| Definition Postkrieg: |
| Unter Postkrieg versteht man die von zuständigen nationalen Behörden aus politischen Gründen getroffenen Massnahmen, die sich gegen die von einer anderen Postverwaltung herausgegebenen Postwertzeichen, Poststempel oder gegen anderes postalisches Material sowie von dieser Postverwaltung festgesetzte Portosätze richten. |
| Solche Massnahmen sind: |
| 1. Zurückweisung der mit den beanstandeten Postwertzeichen oder Poststempeln versehenen Sendungen |
| 2. Zurückweisung beanstandeten postalischen Materials |
| 3. Vollständige oder teilweise Entfernung oder Unkenntlichmachung von 1. und 2. |
| 4. Auferlegung von Nachporto trotz ordnungsgemässer Freimachung im Aufgabeort |
| 5. Hinzufügung von Gegen- und Ergänzungsstempeln politischen Inhalts |
| Beanstandete Adressmerkmale * |
| Ein Postkrieg kann auch zu behördlich durchgeführten oder geduldeten Umgehungsmassnahmen führen |
| Quelle: Der Berliner Postkrieg 1948/49 |
| * Nicht Teil der in der Quelle beschriebenen Definition. Aber da Adressangaben integraler Bestandteil einer zustellbaren Sendung sind, sind solche Belege Teil meiner Sammlung zum Thema |