Ungarn - CSR (1933-39)

Im Rahmen der ungarischen Flugpostmarkenausgabe von 1933 wurden zwei der Marken (Michel 504, 505) mit der Darstellung eines italienischen Flugzeugs mit dem Namen "Gerechtigkeit für Ungarn" aufgelegt. Der Name des Flugzeugs wurde auch auf den Tragflächen der Flugzeugabbildung auf den Marken angebracht.
Historischer Hintergrund dieser Namensgebung war die durch den Versailler Vertrag festgesetzte Grenzziehung, die eine Million Ungarn in das Staatsgebiet der neugegründeten Tschechoslowakischen Republik (CSR) eingliederte.

Die CSR störte sich an diesen Marken und schickte entsprechend frankierte Sendungen zurück. Dies geschah entweder mit handschriftlichem Retour-Vermerk oder auch mit einem Aufkleber "Nepripustne / Non admis" .

Ungarn reagierte seinerseits auf diese Praxis und nahm tschechische Marken (Michel 281, 280) ins Visier mit der Begründung, dass diese eine Kreuzdarstellung enthielten, die historische ungarische Bezüge hätte und daher auf ausländischen Marken nicht zulässig sei. Die Rücksendung erfolgte mit handschriftlichen Vermerken.



22.9.34   Brief von Budapest (Ungarn) nach Sevlus (CSR). Frankiert mit ungarischer Flugpostmarke. Diese rot umrahmt und ebenfalls rote "Retour"-Markierung. Dazu ein Aufkleber "Nepripustne / Non admis", mit Tagesstempel Prag vom 24.9.34.