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1. PFM
Probefeuerwehrmann
eingeteiltes Feuerwehrmitglied |
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2. FM
Feuerwehrmann
eingeteiltes Feuerwehrmitglied
> 1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst (bzw. 1/2 J. davor bei Jugendfeuerwehr)
Grundlehrgang |
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3. OFM
Oberfeuerwehrmann
eingeteiltes Feuerwehrmitglied
> 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Grundlehrgang |
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4. HFM
Hauptfeuerwehrmann
eingeteiltes Feuerwehrmitglied
> 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Grundlehrgang |
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5. LM dV
Löschmeister der Verwaltung
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes oder
Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungslehrgang |
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6. LM
Löschmeister 6a:
eingeteiltes Feuerwehrmitglied
> 18 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Grundlehrgang
6b:
Zugtruppkommandant oder
Gruppenkommandant oder
Gehilfe des Fahrmeisters, Zeugmeisters
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Gruppenkommandantenlehrgang
6c:
Ausbilder
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Gruppenkommandantenlehrgang Feuerwehrausbildungslehrgang
6d:
Fahrmeister oder
Zeugmeister
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Gruppenkommandantenlehrgang
Fahrmeisterlehrgang oder Zeugmeisterlehrgang
6e:
Feuerwehrjugendführer
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Gruppenkommandantenlehrgang Feuerwehrjugendführerlehrgang
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7. OLM dV
Oberlöschmeister der Verwaltung
wie 5, zusätzlich:
> 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister
der Verwaltung oder ein höherer Dienstgrad zusteht.
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8. OLM
Oberlöschmeister
wie 6b bis 6e zusätzlich:
> 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister
oder ein höherer Dienstgrad zusteht. |
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9. HLM dV
Hauptlöschmeister der Verwaltung
wie 5, zusätzlich:
> 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister
der Verwaltung oder ein höherer Dienstgrad zusteht.
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10. HLM
Hauptlöschmeister
wie 6b bis 6e zusätzlich:
> 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister
oder ein höherer Dienstgrad zusteht. |
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11. BM
Brandmeister 11a:
Zugskommandant oder
Feuerwachekommandant
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Zugskommandantenlehrgang
11b:
Ausbilder in der Feuerwehr
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Zugskommandantenlehrgang Feuerwehrausbildungslehrgang
11c:
Fahrmeister oder
Zeugmeister
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Zugskommandantenlehrgang Fahrmeisterlehrgang oder Zeugmeisterlehrgang
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12. OBM
Oberbrandmeister
wie 11a bis 11c, zusätzlich:
> 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister
oder ein höherer Dienstgrad zusteht. |
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13. HBM
Hauptbrandmeister
wie 11a bis 11c, zusätzlich:
> 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister
oder ein höherer Dienstgrad zusteht. |
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14. VM
Verwaltungsmeister
Leiter des Verwaltungsdienstes einer FF, deren Kommandanten
der Dienstgrad Brandinspektor zusteht
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer FF, deren
Leiter des Verwaltungsdienstes der Dienstgrad Verwalter zusteht
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungslehrgang |
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15. HBM
Hauptbrandmeister
Feuerwehrkommandantenstellvertreter
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandantenlehrgang |
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16. V
Verwalter
Leiter des Verwaltungsdienstes einer FF, deren Kommandanten der
Dienstgrad Oberbrandinspektor zusteht
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr,
deren Leiter des Verwaltungsdienstes der Dienstgrad Oberverwalter
zusteht
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungslehrgang |
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17. BI
Brandinspektor
Feuerwehrkommandant
Feuerwehrkommandantenstellvertreter einer FF, deren Kommandanten
der Dienstgrad Oberbrandinspektor zusteht
Feuerwachekommandant eines abgesetzten Zuges
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandantenlehrgang |
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18. OV
Oberverwalter
Leiter des Verwaltungsdienstes einer FF, deren Kommandant der
Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr,
deren Leiter des Verwaltungsdienstes der Dienstgrad Hauptverwalter
zusteht
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungslehrgang |
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19. OBI
Oberbrandinspektor
Feuerwehrkommandant
Feuerwehrkommandantenstellvertreter einer FF, deren Kommandanten
der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandantenlehrgang |
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20. HV
Hauptverwalter 20a:
Leiter des Verwaltungsdienstes einer FF, deren Kommandanten
der Dienstgrad Abchnittsbrandinspektor zusteht
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungslehrgang
20b:
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungslehrgang
Feuerwehrkommandantenlehrgang |
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21. HBI
Hauptbrandinspektor Feuerwehrkommandant
Feuerwehrkommandantenstellvertreter einer FF, deren Kommandanten
der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht
Unterabschnittsfeuerwehrkommandant
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandantenlehrgang |
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22. VI
Verwaltungsinspektor Leiter
des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungslehrgang
Höherer Feuerwehrlehrgang |
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23. ABI
Abschnittsbrandinspektor 23a:
Feuerwehrkommandant
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Feuerwehrkommandantenlehrgang
23c:
Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter
Höherer Feuerwehrlehrgang
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24. BR
Brandrat Abschnittsfeuerwehrkommandant
Bezirksfeuerwehrkommandantenstellvertreter
Höherer Feuerwehrlehrgang
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25. OBR
Oberbrandrat Bezirksfeuerwehrkommandant
oder
Vorsitzender eines Ausschusses gemäß §50 Abs. 1 Z. 1 lit. b
NÖ FG
Höherer Feuerwehrlehrgang
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28. FKUR
Feuerwehrkurat Geistlicher
im Feuerwehrdienst
Katholischer oder evangelischer Geistlicher
Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten |
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29. FARZT
Feuerwehrarzt Arzt im Feuerwehrdienst
Doktor der gesamten Heilkunde, ius
practicandi oder das Recht zur selbständigen Berufsausübung
Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten |
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30. FT-A
Feuerwehrtechniker Sachverständiger
in einer oder mehreren technischen Sparten des Feuerwehrwesens.
Abgeschlossene Höhere Technische Lehranstalt
und Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur"
oder abgeschlossenes Hochschulstudium in einer technischen Richtung
Zugskommandantenlehrgang
Schadstofflehrgang 1 oder Brandschutztechnik-Lehrgang 1 oder
Ausbildung zum autorisierten Sachverständigen des Landesfeuerwehrverbandes
Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten |
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