Von der nationalen Logik zu den
"ethnischen Säuberungen"
Der Zerfall oder die Zerschlagung Jugoslawiens machte einmal mehr
deutlich welch mörderische Konsequenzen nationalistische und völkische Logiken
auch heute noch haben können.
Jugoslawien bildete dabei nach dem zweiten Weltkrieg in seinem
Nationenkonzept einen Sonderfall, der neben der Föderation mehrerer Republiken
- also "Staatsbürgernationen" - auch den Charakter eines
Zusammenschlußes mehrerer "Volksnationen" annahm. Der Staat wurde
nicht nur von den territorialen Republiken getragen, sondern von "five
constitutive Nations that origionally joned together in the common state"
(PESIC, 1996)
Jugoslawien unter Tito
KroatInnen, MazedonierInnen, MontenegrinerInnen, SerbInnen und SlowenInnen -
sowie ab 1971 "ethnische MuslimInnen" - bildeten die Staatsnationen,
alle anderen Bevölkerungsgruppen wurden lediglich als "national
Miniorities" angesehen. Dabei wurden z.B. KroatInnen aus Bosnien als
KroatInnen betrachtet oder SerbInnen aus Kroatien als SerbInnen. Die
"Nationalität" von Personen wurde damit nach einem völkischen
Nationenkonzept bestimmt und nicht nach dem Konzept einer territorialen
Staatsbürgernation.
Bereits im gemeinsamen Jugoslawien wurde das Serbokroatische in zwei klar
definierten Formen geschrieben: einem Kroatischen und Serbischen Idiom.
In der slowenischen und kroatischen Teilrepublik herrschten bereits unter
Tito eher föderalistische bis sezessionistische Tendenzen vor, während die
serbische Teilrepublik eher auf einen Zentralstaat setzte, den sie unter
serbischen Einfluß bringen wollte.
Insbesondere für die Konstitution der kroatischen, bosnisch-muslimischen und
serbischen "Nation" spielten dabei die unterschiedlichen Religionen
eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Nationalismus und Zerfall
Nach dem Tode Titos und dem Niedergang einer verbindenden sozialistischen
Ideologie verstärkten sich die zentrifugalen und nationalistischen Tendenzen.
Eine wichtige Rolle spielten dabei ökonomische Unterschiede zwischen den
reichen, industrialisierten Republiken Slowenien und Kroatien auf der einen
Seite und den ärmeren, agrarischeren Republiken Serbien, Montenegro und
Mazedonien. Die reichen Republiken des Nordens waren bereits in den
Achzigerjahren nicht mehr willens den ärmeren Süden mitzufinanzieren
Soziale Probleme die aus der Schuldenkrise Jugoslawiens und den IWF-Auflagen
resultierten führten zu Massenprotesten. "In dieser dramatischen Situation
öffneten die Führungsschichten der Teilrepubliken nacheinander die
ethnisch-sezessionistischen Ventile." (ROTH, 1999, 21) Mit dieser Taktik
hofften die politischen Eliten - wie sich später herausstellen sollte durchaus
zu Recht - den sich angestauten sozialen Protest über eben diese
nationalistischen Ventile loszuwerden.
Jene beiden Staaten Westeuropas, die ebenfalls einen völkischen
Nationenbegriff zur Grundlage hatten (Deutschland und Österreich), eine
traditionelle Nähe zu den "katholischen" Republiken Slowenien und
Kroatien hatten und in eben diesen beiden Republiken große wirtschaftliche
Interessen verfolgten, unterstützten zuden sogleich diese sezessionistischen
Bewegungen in den beiden nördlichen Teilrepubliken.
Die Eliten der einzelnen Republiken, insbesondere Serbiens und Kroatiens
zimmerten an nationalen Geschichtsmythen, die sich auf der einen Seite auf das
mittelalterliche Serbien ("Schlacht am Amselfeld") und auf der
anderen Seite auf die "klerikalfaschistischen und antisemitischen
Traditionsbestände des von den Nazis gegründeten und ausgehaltenen kroatischen
Ustascha-Staates" (ROTH, 1999: 22) bezogen.
Eine Folge davon bildete die Abschaffung der Autonomie für den Kosovo und
die Vojvodina, die wiederum den albanischen Nationalismus im Kosovo anheizten,
der sich ebenso verstärkt auf die nationalen Mythen des "Illyrertums"
bezog.
"ethnische Säuberungen" entsprechen völkischer Logik
Im Zuge der folgenden Zerschlagung Jugoslawiens führte die Schaffung
völkischer Nationalstaaten fast zwangsläufig auch zu "ethnischen
Säuberungen". Wie die Bildung ethnischer Nationalstaaten in anderen Teilen
Europas mit "ethnischen Säuberungen" oder massivem Assimilationsdruck
verbunden war, so wurde hier versucht die Errichtung völkischer Nationalstaaten
mit Massenvertreibungen innerhalb kürzester Zeit nachzuvollziehen.
Massenvergewaltigungen sind in diesem Zusammenhang nicht nur als besonders
sexistische und patriachale Waffe in einem Bürgerkrieg zu sehen, sondern auch
als Teil einer völkischen Logik, den Frauen des anderen "Volkes" den
"eigenen Samen" "einzupflanzen" und damit das eigene
"Volk" gegenüber dem seiner Feinde zu stärken.
Durch die zunehmende internationale Isolierung Serbiens kam es zudem zu
einer weiteren Anheizung des serbischen Nationalismus und in der Folge zu noch
stärkerer Repression gegen die albanische Minderheit im Kosovo. Die Folgen des
NATO-Krieges gegen Jugoslawien und die Unterstützung der UCK und ihrer eigenen
"ethnsichen Säuberungen" gegenüber SerbInnen und Roma sind wohl auch
weitgehend bekannt.
Die serbischen und kroatischen Nationalismen sind mitlerweile so stark
geworden, daß die beiden Staaten versuchen ihre Serbokroatische Sprache zu zwei
voneinander unterschiedlichen Nationalsprachen zu machen und dazu Grammatik und
Wortschatz bewußt verändern. Kroatische LinguistInnen wurden dazu in das
Burgenland geschickt um die mittelalterliche Grammatik der burgenländischen
KroatInnen zu studieren und sie zur neuen Grammatik der kroatischen
Nationalsprache zu machen. Aus dem "Kroatischen" werden nach
Möglichkeit alle gemeinsamen Wörter mit dem "Serbischen" oder
türkische Lehnwörter entfernt, während für das "Bosnische" wiederum
genau diese türksichen Lehnwörter fördert um eine eigene bosnische Sprache zu
schaffen.
Ziel all dessen ist es, die "ethnische gesäuberten" Gebiete
endgültig zu völkischen Nationalstaaten zu machen, deren Bevölkerung sich nicht
einmal mehr sprachlich über die Grenzen hinweg verständigen können soll.
Thomas Schmidinger
BIBLIOGRAPHIE
PESIC, Vesna: Serbian Nationalism and the Origins
of the Yugoslav Crisis,
www.usip.org/oc/sv/pesic/pesic.html, 18.10.1999, April 1996
ROTH, Karl Heinz: Der Volksgruppenzoo
in: KONKRET 7/99, S 20-22