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Das Lied der Deutschen
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält;
Von der Maas bis an die Memel,
Von der Etsch bis an den Belt:
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten, schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand:
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!
Abriss der Geschichte:
Zu den äußeren Zeichen der Verbundenheit des Bürgers mit seinem Staat gehören Symbole wie Flaggen, Embleme und — nicht zuletzt — eine Hymne, die bei feierlichen Anlässen gemeinsam gesungen wird. Wie die Flagge der Bundesrepublik Deutschland geht auch die Nationalhymne auf die Zeit vor der Revolution von 1848 zurück: Der Text des „Liedes der Deutschen“ wurde im Jahre 1841 auf der Insel Helgoland von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben zu einer Melodie von Joseph Haydn verfaßt. Er bringt angesichts der damaligen politischen Zersplitterung in Deutschland die Sehnsucht der deutschen Bevölkerung nach einem geeinten deutschen Vaterland zum Ausdruck.
Nachdem die Siegermächte des Ersten Weltkrieges im Jahre 1918 das „Lied der Deutschen“ (auch das „Deutschlandlied“ genannt) verboten hatten, erhob es der erste Reichspräsident der Weimarer Republik, Friedrich Ebert, am 11. August 1922 durch einen Erlaß zur offiziellen deutschen Nationalhymne.
Die erste Strophe des Deutschlandliedes wurde, vor allem auch im Ausland, vielfach verkannt und mißdeutet. Der als Aufruf gemeinte Einleitungssatz dieser Strophe „Deutschland, Deutschland über alles“ konnte jedoch in der Zeit der politischen Uneinigkeit, in der Hoffmann von Fallersleben lebte, nur als ein Bekenntnis verstanden werden, für das noch nicht geschaffene einige Deutsche Reich die besten Kräfte und Gefühle einzusetzen. Während des Dritten Reiches unter Hitler wurde das Deutschlandlied als Hymne beibehalten, aber gleichsam nur als „Vorstrophe“ vor dem nationalsozialistischen Kampflied „Die Fahne hoch“ (Horst-Wessel-Lied). Fast immer wurde nur die erste Strophe des Deutschlandliedes gesungen, die zweite und dritte Strophe blieben nahezu unbeachtet. Damit wurde die Nationalhymne Ausdruck nationalistischer Anmaßung.
Daher blieb die Nationalhymne nach 1949 lange Zeit umstritten. Erst im Jahre 1952 wurde in einem Briefwechsel zwischen dem ersten Bundespräsidenten, Theodor Heuss, und Bundeskanzler Konrad Adenauer das Hoffmann-Haydn'sche Lied wieder als Nationalhymne anerkannt. Ausdrücklich bilden alle drei Strophen die Hymne; bei staatlichen Veranstaltungen soll jedoch nur die dritte Strophe gesungen werden. Gerade ihr Text — „Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland“ —kann die heutige Lage des wiedervereinigten Deutschland eindrucksvoll bewußt machen.
(Textquelle: http://www.upen.de/deutschenationalhymne.asp)