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Deutsche Gerichte hatten schon öfter mit Fällen zu tun, in denen Erwachsene gegenüber Kindern vermeintliche Rechte durchzusetzen
versuchten. Ob Kiel, Hamburg, Frankfurt, Berlin oder München, ob Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte oder Oberverwaltungsgerichte: Kaum ein Landstrich der Bundesrepublik ohne Menschen, die auf Kinderlärm
empfindlich reagieren, kaum eine Instanz, die bei juristischer Zuspitzung ausgespart wird. Die Zahl der diesbezüglichen Urteile lässt sich kaum noch zählen - geschweige denn zusammenfassen.
Die Urteile sind nicht einheitlich. Dennoch fielen sie überwiegend zugunsten von Kindern aus. Offenbar haben nicht nur familienpolitische Strategen
erkannt, dass in Deutschland etwas für Kinder und damit für die Zukunft getan werden muss. Der Gesellschaft insgesamt scheint dies immer bewusster zu werden - auch immer mehr Richtern. Es sieht so aus, als ob gerade
sie die unbelehrbaren ZeitgenossInnen in ihre Schranken weisen müssen - eine Arbeit, die wohl so bald nicht beendet sein wird.
Wer sich mit der rechtlichen Situation vertraut machen will, findet im Internet sehr viel Material. Einige Stellen haben es konzentriert
zusammengestellt. Hier sind zahlreiche Urteile zusammengefasst und kommentiert, in denen es um verschiedenste Varianten von Kinderlärm geht. Die entsprechenden Akten- bzw. Geschäftszeichen werden meistens angegeben.
Drei Anbieter seien hier stellvertretend genannt:
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