SBZ/DDR - Bizone/BRD - Saarland (1.10.1948 - 14.7.1955)

Ab dem 1.5.1948 wurden im Saarland Postgebühren für das übrige Deutschland festgelegt, die identisch mit Auslandsgebühren waren. So mussten für Sendungen aus dem Saarland nach der Bizone/Franz. Zone/BRD, Berlin und SBZ/DDR die im Saarland gültige Auslandsgebühr entrichtet werden. In der Bizone/Franz. Zone/BRD reagierte man ab 1.10.48, indem dort ebenfalls Auslandsgebühr für das Saarland fällig wurde. In der SBZ/DDR und Berlin waren weiterhin nur Inlandsgebühren für das Saarland zu entrichten.

Wichtig für die Beurteilung von Postkrieg ist der Status der beteiligten Ländern. Das Saarland war in diesem Zeitraum ein autonomes Gebiet mit eigener Verfassung, wirtschaftlich von Frankreich abhängig. Bis zur endgültigen Klärung, ob solche "Staaten" in einer endgültigen Postkriegsdefinition (nicht) aufgenommen werden, wird hier so verfahren, als seien Sie postkriegsrelevant.
Belege, die aufgrund der Auslandsgebührregelung in der BRD/Bizone/Franz. Zone von der eigenen Postverwaltung "behandelt" wurden, z.B. wenn nur mit Inlandsgebühr vom Absender freigemacht wurde, sind KEIN Postkrieg und werden im Kapitel "Kein Postkrieg - Saarland" behandelt.

Postkrieg im Zusammenhang mit dem Saarland und nach den Ausführungen hier liegt in 2 Fällen vor:

1. Sendungen, die aus der SBZ/DDR/Berlin kommend (und dort mit gültigem Inlandstarif freigemacht wurden) im Saarland mit Nachgebühr belegt wurden. In diesem Fall akzeptiert eine Postverwaltung (die des Saarlandes) nicht die gültigen Tarife einer anderen Postverwaltung (die der SBZ/DDR und Berlins). Diese Auslegung gilt hier solange, bis der Status des Saarlandes, wie oben angeführt, in der Postkriegsdefinition geklärt ist.

2. Sendungen, die in der BRD (in der Regel über die Frankfurter Auslandsstelle) aus der DDR mit dem fehlenden Betrag zwischen DDR-Inlandsgebühr und BRD-Auslandsgebühr nachfrankiert wurden, ehe sie ins Saarland weitergeleitet wurden. Hier liegt der Fall vor, dass eine Postverwaltung (BRD) in die Tarife einer anderen Postverwaltung (DDR) eingreift und diese nicht akzeptiert, auch wenn eine der Postverwaltungen nur zu einem Transitland gehört.



14.10.48  Brief von Ostberlin (W8) in das Saarland (Sulzbach). Portogerecht zum SBZ-Inlandsporto freigemacht. Es wurde eine Nachgebühr von 7 (Francs ?) im Saarland (?) erhoben, da offensichtlich der Inlsndstarif beanstandet wurde, da das Saarland sich gegenüber Deutschland als Ausland sah. Dies ist die Interpretation, auch ist unklar, wie die 7 Francs Nachgebühr zustandekommen. Sollte jemand näheres wissen, wäre ich für eine email dankbar.