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Kinder besitzen keinen Freibrief. Das dürfte den meisten Eltern bewusst sein - auch solchen, die besonders lebhaften Nachwuchs haben. Die einschlägigen Gesetze und viele Urteile lassen nichts anderes erkennen: Eltern obliegt, ihre Kinder zu orientieren, sie zu erziehen und ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen.

Auf der anderen Seite müssen an das kindliche Verhalten ganz andere Maßstäbe gelegt werden, als an das von Erwachsenen. Kinder erlernen erst mühsam und langwierig ein angemessenes Sozialverhalten. Sie probieren aus. Sie machen Fehler. Sie ziehen spielerisch Schlussfolgerungen. Sie tun ihren Willen nachdrücklich kund. Sie wehren sich.

In jeder Phase ihrer Entwicklung verfügen Kinder über ihr ureigenes Repertoire an Ausdrucksmöglichkeiten. Im Laufe der Jahre verfeinert und erweitert es sich. Sie benötigen den Spielraum, sich zunächst einmal so auszudrücken, wie sie jeweils können. Sie deshalb ständig zu maßregeln oder gar zu bestrafen, schadet ihnen.

Kinder haben ein Recht auf ihren Lernprozess, aber leider keine starke Lobby. Hausordnungen für Mietwohnungen regeln in erster Linie das Zusammenleben erwachsener Menschen. Kinder und ihre Besonderheiten kommen - wenn überhaupt - nur am Rande vor.

Die Betreiber eines der umfangreichsten Informationssysteme für Kinder und Eltern (Kinderinfo) haben für die Belange von Kindern eine Reihe von Bestimmungen entwickelt, die sich in Hausordnungen gut ausnehmen würden. Wenn Sie den Text der “kinderfreundlichen Hausordnung” auf dieser Homepage nachlesen wollen, klicken Sie bitte hier oder auf die Schaltfläche am Ende des Textes. Wenn Sie sich das Original ansehen möchten, bitte hier.



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