24.6.1948

Der 24.6.48 stellt im Berliner Postkrieg ein wichtiges Datum in zweierlei Hinsicht dar. Es ist dies der Stichtag der Währungsreform in Ostberlin und der SBZ. Mit diesem Tag wurde in Ostberlin (wie in der übrigen SBZ) die alte Reichsmark durch die neue Ostmark im Verhältnis 1 Ostmark = 10 Reichsmark abgelöst. Politisch gesehen war dies eine (übereilte) Reaktion der sowjetischen Besatzungsmacht auf die Währungsreform der Bizone, die am 21.6.48 stattfand, auch dort im Verhältnis 1 Westmark = 10 Reichsmark. Die durchgeführte Währungsreform der SBZ/Ostberlins wurde von den dortigen Behörden unter Missachtung des Viermächtestatuses Berlins auch für Westberlin deklariert. Die prompte Ablehnung der alliierten Kommandanten Westberlins ob dieser Eigenmächtigkeit gründete in der separaten Währungsreform Westberlins am 25.6.48 (also einen Tag später), angelehnt an die Währungsreform der Bizone.

Ob dieser getrennten Währungsreformen in den beiden Berliner Teilen ergab sich für den 24.6.48 eine "Eintagsfliege" im Berliner Postkrieg, der mit diesem Datum seinen Anfang nahm. Während in Westberlin zur Frankatur an diesem Tag Briefmarken in alter Reichsmark verwendet werden konnten (auch als gültige Frankatur nach Ostberlin/SBZ), also ein Brief der 1. Gewichtsstufe mit Marken zu 24 Reichspfennig freigemacht werden konnte, galt in Ostberlin/SBZ bereits die Ostmark und eine Marke zu 24 Reichspfennig war nur noch 2,4 Ostpfennig wert. Aus diesem Grund wurden von Ostberlin/SBZ eintreffende Sendungen aus Westberlin mit Nachgebühr belegt. In der Regel wurden für einen Brief der 1. Gewichtsstufe 33 Ostpfennig Nachgebühr verlangt, was dem 1,5-fachen Porto minus der 2,4 Pfennig (aufgerundet auf 3 Pfennig) entspricht. Die Nachgebühr in der SBZ/Ostberlin ist als Postkrieg zu sehen (siehe auch Postkriegsdefinition), da eine gültige Frankatur (die von Westberlin) beanstandet wurde.
Diese Massnahme war mit dem 25.6.48 schon wieder erledigt, da ab diesem Tag auch in Westberlin die Reform von 1:10 erfolgte und daher auch dort die "alten" Marken nur 1/10 Ihres Wertes betrugen. Um also einen Brief der 1. Gewichtsstufe ordnungsgemäss mit alten Marken zu frankieren mussten für oben genanntes Beispiel Marken im Wert von 240 Reichspfennig verklebt werden. Die alten Markenbestände durften bis zum 31.7.48 aufgebraucht werden (siehe Zehnfachfrankatur). Ein Brief der in Westberlin nach Ostberlin/SBZ nur mit 24 Reichspfennig freigemacht worden wäre, wäre also ab dem 25.6.48 schon in Westberlin mit Nachgebühr belegt worden, ob der Unterfrankatur.





25.06.48    Brief aus der ersten Briefkastenleerung (9-10 Uhr) am 25.6.48 von Berlin-Schöneberg (Westberlin) nach Frankenberg (SBZ). Frankiert mit Marken zu insgesamt 24 Reichspfennig. Obwohl am 25.6.48 die Währungsreform in Westberlin stattfand durften in der ersten Briefkastenleerung noch die altern Marken verwendet werden. Da in der SBZ die Währungsreform schon am 24.6.48 stattfand, beanstandete die SBZ die noch mit alten Marken (zum alten Tarif) hereinkommenden Sendungen. Daher dieser Brief mit 33 Ostpfennig Nachgebühr belegt. Dies entspricht dem 1,5-fachem Strafporto 24+12 Pfennig minus 3 Pfennig (aufgerundet von 2,4 ), also 33 Pfennig. Handschriftlich vermerkt und Nachgebührstempel (Burhop/Heijs 48.1-3.2.FDC und Elsner 1a)


Interessant weiterhin 2 weitere Aspekte im Zusammenhang mit dem 24.6.48. Die ersten Briefkastenleerungen sowohl am 24. wie am 25.6.48. Am 24.6.48 war mit der ersten Briefkastenleerung (8 Uhr) eingehende Post aus Westberlin noch zum alten Tarif gültig, konnte also um beim Beispiel mit der 1. Gewichtsstufe zu bleiben mit Marken zu insgesamt 24 Reichspfennig frankiert sein, ohne dass eine Nachgebühr in Ostberlin/SBZ erhoben wurde. In der entsprechenden Konsequenz waren Briefe am 25.6.48 aus der ersten Briefkastenleerung noch der Nachgebühr unterworfen.

Erwähnt werden sollen auch die Zehnfachfrankaturen des 24.6.48. Denn aus Ostberliner/SBZ-Sicht waren die Sendungen portorichtig, die zehnfach frankiert waren (also 240 Pfennig der alten Marken statt 24 Pfennig für die 1. Gewichtsstufe). Ein Westberliner musste also für eine Sendung nach Ostberlin/SBZ an diesem Tag zehnmal soviel bezahlen, wenn er eine unbeanstandete Zustellung der Sendung erreichen wollte.

Es versteht sich von selbst, dass alle genannten Sendungen vom 24.6.48 sehr selten sind, einmal, weil die Besonderheiten ja nur am 24.6.48 (bzw. erste Briefkastenleerung am 25.6.48) möglich waren. Auch war die Berliner Währuingsreform ein unvorbereiteter Schnellschuss und daher war man sich der philatelistischen Besonderheit dieses Tages nicht bewusst. Bedarfspost ist daher die Regel, philatelistische Post sicher ein absoluter Ausnahmefall, aber selbst die aufgekommene Bedarfspost dürfte mehrheitlich verloren gegangen sein, da die Besonderheit des Tages in philatelistischer Hinsicht erst später richtig klar wurde.
Keine Frage also aus meiner Sicht, dass ich an diesen Belegen ein gesteigertes Käuferinteresse habe :) .