Die ab dem 1.12.48 in Westdeutschland zu verwendenden Notopfermarken zugunsten Berlins auf Sendungen innerhalb Westdeutschlands (nicht West-Berlin)
wurden in der SBZ/DDR abgelehnt. Daher wurden Sendungen mit der Notopfermarke in der SBZ/DDR zurückgewiesen. Dies mit entsprechenden Stempeln
und Aufklebern (über 15 Ablehnungsstempel sind bekannt). Nachgebühr, Schwärzung und Abriss der Marke sind ebenfalls bekannt.
Auch die westdeutsche Post nahm entsprechende Behandlungen bei Sendungen in die SBZ/DDR, im Bewusstsein der dortigen Ablehnung, vor.
Insgesamt ist durch den langen Zeitraum der Marke auch genügend Post mit der Notopfermarke unbeanstandet in der SBZ/DDR zugestellt worden, sicher
bedingt auch durch das entsprechende Aufkommen, obwohl die Marke nach dorthin nicht vorgeschrieben war.
In der Französischen Zone waren die Notopfermarken bis zum 1.1.50 (ab diesem Zeitpunkt war die Marke durchgehend verbindlich) über unterschiedliche
Zeiträume in Baden, Württemberg und Rheinland-Pfalz verbindlich.
Zu bemerken ist noch, dass die Notopfermarke erst ab Ende Januar 1949 (26.1.) in der SBZ mittels einer Verfügung zur Ablehnung kam (Fälschungsgefahr !).
Die beiden Wohnungsbaumarken im württembergischen Teil der Französischen Zone waren ab 1.7.49 bis 31.12.49 vorgeschrieben
(die Marke mit Rotaufdruck war ab Beginn, die gelbe Wohnungsbaumarke ab 22.6.48 im Einsatz). Beanstandungen in der SBZ sind bisher nur von der
Rotaufdruck-Marke bekannt.
19.12.51 Brief von Bruchsal (BRD) nach Leipzig (DDR). Notopfermarke mit zweizeiligem Kastenstempel " Marke unzulässig zurück " abgelehnt (Burhop/Heijs 49.22-1.2.B)
12.12.48 Brief von Delmenhorst (BRD) nach Potsdam (SBZ). Der Brief ist aus der Frühphase der Notopferverwendung, als die Marke in der SBZ noch nicht beanstandet wurde (Burhop/Heijs 49.22-1.2.I)