Freiwillige Feuerwehr Weißenkirchen i.d.Wachau 

122
ALARMIERUNG
zurück zur Startseite

0664 5427610
Kommandant Mang

0650 2217400
Kdt.Stv. Kamleithner
0699 18942766
Verw. Weixelbaum

Feuerwehr 122
Gendarmerie 133
Rettung 144
Gasgebrechen 128
Ärztenotruf 141
Bergrettung 140

Feuerwehrhaus
02715 2521
Gendarmerie
059 133 3452
Gemeindeamt
2232
Dr. G. Stadlbauer
2200 (2248 privat)
Rotes Kreuz
02732 82244
Rettung Spitz
02713 2344
Vergiftungszentrale
01 406 43 43

Email an Feuerwehr Weißenkirchen

Personal
+ Mannschaft
+ Kommando
+ Chargen/Warte
+ Jugend
+ Rangabzeichen

Einsätze

Wissenswertes
+ Alarm
+ Verhalten im Brandfall
+ Fahrzeuge
+ Werkzeuge

Hochwasserschutz
+Schutzmaßnahmen
+ Wasserstände (aktuell)
+ HW 2002

Links
Downloads
Gästebuch


Retten - Löschen - Bergen - Schützen     -    rund um die Uhr  - 365 Tage pro Jahr 


Rangabzeichen - wer ist was ?
 

1. PFM
Probefeuerwehrmann
eingeteiltes Feuerwehrmitglied

2.  FM
Feuerwehrmann

eingeteiltes Feuerwehrmitglied
> 1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst (bzw. 1/2 J. davor bei Jugendfeuerwehr)
Grundlehrgang

3. OFM
Oberfeuerwehrmann
eingeteiltes Feuerwehrmitglied
> 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Grundlehrgang

4. HFM
Hauptfeuerwehrmann
eingeteiltes Feuerwehrmitglied
> 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Grundlehrgang

5. LM dV
Löschmeister der Verwaltung
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes oder
Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungslehrgang

6. LM
Löschmeister

6a:
eingeteiltes Feuerwehrmitglied
> 18 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Grundlehrgang

6b:
Zugtruppkommandant oder
Gruppenkommandant oder
Gehilfe des Fahrmeisters, Zeugmeisters
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Gruppenkommandantenlehrgang

6c:
Ausbilder
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Gruppenkommandantenlehrgang Feuerwehrausbildungslehrgang

6d:
Fahrmeister oder
Zeugmeister
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Gruppenkommandantenlehrgang
Fahrmeisterlehrgang oder Zeugmeisterlehr
gang

6e:
Feuerwehrjugendführer
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Gruppenkommandantenlehrgang Feuerwehrjugendführerlehrgang


7. OLM dV
Oberlöschmeister der Verwaltung
wie 5, zusätzlich:
> 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister der Verwaltung oder ein höherer Dienstgrad zusteht.

8. OLM
Oberlöschmeister

wie 6b bis 6e zusätzlich:
> 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht.

9. HLM dV
Hauptlöschmeister der Verwaltung

wie 5, zusätzlich:
> 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister der Verwaltung oder ein höherer Dienstgrad zusteht.

10. HLM
Hauptlöschmeister
wie 6b bis 6e zusätzlich:
> 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht.

11. BM
Brandmeister

11a:
Zugskommandant oder
Feuerwachekommandant
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Zugskommandantenlehrgang

11b:
Ausbilder in der Feuerwehr
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Zugskommandantenlehrgang Feuerwehrausbildungslehrgang

11c:
Fahrmeister oder
Zeugmeister
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Zugskommandantenlehrgang Fahrmeisterlehrgang oder Zeugmeisterlehrgang


12. OBM
Oberbrandmeister

wie 11a bis 11c, zusätzlich:
> 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht.

13. HBM
Hauptbrandmeister

wie 11a bis 11c, zusätzlich:
> 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Brandmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht.

14. VM
Verwaltungsmeister
Leiter des Verwaltungsdienstes einer FF, deren Kommandanten der Dienstgrad Brandinspektor zusteht
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer FF, deren Leiter des Verwaltungsdienstes der Dienstgrad Verwalter zusteht
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungslehrgang

15. HBM
Hauptbrandmeister

Feuerwehrkommandantenstellvertreter
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Feuerwehrkommandantenlehrgang

16. V
Verwalter

Leiter des Verwaltungsdienstes einer FF, deren Kommandanten der Dienstgrad Oberbrandinspektor zusteht
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Leiter des Verwaltungsdienstes der Dienstgrad Oberverwalter zusteht
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
Gehilfe des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungslehrgang

17. BI
Brandinspektor

Feuerwehrkommandant
Feuerwehrkommandantenstellvertreter einer FF, deren Kommandanten der Dienstgrad Oberbrandinspektor zusteht
Feuerwachekommandant eines abgesetzten Zuges
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Feuerwehrkommandantenlehrgang

18. OV
Oberverwalter

Leiter des Verwaltungsdienstes einer FF, deren Kommandant der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Leiter des Verwaltungsdienstes der Dienstgrad Hauptverwalter zusteht
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungslehrgang

19. OBI
Oberbrandinspektor

Feuerwehrkommandant
Feuerwehrkommandantenstellvertreter einer FF, deren Kommandanten der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Feuerwehrkommandantenlehrgang

20. HV
Hauptverwalter

20a:
Leiter des Verwaltungsdienstes einer FF, deren Kommandanten der Dienstgrad Abchnittsbrandinspektor zusteht
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungslehrgang

20b:
Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungslehrgang
Feuerwehrkommandantenlehrgang


21. HBI
Hauptbrandinspektor

Feuerwehrkommandant
Feuerwehrkommandantenstellvertreter einer FF, deren Kommandanten der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht
Unterabschnittsfeuerwehrkommandant
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Feuerwehrkommandantenlehrgang


22. VI
Verwaltungsinspektor

Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst
Verwaltungslehrgang
Höherer Feuerwehrlehrgang


23. ABI
Abschnittsbrandinspektor

23a:
Feuerwehrkommandant
> 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst Feuerwehrkommandantenlehrgang

23c:
Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter
Höherer Feuerwehrlehrgang


24. BR
Brandrat

Abschnittsfeuerwehrkommandant
Bezirksfeuerwehrkommandantenstellvertreter
Höherer Feuerwehrlehrgang


25. OBR
Oberbrandrat

Bezirksfeuerwehrkommandant oder
Vorsitzender eines Ausschusses gemäß §50 Abs. 1 Z. 1 lit. b NÖ FG
Höherer Feuerwehrlehrgang


28. FKUR
Feuerwehrkurat

Geistlicher im Feuerwehrdienst
Katholischer oder evangelischer Geistlicher
Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten


29. FARZT
Feuerwehrarzt

Arzt im Feuerwehrdienst
Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi oder das Recht zur selbständigen Berufsausübung
Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten


30. FT-A
Feuerwehrtechniker

Sachverständiger in einer oder mehreren technischen Sparten des Feuerwehrwesens.
Abgeschlossene Höhere Technische Lehranstalt und Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" oder abgeschlossenes Hochschulstudium in einer technischen Richtung Zugskommandantenlehrgang
Schadstofflehrgang 1 oder Brandschutztechnik-Lehrgang 1 oder  Ausbildung zum autorisierten Sachverständigen des Landesfeuerwehrverbandes

Ernennung durch den Landesfeuerwehrkommandanten

   
 ©copyraith2006   Graphiken © FF Mautern