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Ist ein Urteil verbindlich?
Das sollte man annehmen: Die Nachbarn von Familie S. hatten auf Unterlassung geklagt und sich amtlich belehren lassen müssen, dass ihre Ansprüche
ungerechtfertigt sind. In der Urteilsbegründung wurde ausführlich erläutert, dass sie Lebensäußerungen von Kindern akzeptieren müssen. Die Nachbarn haben keine Berufung eingelegt.
Aber wenige Wochen nachdem das Urteil rechtskräftig und somit verbindlich geworden war, hatte sich im Bewusstsein der Nachbarn offenbar
immer noch nicht verankert, dass sie ihre Einstellung überdenken müssen: Wieder wurde ein kurzzeitiges Trampeln von Laura mit Gegenlärm beantwortet.
Anfänglich zögerten die Eltern: Den Vorfall notieren? Mehrere solcher Ereignisse sammeln und sich anschließend schriftlich bei der GWG beschweren? Nein! Auf diese Art von Kleinkrieg und eine entsprechend anhaltende Anspannung wollten sie sich nicht mehr einlassen. Diesmal wurden die Nachbarn sofort schriftlich aufgefordert, ihr Tun zu unterlassen und gleich darauf hingewiesen, dass es verboten ist. Den Wortlaut des Schreibens finden Sie, wenn Sie auf die nachstehende Schaltfläche klicken.
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