenen Massnahmen, die sich gegen die von einer anderen Postverwaltung herausgegebenen Postwertzeichen, Poststempel oder gegen anderes postalisches Material sowie von dieser Postverwaltung festgesetzte Portosätze richten.
Solche Massnahmen sind:
1. Zurückweisung der mit den beanstandeten Postwertzeichen oder Poststempeln versehenen Sendungen
2. Zurückweisung beanstandeten postalischen Materials
3. Vollständige oder teilweise Entfernung oder Unkenntlichmachung von 1. und 2.
4. Auferlegung von Nachporto trotz ordnungsgemässer Freimachung im Aufgabeort
5. Hinzufügung von Gegen- und Ergänzungsstempeln politischen Inhalts
Beanstandete Adressmerkmale *
Ein Postkrieg kann auch zu behördlich durchgeführten oder geduldeten Umgehungsmassnahmen führen
Quelle: Der Berliner Postkrieg 1948/49
* Nicht Teil der in der Quelle beschriebenen Definition. Aber da Adressangaben integraler Bestandteil einer zustellbaren Sendung sind, sind solche Belege Teil meiner Sammlung zum Thema


Ausführliche Informationen zum Thema "Postkrieg" sind im Katalog "Postkrieg" (6. Auflage) zu finden.

Wer Interesse hat Belege zum Thema Postkrieg ins Internet zu stellen, sei es weil sie ein Beitrag zum Thema sind oder weil man mehr zu den entsprechenden Belegen wissen möchte, dann schreiben Sie mir doch hier. Mit einem entsprechenden Bild des Beleges (als gif oder jpg) und einer Beschreibung werde ich beides auf diesen Seiten veröffentlichen.

Ich spiele mit dem Gedanken ein Diskussionsforum zum Thema Postkrieg einzurichten. Wer daran Interesse hat, der schreibe mir kurz.

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