|
Taunus-Staatsanwaltschaft
Chef-Ankläger Hasso-Hieronymus Frödelmann-Brutz
Franz Frommheld Sackgasse 14 Taunus
Ihr „Gnadengesuch für Herrn Karl-August Bromme
Sehr geehrter Herr Frommheld!
Ihr o.g. Schreiben habe ich erhalten. Zunächst einmal muss ich richtig stellen, dass von meiner Seite aus keine „Treibjagd” gegen Herrn Bromme stattfindet, wie Sie mir unterstellen. Vielmehr ermittle ich gegen Herrn Bromme wegen des Verdachts der Beleidigung, der Körperverletzung, der Erregung öffentlichen Ärgernisses, der Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs, sowie des Verstoßes gegen das Bestattungsgesetz. Herr Bromme hat u.a. mehreren Personen die Handtelefone entrissen, um die Geräte anschließend mit Brachialgewalt zu Boden zu werfen, wobei sie entzwei gingen. Das ist ebenso wenig hinnehmbar wie die Tatsache, dass er immer wieder betrunkenen Mitbürgern ins Gesäß tritt, um sie anschließend als „Popanze” zu verhöhnen. Sie, Herr Frommheld, meinen, dass die von Herrn Bromme Geschädigten allesamt „Onanisten, Masturbanten und sogar Selbstbefriediger seien, und somit keinen Anspruch auf die in der Verfassung verankerten Grundrechte hätten. Diese Argumentation ist unhaltbar und - offen gesagt - einfach lächerlich. Ich weiß nicht, ob Sie Herrn Bromme einen Gefallen tun, indem Sie ihn immer wieder als „Taunus-Held” und „Mann des Anstands und der Moral” bezeichnen.
Hochachtungsvoll
Chef-Ankläger Hasso-Hieronymus Frödelmann-Brutz
|