Justizskandal

Staat und Justiz fördern Unzucht und Pornografie!

Unglaublicher Justizskandal im Taunus! Eine Strafanzeige, die ich erstattete, ist nicht einmal zur Bearbeitung angenommen worden. Sicher bleibt Ihnen vor Empörung die Spucke weg. Aber warten Sie’s ab - es kommt noch dicker: Der berüchtigte und einschlägig vorbestrafte Staatsanwalt H. H. Frödelmann-Brutz schrieb mir einen rotzfrechen Brief. Lesen Sie nachfolgend das (zweifellos strafrechtlich relevante) Schreiben!

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Taunus-Staatsanwaltschaft

Chef-Ankläger Hasso-Hieronymus Frödelmann-Brutz

 

Herrn
Franz Frommheld
Sackgasse 14
Taunus
 

Ihr Sammelstrafantrag gegen Herrn Mark Twain, Herrn Erich Kästner und Frau Astrid Lindgren wegen des Verdachts der Verbreitung pornografischer Schriften

Sehr geehrter Herr Frommheld!

Ihre o.g. Strafanzeige weise ich hiermit in aller Entschiedenheit zurück. Die von Ihnen beschuldigten Schriftsteller Mark Twain, Erich Kästner und Astrid Lindgren sind anerkannte Autoren der Weltliteratur, diese Personen der Verbreitung pornografischer Schriften zu bezichtigen ist völlig abwegig.
Abgesehen davon, dass der Versuch einer Strafverfolgung allein daran scheitern würde, dass die Beschuldigten allesamt verstorben sind, ist auch der von Ihnen benannte Straftatbestand („Verbreitung pornografischer Schriften“) im deutschen Strafgesetzbuch nicht existent.
Nach Ihrem eigenen Bekunden haben Sie Werke der genannten Autoren in einem öffentlichen Gewässer „entsorgt“, was allerdings den Straftatbestand der Umweltverschmutzung erfüllt. Ich habe daher ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet.
Nach Prüfung von insgesamt 234 Strafanzeigen, die in den letzten drei Monaten von Ihnen, Herr Frommheld, erstattet wurden, und in denen es zumeist um die angebliche Verbreitung pornografischer Schriften und Lichtbilder geht, möchte ich Ihnen nahe legen, psychiatrische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit Ihrer Dienstherrin, der übergeordneten Bibliothekenverwaltung, wurde wegen der genannten Vorgänge höchstvorsorglich ein Schriftwechsel aufgenommen.

Hochachtungsvoll

Chef-Ankläger Hasso-Hieronymus Frödelmann-Brutz

Die Frechheiten des kriminellen Staatsanwaltes gingen weiter

Anschließend erhielt ich ein weiteres Schreiben vom Taunus-Chefankläger Hieronymus Frödelmann-Brutz, das an Dreistigkeit nicht zu überbieten ist. Mein Gnadengesuch für den beliebtesten Schlachtermeister Deutschlands wurde abgelehnt! Mein alter Freund Bromme wurde sogar zu einer Geldstrafe von 24,56 Euro verurteilt! Auch das führte sicherlich zu seinem viel zu frühem Tod.

Taunus-Staatsanwaltschaft

Chef-Ankläger Hasso-Hieronymus Frödelmann-Brutz

 

Franz Frommheld
Sackgasse 14
Taunus

Ihr „Gnadengesuch für Herrn Karl-August Bromme

Sehr geehrter Herr Frommheld!

Ihr o.g. Schreiben habe ich erhalten. Zunächst einmal muss ich richtig stellen, dass von meiner Seite aus keine „Treibjagd” gegen Herrn Bromme stattfindet, wie Sie mir unterstellen. Vielmehr ermittle ich gegen Herrn Bromme wegen des Verdachts der Beleidigung, der Körperverletzung, der Erregung öffentlichen Ärgernisses, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, sowie des Verstoßes gegen das Bestattungsgesetz.
Herr Bromme hat u.a. mehreren Personen die Handtelefone entrissen, um die Geräte anschließend mit Brachialgewalt zu Boden zu werfen, wobei sie entzwei gingen. Das ist ebenso wenig hinnehmbar wie die Tatsache, dass er immer wieder betrunkenen Mitbürgern ins Gesäß tritt, um sie anschließend als „Popanze” zu verhöhnen.
Sie, Herr Frommheld, meinen, dass die von Herrn Bromme Geschädigten allesamt „Onanisten, Masturbanten und sogar Selbstbefriediger seien, und somit keinen Anspruch auf die in der Verfassung verankerten Grundrechte hätten. Diese Argumentation ist unhaltbar und - offen gesagt - einfach lächerlich.
Ich weiß nicht, ob Sie Herrn Bromme einen Gefallen tun, indem Sie ihn immer wieder als „Taunus-Held” und „Mann des Anstands und der Moral” bezeichnen.

Hochachtungsvoll

Chef-Ankläger Hasso-Hieronymus Frödelmann-Brutz

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