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Kinderlärm: Zukunftsmusik oder Streitobjekt?
Nachbarschaftsstreit in Deutschland - ein schier unerschöpfliches
Thema. Bizarr aber wird es, wenn sich der Zorn erwachsener Menschen gegen Kinder wendet. Mit solchen Fällen hatten deutsche Gerichte schon öfter zu tun. 2001 und
2002 ging es in zwei Prozessen an einem Hamburger Gericht sogar um ein Kleinkind - noch dazu um ein behindertes.
Die Richter sprachen in beiden Fällen eine klare
Sprache: Kinderlärm ist hinzunehmen. Das gilt ganz besonders, wenn Verhaltensauffälligkeiten im Spiel sind und den Eltern keine Nachlässigkeit vorgeworfen werden kann.
Für die Eltern gingen damit zwei Jahre zuende, in dem sie nicht
nur wegen der Behinderung ihrer Tochter von Sorgen und Nöten geplagt wurden, sondern zusätzlich auch wegen der Anfeindungen ihrer Nachbarn. Sie waren sich nicht absolut sicher, wie die Prozesse ausgehen würden.
Nun wünschen sie anderen mit ähnlichem Schicksal die
Kraft, vor solchen Angriffen nicht zurückzuweichen. Immer mehr Richter, Vermieter, Nachbarn, Kollegen und andere Menschen stehen auf ihrer Seite - auch das haben die Eltern erfahren.
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